Zum Inhalt springen
Gladbeck

Pflegeberatung in Gladbeck – Frist für den Beratungseinsatz prüfen und Termin klären

Pflegeberatung per Video oder als Hausbesuch — kostenfrei über Ihre Pflegekasse.

In Gladbeck fragen Angehörige oft nach flexiblen Zeiten. Videotermine lassen sich am Vormittag genauso legen wie am späten Nachmittag.

In zwei Minuten angefragt: Wir prüfen die Voraussetzungen und melden uns mit einem Terminvorschlag für Gladbeck.

  • Kostenfrei über die Pflegekasse
  • Videotermine kurzfristig verfügbar
  • Ohne App und ohne Konto
  • Hausbesuch als Alternative
Pflegeberatung für Gladbeck — Videotermin oder Hausbesuch
Statt auf einen freien Hausbesuchstermin zu warten, ist die Folgeberatung per Video meist deutlich früher möglich.

Kontakt für Gladbeck

Beratung:
0201-89087898
Zeiten:
Mo–Fr 8–18 Uhr

Telefonisch klären wir Fragen, Orientierung und Termine. Ein gewöhnliches Telefongespräch ist keine Videokonferenz und ersetzt den gesetzlichen Beratungseinsatz nicht.

Ist der Videotermin in Gladbeck für Sie möglich?

Drei Fragen entscheiden darüber, ob der Beratungseinsatz per Videokonferenz stattfinden darf. Beantworten Sie sie für sich — im Zweifel klären wir es am Telefon.

  1. Frage 1

    Wird Pflegegeld bezogen (Pflegegrad 2 bis 5)?

    Bei reiner Pflegesachleistung ist kein Nachweis nötig. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig.

  2. Frage 2

    Hat die erste Beratung bereits in der eigenen Häuslichkeit stattgefunden?

    Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.

  3. Frage 3

    War die letzte Beratung ein Hausbesuch?

    Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.

Video oder Hausbesuch — welcher Weg passt?

Videoberatung (primärer Weg)

  • Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.
  • Kurzfristige Termine, ohne Anfahrt und ohne Wartezeit.
  • Angehörige können sich von überall zuschalten.
Beratung anfordern

Hausbesuch (Alternative)

  • Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.
  • Die erste Beratung findet in der eigenen Wohnung statt; den Termin stimmen wir individuell ab.
  • Hausbesuche sind nach Terminvereinbarung und Verfügbarkeitsprüfung in ganz Nordrhein-Westfalen möglich.
Hausbesuch anfragen

Voraussetzungen und Fristen

  • Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab.
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich.
  • Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden.
  • Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.
  • Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.

Fachlich geprüft am 20.08.2026 · § 37 SGB XI (gesetze-im-internet.de)

Ablauf: von der Terminprüfung bis zum Nachweis

  1. 1. Terminprüfung

    Wir prüfen gemeinsam, ob der Beratungseinsatz als Videotermin möglich ist oder als Hausbesuch stattfinden muss.

  2. 2. Beratung

    Die Pflegeberaterin bespricht die Pflegesituation, Entlastungsmöglichkeiten und offene Leistungsansprüche.

  3. 3. Dokumentation

    Die Ergebnisse werden im gesetzlich vorgesehenen Formular festgehalten und mit Ihnen abgestimmt.

  4. 4. Nachweis

    Den Nachweis übermitteln wir auf Wunsch direkt an Ihre Pflegekasse. Die Abrechnung läuft ebenfalls über die Kasse.

Womit wir in Gladbeck helfen

Beratungseinsatz § 37 Abs. 3

Der gesetzlich vorgesehene Beratungseinsatz für Pflegegeld-Beziehende — per Videokonferenz, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

Beratungseinsatz ansehen

Pflegegrad beantragen

Antrag, Vorbereitung auf den Termin des Medizinischen Dienstes und Begleitung bis zum Bescheid.

