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Hilfsmittel beantragen: der Weg zum Ja

Verordnung, Hilfsmittelverzeichnis, Genehmigung.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Hilfsmittel beantragen: Zuerst den richtigen Kostenträger finden

Ein Hilfsmittel soll eine Behandlung unterstützen, eine Behinderung ausgleichen oder den Alltag trotz Einschränkungen ermöglichen. Beispiele sind Rollator, Rollstuhl, Hörgerät oder Inkontinenzhilfe. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett können dagegen in die Zuständigkeit der Pflegekasse fallen.

Die wichtigste Frage lautet deshalb: Wird das Produkt wegen Krankheit oder Behinderung benötigt – oder vor allem, um die häusliche Pflege zu erleichtern?

Krankenkasse oder Pflegekasse?

Zweckmöglicher Kostenträger
Behandlung sichern oder Behinderung ausgleichenKrankenkasse
häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder Selbstständigkeit fördernPflegekasse
Unfall- oder Rehabilitationsfolgegegebenenfalls anderer Rehabilitationsträger

Eine falsche Zuständigkeit muss nicht das Ende des Antrags sein. Sozialleistungsträger haben Weiterleitungspflichten. Trotzdem beschleunigt eine richtige Einordnung das Verfahren.

Antrag bei der Krankenkasse

  1. Bedarf ärztlich oder therapeutisch klären.
  2. Möglichst konkrete Verordnung einholen.
  3. Anforderungen an Größe, Funktion und Zubehör dokumentieren.
  4. Vertragspartner der Krankenkasse erfragen.
  5. Antrag mit Verordnung und Begründung einreichen.
  6. Schriftliche Entscheidung abwarten.
  7. Hilfsmittel fachgerecht anpassen und einweisen lassen.

Auf dem Rezept sollte nicht nur ein Produktname stehen. Medizinisch notwendige Funktionen sind wichtiger, etwa eine besondere Sitzanpassung oder Bremsunterstützung.

Antrag bei der Pflegekasse

Für Pflegehilfsmittel ist ein Pflegegrad erforderlich. Eine ärztliche Verordnung ist nicht immer nötig. Empfehlungen von Pflegefachkräften im Beratungseinsatz oder von Gutachtern können die Erforderlichkeit belegen.

Der Antrag sollte erklären:

  • Welches Problem besteht?
  • Wer pflegt und wobei?
  • Wie erleichtert das Produkt die Pflege?
  • Welche Beschwerden werden gelindert?
  • Welche selbstständige Handlung wird dadurch möglich?

Nicht vorschnell selbst kaufen

Kassen versorgen häufig über Vertragspartner und können ein Hilfsmittel leihweise bereitstellen. Wer vorher privat kauft, erhält die Kosten nicht automatisch zurück. Holen Sie vor dem Kauf eine schriftliche Zusage ein.

Wenn nur eine Standardausführung angeboten wird

Die Versorgung muss ausreichend, zweckmäßig und passend sein. Eine teurere Wunschausführung ist nicht automatisch Kassenleistung. Ist eine bestimmte Funktion medizinisch notwendig, sollte sie fachlich begründet werden. Reine Komfort- oder Designwünsche können Mehrkosten verursachen.

Ablehnung prüfen

Eine Ablehnung sollte enthalten, weshalb das beantragte Hilfsmittel nicht notwendig oder ein anderes Produkt ausreichend sein soll. Prüfen Sie:

  • Wurde der konkrete Alltag berücksichtigt?
  • Fehlt eine medizinische Funktion?
  • Ist die vorgeschlagene Alternative tatsächlich nutzbar?
  • Wurden Maße, Wohnung und Fähigkeiten geprüft?

Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist kann Widerspruch eingelegt und mit neuen Befunden oder einer genaueren Bedarfserklärung ergänzt werden.

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Quellen

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Häufige Fragen

Was zahlt die Pflegekasse pauschal?

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen gibt es 42 Euro monatlich – unabhängig vom Pflegegrad, ab Pflegegrad 1.

Wie hoch ist der Zuschuss für Umbauten?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche oder Türverbreiterung. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Betrag.

Muss ich Hilfsmittel selbst bezahlen?

Bei technischen Hilfsmitteln der Krankenkasse fallen in der Regel 10 Prozent Zuzahlung an, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich.