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Gelsenkirchen

Pflegeberatung in Gelsenkirchen – Beratungseinsatz, Pflegegeld und Sachleistung unterscheiden

Pflegeberatung per Video oder als Hausbesuch — kostenfrei über Ihre Pflegekasse.

Zwischen Buer im Norden und Ückendorf im Süden liegen unterschiedliche Versorgungslagen. Wir klären am Anfang, welcher Beratungsweg zulässig ist, und buchen direkt den passenden Termin.

In zwei Minuten angefragt: Wir prüfen die Voraussetzungen und melden uns mit einem Terminvorschlag für Gelsenkirchen.

  • Kostenfrei über die Pflegekasse
  • Videotermine kurzfristig verfügbar
  • Ohne App und ohne Konto
  • Hausbesuch als Alternative
Pflegeberatung für Gelsenkirchen — Videotermin oder Hausbesuch
Der Videotermin spart den Weg quer durch die Stadt und lässt sich auch mit einer Betreuungsperson gemeinsam wahrnehmen.

Kontakt für Gelsenkirchen

Beratung:
0201-89087898
Zeiten:
Mo–Fr 8–18 Uhr

Telefonisch klären wir Fragen, Orientierung und Termine. Ein gewöhnliches Telefongespräch ist keine Videokonferenz und ersetzt den gesetzlichen Beratungseinsatz nicht.

Ist der Videotermin in Gelsenkirchen für Sie möglich?

Drei Fragen entscheiden darüber, ob der Beratungseinsatz per Videokonferenz stattfinden darf. Beantworten Sie sie für sich — im Zweifel klären wir es am Telefon.

  1. Frage 1

    Wird Pflegegeld bezogen (Pflegegrad 2 bis 5)?

    Bei reiner Pflegesachleistung ist kein Nachweis nötig. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig.

  2. Frage 2

    Hat die erste Beratung bereits in der eigenen Häuslichkeit stattgefunden?

    Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.

  3. Frage 3

    War die letzte Beratung ein Hausbesuch?

    Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.

Video oder Hausbesuch — welcher Weg passt?

Videoberatung (primärer Weg)

  • Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.
  • Kurzfristige Termine, ohne Anfahrt und ohne Wartezeit.
  • Angehörige können sich von überall zuschalten.
Beratung anfordern

Hausbesuch (Alternative)

  • Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.
  • Für die erste Beratung sowie bei größeren Veränderungen der Pflegesituation kommen wir nach Gelsenkirchen.
  • Hausbesuche sind nach Terminvereinbarung und Verfügbarkeitsprüfung in ganz Nordrhein-Westfalen möglich.
Hausbesuch anfragen

Voraussetzungen und Fristen

  • Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab.
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich.
  • Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden.
  • Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.
  • Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.

Fachlich geprüft am 20.08.2026 · § 37 SGB XI (gesetze-im-internet.de)

Ablauf: von der Terminprüfung bis zum Nachweis

  1. 1. Terminprüfung

    Wir prüfen gemeinsam, ob der Beratungseinsatz als Videotermin möglich ist oder als Hausbesuch stattfinden muss.

  2. 2. Beratung

    Die Pflegeberaterin bespricht die Pflegesituation, Entlastungsmöglichkeiten und offene Leistungsansprüche.

  3. 3. Dokumentation

    Die Ergebnisse werden im gesetzlich vorgesehenen Formular festgehalten und mit Ihnen abgestimmt.

  4. 4. Nachweis

    Den Nachweis übermitteln wir auf Wunsch direkt an Ihre Pflegekasse. Die Abrechnung läuft ebenfalls über die Kasse.

Womit wir in Gelsenkirchen helfen

Beratungseinsatz § 37 Abs. 3

Der gesetzlich vorgesehene Beratungseinsatz für Pflegegeld-Beziehende — per Videokonferenz, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

Beratungseinsatz ansehen

Pflegegrad beantragen

Antrag, Vorbereitung auf den Termin des Medizinischen Dienstes und Begleitung bis zum Bescheid.

