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Case Management: Begleitung über Monate

Wenn eine Beratung nicht reicht und jemand koordinieren muss.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Mehr als ein einzelner Rat

Bei komplexer Versorgung reicht ein einmaliges Informationsgespräch oft nicht. Case Management erfasst Bedarf, vereinbart Ziele, koordiniert Beteiligte, begleitet Anträge und prüft, ob Hilfen tatsächlich funktionieren.

Typischer Ablauf

  1. Situation und Risiken erfassen.
  2. Ziele mit der pflegebedürftigen Person vereinbaren.
  3. Versorgungsplan mit Zuständigkeiten erstellen.
  4. Dienste und Leistungsträger koordinieren.
  5. Umsetzung kontrollieren.
  6. Plan bei Veränderungen anpassen.

Die betroffene Person bleibt Entscheidungsträgerin. Informationen werden nur notwendig und auf zulässiger Grundlage geteilt.

Häufige Fragen

Hat jeder Anspruch auf Case Management?

§ 7a SGB XI sieht bei komplexen Fällen Begleitung und Auswertung im Rahmen der Pflegeberatung vor.

Ersetzt es den Pflegedienst?

Nein. Es koordiniert, erbringt aber nicht automatisch Pflegeleistungen.

Wann endet die Begleitung?

Wenn Ziele erreicht, Zuständigkeiten stabil oder andere Strukturen geeigneter sind; dies sollte gemeinsam festgelegt werden.

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Quellen

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Häufige Fragen

Ist die Beratung wirklich kostenfrei?

Ja. Der Anspruch nach §7a SGB XI wird von der Pflegekasse finanziert. Für Sie entstehen keine Kosten, auch nicht bei mehreren Terminen.

Was ist die Pflichtberatung nach §37.3?

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen: bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich, also zweimal im Jahr. Ohne Nachweis kürzt die Kasse das Pflegegeld.

Geht Beratung auch digital?

Ja. Video- und Telefonberatung sind gleichwertig anerkannt und meist deutlich schneller terminierbar. Unterlagen lassen sich am Bildschirm gemeinsam durchgehen.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Case Management Pflege“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.