Stand: Juli 2026
Was übernimmt die Pflegekasse?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erstattet die Pflegekasse 2026 bis zu 42 Euro pro Monat. Der Anspruch besteht zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag.
Typische Produkte sind:
- Einmalhandschuhe
- Hände- und Flächendesinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Schutzschürzen
- Fingerlinge
- Mundschutz, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind
Entscheidend ist nicht ein fertiges Standardpaket, sondern der individuelle Bedarf in der häuslichen Pflege.
Voraussetzungen
In der Regel müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- anerkannter Pflegegrad,
- Pflege in der häuslichen Umgebung,
- das Produkt erleichtert die Pflege, lindert Beschwerden oder ermöglicht mehr Selbstständigkeit und
- es besteht keine vorrangige Leistungspflicht der Krankenkasse.
Auch bei Pflegegrad 1 kann ein Anspruch bestehen.
So stellen Sie den Antrag
- Bedarf der häuslichen Pflege notieren.
- Formular der Pflegekasse oder eines Anbieters ausfüllen.
- Gewünschte Produktarten und Mengen angeben.
- Antrag an die Pflegekasse senden.
- Bewilligung und Abrechnungsweg prüfen.
Eine ärztliche Verordnung ist für typische Pflegehilfsmittel nach SGB XI häufig nicht erforderlich. Bei medizinischen Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Gehhilfe kann dagegen die Krankenkasse zuständig sein.
Selbst kaufen oder Pflegebox?
Beides kann möglich sein:
- Beim Selbstkauf reichen Sie Rechnungen zur Erstattung ein.
- Bei einem Lieferanbieter wird oft direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Prüfen Sie bei sogenannten Pflegeboxen:
- Können Produkte und Mengen monatlich geändert werden?
- Werden nur tatsächlich benötigte Artikel geliefert?
- Gibt es eine Vertragsbindung oder Kündigungsfrist?
- Wird das monatliche Budget vollständig ausgeschöpft, obwohl der Warenwert geringer ist?
- Wie werden nicht benötigte Lieferungen pausiert?
Ungefragt vorkonfigurierte Pakete sind nicht automatisch die beste Lösung.
Technische Pflegehilfsmittel
Neben Verbrauchsprodukten gibt es technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme. Für Erwachsene kann eine Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel, anfallen. Größere Hilfsmittel werden häufig leihweise bereitgestellt.
Häufige Fragen
Kann nicht verbrauchtes Budget angespart werden?
Nein. Die 42 Euro sind ein monatlicher Höchstbetrag und kein ansparbares Guthaben.
Darf ich beliebige Drogerieartikel abrechnen?
Nein. Erstattet werden nur anerkannte, zweckentsprechende Pflegehilfsmittel. Normale Haushalts- oder Körperpflegeprodukte gehören nicht automatisch dazu.
Wird das Pflegegeld dadurch kleiner?
Nein. Der Pflegehilfsmittelanspruch besteht zusätzlich.