Antrag vorbereiten

Widerspruch beim Bescheid

Pflegegrad zu niedrig? Wir prüfen den Bescheid und erstellen Ihr fristwahrendes Widerspruchsschreiben.

Widerspruch prüfen

Stadtteile in Gelsenkirchen

Videotermine sind unabhängig vom Stadtteil möglich. Für den Hausbesuch nennen Sie uns einfach Ihre Adresse in Gelsenkirchen.

  • Altstadt
  • Buer
  • Horst
  • Erle
  • Ückendorf
  • Schalke
  • Resse
  • Hassel
  • Bulmke-Hüllen
  • Rotthausen

Beratungseinsatz in Gelsenkirchen: Wer ihn braucht und wie er abläuft

In Gelsenkirchen betrifft der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI alle Haushalte, die Pflegegeld beziehen und die Pflege ohne oder nur mit teilweiser Unterstützung eines Pflegedienstes organisieren. Er gilt für die Pflegegrade 2 bis 5.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden. Wurde der letzte Nachweis etwa im Januar erbracht, steht der nächste bei halbjährlichem Turnus im Juli an. Wir behalten die Frist im Blick und melden uns vorher.

Für den Videotermin genügt ein Smartphone, Tablet oder Laptop mit Kamera. Angehörige, die in Buer, Horst oder Erle wohnen, können sich zuschalten, ohne anzureisen. Ist ein Hausbesuch der passendere Weg, stimmen wir ihn telefonisch ab.

Nützlich sind vorab: der Pflegegrad-Bescheid, Notizen zu Veränderungen im Alltag und offene Fragen zu Verhinderungspflege oder Wohnraumanpassung. Den Nachweis schicken wir auf Wunsch direkt an Ihre Pflegekasse.

Gelsenkirchen: Pflegegeld, Sachleistung und Kombination auseinanderhalten

Drei Begriffe sorgen für die meisten Missverständnisse. Sie beschreiben unterschiedliche Wege, häusliche Pflege zu finanzieren – und sie folgen jeweils eigenen Regeln. Dieser Abschnitt ordnet die Begriffe allgemein ein und ersetzt keine individuelle Leistungs- oder Rechtsberatung.

Pflegegeld: Geldleistung bei privat organisierter Pflege

Pflegegeld richtet sich an Haushalte ab Pflegegrad 2, in denen die Versorgung ohne ambulanten Dienst gestemmt wird – durch Partnerin, Kinder, Nachbarschaft. Die Auszahlung geht an die pflegebedürftige Person und ist nicht an Belege gebunden. Vorausgesetzt wird, dass die häusliche Versorgung tatsächlich gesichert ist.

Pflegesachleistung: abgerechnete Einsätze eines Dienstes

Hier fließt kein Geld an den Haushalt. Stattdessen steht ein Budget bereit, aus dem ein ambulanter Dienst seine Einsätze unmittelbar mit der Kasse abrechnet. Nicht genutzte Anteile verfallen mit dem Monatsende. Wer wissen möchte, was tatsächlich abgerechnet wurde, sollte die monatlichen Leistungsnachweise aufheben.

Kombination: anteilige Verrechnung beider Wege

Wird ein Dienst nur für einzelne Verrichtungen beauftragt, entsteht eine Mischform. Der abgerufene Sachleistungsanteil mindert das Pflegegeld prozentual; der verbleibende Anteil wird weiter ausgezahlt. Schwankt der Einsatz des Dienstes von Monat zu Monat, schwankt entsprechend auch die Auszahlung – das ist kein Fehler, sondern Systematik.

Zahlen bereitlegen für Gelsenkirchen

Mit diesen Angaben lässt sich im Gespräch konkret einordnen statt allgemein erklären.

  • Pflegegrad und Datum des Bescheids
  • Höhe der zuletzt eingegangenen Geldleistung
  • aktueller Leistungsnachweis eines beteiligten Dienstes
  • Übersicht, welche Verrichtungen privat übernommen werden

Wir ordnen die Leistungsarten allgemein ein; verbindliche Auskünfte zu Ihrem Fall erteilt Ihre Pflegekasse.

