Beratungseinsatz in Gladbeck: Fristen im Blick behalten
Wer in Gladbeck Pflegegeld bezieht, weist den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig gegenüber der Pflegekasse nach. Betroffen sind die Pflegegrade 2 bis 5 in der häuslichen Versorgung.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden. Fehlt der Nachweis, droht eine Kürzung des Pflegegelds — ein rechtzeitig gebuchter Videotermin verhindert das zuverlässig.
Termine lassen sich am Vormittag genauso legen wie am späten Nachmittag, sodass berufstätige Angehörige teilnehmen können. Für den Hausbesuch kommen wir nach Gladbeck — von der Stadtmitte über Zweckel und Rentfort bis Brauck, Butendorf und Ellinghorst.
Besprochen werden die Pflegesituation, die Belastung der Angehörigen, Tagespflege, Entlastungsbetrag und bislang ungenutzte Leistungen. Sie erhalten eine Kopie des Nachweises für Ihre Unterlagen.