Beratungseinsatz in Bottrop: von der Stadtmitte bis Kirchhellen
Bottroper Familien mit Pflegegeld sind zum Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet, sobald Pflegegrad 2 oder höher vorliegt und zu Hause gepflegt wird. Der Nachweis sichert das Pflegegeld ab.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden. Wir merken den nächsten Termin auf Wunsch vor, damit die Frist nicht unbemerkt verstreicht.
Der Videotermin macht den Beratungseinsatz unabhängig davon, wie weit außerhalb Sie wohnen — das ist besonders in Kirchhellen, Grafenwald und Feldhausen ein Vorteil. Für die Erstberatung und wenn ein Blick in die Wohnung sinnvoll ist, kommen wir nach Bottrop.
Im Gespräch geht es um Verhinderungspflege, den Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und die Entlastung der pflegenden Angehörigen. Den Nachweis übermitteln wir auf Wunsch direkt an Ihre Pflegekasse.