Antrag vorbereiten

Widerspruch beim Bescheid

Pflegegrad zu niedrig? Wir prüfen den Bescheid und erstellen Ihr fristwahrendes Widerspruchsschreiben.

Widerspruch prüfen

Stadtteile in Gladbeck

Videotermine sind unabhängig vom Stadtteil möglich. Für den Hausbesuch nennen Sie uns einfach Ihre Adresse in Gladbeck.

  • Stadtmitte
  • Zweckel
  • Brauck
  • Rentfort
  • Butendorf
  • Ellinghorst
  • Rosenhügel

Beratungseinsatz in Gladbeck: Fristen im Blick behalten

Wer in Gladbeck Pflegegeld bezieht, weist den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig gegenüber der Pflegekasse nach. Betroffen sind die Pflegegrade 2 bis 5 in der häuslichen Versorgung.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden. Fehlt der Nachweis, droht eine Kürzung des Pflegegelds — ein rechtzeitig gebuchter Videotermin verhindert das zuverlässig.

Termine lassen sich am Vormittag genauso legen wie am späten Nachmittag, sodass berufstätige Angehörige teilnehmen können. Für den Hausbesuch kommen wir nach Gladbeck — von der Stadtmitte über Zweckel und Rentfort bis Brauck, Butendorf und Ellinghorst.

Besprochen werden die Pflegesituation, die Belastung der Angehörigen, Tagespflege, Entlastungsbetrag und bislang ungenutzte Leistungen. Sie erhalten eine Kopie des Nachweises für Ihre Unterlagen.

Gladbeck: Vorgehen bei naher oder möglicherweise versäumter Frist

Ein übersehener Stichtag löst schnell Sorge aus. Hilfreich ist dann ein nüchterner Ablauf statt Aktionismus: erst den Status klären, dann mit der Kasse sprechen, danach Terminart und Unterlagen regeln. Eine Zusage über rückwirkende Anerkennung oder eine unveränderte Auszahlung kann dabei niemand außer Ihrer Pflegekasse geben.

Schritt eins: den eigenen Stand feststellen

Suchen Sie das Datum des letzten Beratungseinsatzes heraus und legen Sie die zugehörige Bescheinigung daneben. Häufig stellt sich heraus, dass der Stichtag noch gar nicht überschritten ist oder ein Nachweis bereits vorliegt. Erst wenn das geklärt ist, lohnt sich der nächste Schritt.

Schritt zwei: die Pflegekasse ansprechen

Die Kasse führt den maßgeblichen Stand und kann sagen, was aus ihrer Sicht offen ist. Notieren Sie beim Telefonat Datum, Gesprächspartner und die genannte Auskunft. Wer schriftlich anfragt, hat einen Beleg für den Zeitpunkt der Meldung – das ist im weiteren Verlauf oft nützlich.

Schritt drei: Terminart klären und Unterlagen richten

Je nachdem, ob bereits ein Einsatz in der Häuslichkeit stattgefunden hat, kommt ein persönlicher Termin oder auf Wunsch eine Video-Folgeberatung infrage. Parallel legen Sie Bescheid, letzte Bescheinigung und Notizen zu Veränderungen bereit. So lässt sich der Termin ohne weitere Verzögerung durchführen.

Fristencheck für Gladbeck

Diese vier Punkte schaffen in wenigen Minuten Klarheit über die Lage.

  • Datum und Form des letzten Beratungseinsatzes
  • vorliegende Bescheinigung oder Nachweis darüber
  • Rückmeldung der Pflegekasse zum offenen Stand
  • Bescheid und Notizen zu Veränderungen bereitlegen

Über rückwirkende Anerkennung und die Auszahlung entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse.

Transparent: Datenschutz und Antwortzeiten

Sie sollen vorher wissen, was mit Ihren Angaben passiert und wann Sie von uns hören. Deshalb legen wir beides offen.

