Pflegegeld: Geldleistung bei privat organisierter Pflege
Pflegegeld richtet sich an Haushalte ab Pflegegrad 2, in denen die Versorgung ohne ambulanten Dienst gestemmt wird – durch Partnerin, Kinder, Nachbarschaft. Die Auszahlung geht an die pflegebedürftige Person und ist nicht an Belege gebunden. Vorausgesetzt wird, dass die häusliche Versorgung tatsächlich gesichert ist.

