Beratungseinsatz in Gelsenkirchen: Wer ihn braucht und wie er abläuft
In Gelsenkirchen betrifft der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI alle Haushalte, die Pflegegeld beziehen und die Pflege ohne oder nur mit teilweiser Unterstützung eines Pflegedienstes organisieren. Er gilt für die Pflegegrade 2 bis 5.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden. Wurde der letzte Nachweis etwa im Januar erbracht, steht der nächste bei halbjährlichem Turnus im Juli an. Wir behalten die Frist im Blick und melden uns vorher.
Für den Videotermin genügt ein Smartphone, Tablet oder Laptop mit Kamera. Angehörige, die in Buer, Horst oder Erle wohnen, können sich zuschalten, ohne anzureisen. Ist ein Hausbesuch der passendere Weg, stimmen wir ihn telefonisch ab.
Nützlich sind vorab: der Pflegegrad-Bescheid, Notizen zu Veränderungen im Alltag und offene Fragen zu Verhinderungspflege oder Wohnraumanpassung. Den Nachweis schicken wir auf Wunsch direkt an Ihre Pflegekasse.