Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Ein Plan verbindet alle Beteiligten
Der Versorgungsplan übersetzt Bedarf und Wünsche in konkrete Zuständigkeiten. Er verhindert doppelte oder vergessene Aufgaben und muss mit Einwilligung der pflegebedürftigen Person erstellt werden.
Inhalte
| Bereich | Festlegung |
|---|---|
| Alltagspflege | Aufgabe, Zeitpunkt, gewünschte Unterstützung |
| Medizin | Medikamente, Verordnungen, Kontrollen |
| Dienste | Anbieter, Kontakt, Vertretung |
| Hilfsmittel | Anwendung, Wartung, Nachbestellung |
| Notfall | Warnzeichen, Erstmaßnahmen, Kontakte |
| Angehörige | freiwillige Aufgaben und Grenzen |
| Entlastung | feste Ersatz- und Pausenzeiten |
Für jede kritische Aufgabe eine Vertretung bestimmen. Plan nach Krankenhausaufenthalt, Sturz, Medikamentenänderung oder deutlichem Funktionsverlust sofort aktualisieren.
Häufige Fragen
Wer koordiniert den Plan?
Eine benannte Person oder Case-Management-Stelle; Verantwortung muss zu Befugnissen und Belastbarkeit passen.
Ist der Plan dasselbe wie Pflegedokumentation?
Nein. Er ist eine gemeinsame Organisationsübersicht und ergänzt die Dokumentation der Dienste.
Wie oft wird er geprüft?
Regelmäßig und bei jeder wesentlichen Veränderung.
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Quellen
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- Pflegeberatung nach §7a SGB XIIhr Rechtsanspruch auf einen Versorgungsplan.
- Notfallplan für die häusliche PflegeWer springt ein, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt?
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Versorgungsplan Pflege“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.