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Beratungsnachweis nach §37.3 richtig einreichen

Fristen, Formular und Folgen bei Versäumnis.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Wer den Besuch abrufen muss

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen 2026 einmal je Kalenderhalbjahr eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Pflegegrade 4 und 5 können sie auf Wunsch weiterhin vierteljährlich nutzen. Pflegegrad 1 und reine Sachleistungsbeziehende können den Besuch halbjährlich freiwillig abrufen.

Bis einschließlich 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen; die erste Beratung muss zu Hause stattfinden.

Ablauf und Nachweis

Frühzeitig einen zugelassenen Pflegedienst, eine anerkannte Beratungsstelle oder andere berechtigte Stelle beauftragen. Die Beratungsperson erstellt den Nachweis und übermittelt ihn mit Einwilligung entsprechend dem vorgesehenen Verfahren. Eine Kopie beziehungsweise Bestätigung aufbewahren und Eingang bei Unsicherheit prüfen.

Fehlt der Pflichtnachweis, kann die Pflegekasse Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Vorher Kontakt aufnehmen, wenn kein Termin verfügbar ist, und Suchbemühungen dokumentieren.

Häufige Fragen

Ist das eine Begutachtung für den Pflegegrad?

Nein. Der Besuch dient Qualität, Unterstützung und Beratung.

Bezahlt die pflegebedürftige Person den Besuch?

Die Vergütung trägt die Pflegekasse beziehungsweise private Pflichtversicherung.

Muss man Empfehlungen zustimmen?

Beratung soll unterstützen. Datenübermittlung und Maßnahmen richten sich nach gesetzlichen Vorgaben und erforderlicher Einwilligung.

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Quellen

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Häufige Fragen

Ist die Beratung wirklich kostenfrei?

Ja. Der Anspruch nach §7a SGB XI wird von der Pflegekasse finanziert. Für Sie entstehen keine Kosten, auch nicht bei mehreren Terminen.

Was ist die Pflichtberatung nach §37.3?

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen: bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich, also zweimal im Jahr. Ohne Nachweis kürzt die Kasse das Pflegegeld.

Geht Beratung auch digital?

Ja. Video- und Telefonberatung sind gleichwertig anerkannt und meist deutlich schneller terminierbar. Unterlagen lassen sich am Bildschirm gemeinsam durchgehen.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Beratungsnachweis 37.3“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.