Transparent: Datenschutz und Antwortzeiten

Sie sollen vorher wissen, was mit Ihren Angaben passiert und wann Sie von uns hören. Deshalb legen wir beides offen.

Nur das Nötigste wird erfragt

Für den Rückruf genügen Name und Telefonnummer. Angaben zu Diagnosen oder Gesundheitszustand besprechen wir persönlich und nicht über ein Formular.

Verarbeitung in Deutschland

Ihre Daten werden auf Servern in Deutschland verarbeitet. Die Videoberatung läuft verschlüsselt im Browser — ohne Konto, ohne Download und ohne Aufzeichnung.

Klare Löschfristen

Kontaktanfragen löschen wir nach 180 Tagen, Termindaten nach 24 Monaten. Sie können jederzeit Auskunft oder Löschung verlangen.

Rückruf nach Anfrage
meist am selben WerktagAnfragen bis 16 Uhr beantworten wir in der Regel noch am gleichen Werktag, spätestens am nächsten.
Freier Videotermin
oft innerhalb weniger TageVerfügbare Zeiten sehen Sie direkt im Terminkalender — ohne Warteschleife.
Nachweis für die Pflegekasse
innerhalb von 3 WerktagenNach dem Beratungseinsatz erstellen wir den Nachweis und senden ihn an Ihre Pflegekasse.

Details dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Was Sie von uns erwarten dürfen

Pflege ist eine persönliche Situation in Gelsenkirchen. Diese Punkte gelten bei jedem Termin — per Video wie beim Hausbesuch.

  • Sie müssen nichts vorbereiten. Halten Sie nur den Pflegegradbescheid bereit, falls er griffbereit ist.
  • Angehörige, Betreuende oder Bevollmächtigte dürfen jederzeit dabei sein — vor Ort oder zugeschaltet.
  • Sie entscheiden über jeden Schritt. Ein Termin verpflichtet Sie zu nichts und kostet Sie nichts.
  • Wenn Video nicht passt, sagen Sie es einfach: Wir wechseln unkompliziert auf einen Hausbesuch.
  • Wir sprechen in Alltagssprache. Fragen Sie jederzeit nach, wenn etwas unklar bleibt.

Hausbesuch in Gelsenkirchen anfragen

Sagen Sie uns Name und Telefonnummer — wir rufen an Werktagen zurück und stimmen den Termin bei Ihnen zu Hause ab. Hausbesuche sind nach Terminvereinbarung und Verfügbarkeitsprüfung in ganz Nordrhein-Westfalen möglich. Bitte schreiben Sie keine Angaben zu Diagnosen oder Gesundheitszustand ins Formular; das besprechen wir persönlich.

Videotermin ist möglich? Direkt im Terminkalender buchen.

Rückruf für einen Hausbesuch

Zwei Angaben genügen. Wir melden uns an Werktagen und stimmen den Termin in Gelsenkirchen mit Ihnen ab.

Wir nutzen Ihre Nummer ausschließlich für diesen Rückruf.

Zum Beispiel: vormittags oder ab 16 Uhr.

Kostenfrei · Kein Vertrag · Jederzeit widerrufbar · Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Beratung für Gelsenkirchen anfordern

Ein Formular, zwei Minuten: Wir prüfen Ihre Voraussetzungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI und schlagen einen Videotermin vor — oder einen Hausbesuch, wenn das besser passt. Kostenfrei über Ihre Pflegekasse.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Gelsenkirchen

Wissen für Angehörige

Pflege-Ratgeber für Gelsenkirchen

Die Themen, nach denen Angehörige in Gelsenkirchen vor dem Beratungseinsatz am häufigsten fragen — verständlich erklärt und auf dem Stand 2026.

Alle Ratgeberthemen

Lieber persönlich klären statt nachlesen?

Wir beantworten Ihre Fragen im Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI — per Videotermin oder beim Hausbesuch in Gelsenkirchen.

Terminvergabe kostenfrei, Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

Eine KI-Lösung vom DFDK

Lukas KI – entwickelt vom DFDK

Lukas KI ist eine vom DFDK entwickelte KI-Lösung für die digitale Unterstützung in der Pflegeberatung.

DFDK – Entwickler von Lukas KI