Zum Inhalt springen

Barrierefreies Bad umbauen

Bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Sitzhilfen.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Barrierefreies Bad: Selbstständigkeit und sichere Pflege verbinden

Ein gutes Pflegebad lässt sich sicher betreten, bietet ausreichend Bewegungsraum und unterstützt sowohl die pflegebedürftige Person als auch Helfende. Einzelne Haltegriffe reichen nicht, wenn Tür, Dusche oder Bewegungsflächen weiterhin ungeeignet sind.

Vor dem Umbau sollte geklärt werden, welche Fähigkeiten erhalten werden sollen und wobei tatsächlich Hilfe benötigt wird.

Die wichtigsten Planungsbereiche

Dusche

  • möglichst schwellenloser Zugang
  • rutschhemmender Boden
  • ausreichender Bewegungsraum
  • stabiler Duschsitz bei Bedarf
  • gut erreichbare Armatur
  • sichere Haltemöglichkeiten
  • Verbrühschutz

Eine geflieste Sitzbank passt nicht automatisch zu jedem Transfer. Ein höhenpassender, belastbarer Duschsitz kann flexibler sein.

Toilette

Sitzhöhe, seitlicher Zugang und Aufstehhilfe müssen zur Person passen. Klappbare Stützgriffe benötigen eine tragfähige Wand oder geeignete Verstärkung. Bei Rollstuhlnutzung ist die bevorzugte Transferseite wichtig.

Waschbecken

Ein unterfahrbares Becken kann die Nutzung im Sitzen ermöglichen. Spiegel, Ablage, Armatur und Steckdosen müssen erreichbar sein. Rohrleitungen sollten vor Hitze und Verletzungen schützen.

Tür und Raum

Eine ausreichend breite Tür und eine Öffnungsrichtung, die Rettung nicht behindert, erhöhen die Sicherheit. Im Bad müssen Rollator, Rollstuhl oder eine helfende Person Platz finden.

Barrierearm oder barrierefrei?

„Barrierearm“, „seniorengerecht“ und „pflegegerecht“ sind keine gleichwertigen Ersatzbegriffe für normgerechte Barrierefreiheit. Soll die Wohnung verbindliche Anforderungen erfüllen, muss nach den einschlägigen technischen und baurechtlichen Regeln geplant werden. Für Wohnungen ist insbesondere DIN 18040-2 relevant.

Eine Fachplanung ist sinnvoll, wenn Rollstuhlzugang, Förderung oder rechtlich zugesicherte Barrierefreiheit wichtig sind.

Finanzierung

Mögliche Bausteine:

  • Pflegekassenzuschuss bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
  • KfW-Zuschuss 455-B bei verfügbaren Mitteln
  • KfW-Kredit 159
  • Programme von Ländern oder Kommunen
  • Eigenmittel
  • Leistungen anderer Rehabilitationsträger

Eine Doppelförderung derselben Kosten ist nicht unbegrenzt möglich. Anträge müssen regelmäßig vor Baubeginn gestellt werden.

In der Mietwohnung

Mieter benötigen für wesentliche bauliche Änderungen in der Regel die Zustimmung des Vermieters. Vereinbaren Sie schriftlich:

  • genaue Maßnahme
  • Kosten
  • Eigentum an Einbauten
  • Wartung
  • Rückbau bei Auszug

Häufige Fragen

Weiterlesen

Quellen

Passende Themen zu barrierefreies Bad

Häufige Fragen

Was zahlt die Pflegekasse pauschal?

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen gibt es 42 Euro monatlich – unabhängig vom Pflegegrad, ab Pflegegrad 1.

Wie hoch ist der Zuschuss für Umbauten?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche oder Türverbreiterung. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Betrag.

Muss ich Hilfsmittel selbst bezahlen?

Bei technischen Hilfsmitteln der Krankenkasse fallen in der Regel 10 Prozent Zuzahlung an, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „barrierefreies Bad“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.