Nur das Nötigste wird erfragt

Für den Rückruf genügen Name und Telefonnummer. Angaben zu Diagnosen oder Gesundheitszustand besprechen wir persönlich und nicht über ein Formular.

Verarbeitung in Deutschland

Ihre Daten werden auf Servern in Deutschland verarbeitet. Die Videoberatung läuft verschlüsselt im Browser — ohne Konto, ohne Download und ohne Aufzeichnung.

Klare Löschfristen

Kontaktanfragen löschen wir nach 180 Tagen, Termindaten nach 24 Monaten. Sie können jederzeit Auskunft oder Löschung verlangen.

Rückruf nach Anfrage
meist am selben WerktagAnfragen bis 16 Uhr beantworten wir in der Regel noch am gleichen Werktag, spätestens am nächsten.
Freier Videotermin
oft innerhalb weniger TageVerfügbare Zeiten sehen Sie direkt im Terminkalender — ohne Warteschleife.
Nachweis für die Pflegekasse
innerhalb von 3 WerktagenNach dem Beratungseinsatz erstellen wir den Nachweis und senden ihn an Ihre Pflegekasse.

Details dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Was Sie von uns erwarten dürfen

Pflege ist eine persönliche Situation in Gladbeck. Diese Punkte gelten bei jedem Termin — per Video wie beim Hausbesuch.

  • Sie müssen nichts vorbereiten. Halten Sie nur den Pflegegradbescheid bereit, falls er griffbereit ist.
  • Angehörige, Betreuende oder Bevollmächtigte dürfen jederzeit dabei sein — vor Ort oder zugeschaltet.
  • Sie entscheiden über jeden Schritt. Ein Termin verpflichtet Sie zu nichts und kostet Sie nichts.
  • Wenn Video nicht passt, sagen Sie es einfach: Wir wechseln unkompliziert auf einen Hausbesuch.
  • Wir sprechen in Alltagssprache. Fragen Sie jederzeit nach, wenn etwas unklar bleibt.

Hausbesuch in Gladbeck anfragen

Sagen Sie uns Name und Telefonnummer — wir rufen an Werktagen zurück und stimmen den Termin bei Ihnen zu Hause ab. Hausbesuche sind nach Terminvereinbarung und Verfügbarkeitsprüfung in ganz Nordrhein-Westfalen möglich. Bitte schreiben Sie keine Angaben zu Diagnosen oder Gesundheitszustand ins Formular; das besprechen wir persönlich.

Videotermin ist möglich? Direkt im Terminkalender buchen.

Rückruf für einen Hausbesuch

Zwei Angaben genügen. Wir melden uns an Werktagen und stimmen den Termin in Gladbeck mit Ihnen ab.

Wir nutzen Ihre Nummer ausschließlich für diesen Rückruf.

Zum Beispiel: vormittags oder ab 16 Uhr.

Kostenfrei · Kein Vertrag · Jederzeit widerrufbar · Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Beratung für Gladbeck anfordern

Ein Formular, zwei Minuten: Wir prüfen Ihre Voraussetzungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI und schlagen einen Videotermin vor — oder einen Hausbesuch, wenn das besser passt. Kostenfrei über Ihre Pflegekasse.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Gladbeck

Wissen für Angehörige

Pflege-Ratgeber für Gladbeck

Die Themen, nach denen Angehörige in Gladbeck vor dem Beratungseinsatz am häufigsten fragen — verständlich erklärt und auf dem Stand 2026.

Alle Ratgeberthemen

Lieber persönlich klären statt nachlesen?

Wir beantworten Ihre Fragen im Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI — per Videotermin oder beim Hausbesuch in Gladbeck.

Terminvergabe kostenfrei, Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

Eine KI-Lösung vom DFDK

Lukas KI – entwickelt vom DFDK

Lukas KI ist eine vom DFDK entwickelte KI-Lösung für die digitale Unterstützung in der Pflegeberatung.

DFDK – Entwickler von Lukas KI