Pflegeberatung 37.3 in Castrop-Rauxel: Beratungseinsatz in allen Ortsteilen
Wer in Castrop-Rauxel Pflegegeld bezieht und zu Hause gepflegt wird, ist zum Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet — unabhängig davon, ob Angehörige allein pflegen oder ein Pflegedienst unterstützt. Es gilt für die Pflegegrade 2 bis 5.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden. Ein Beispiel: War der letzte Beratungseinsatz im März, ist bei halbjährlichem Turnus der September fällig. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Castrop-Rauxel besteht aus vielen eigenständigen Ortsteilen. Beim Hausbesuch sind wir in der Altstadt ebenso unterwegs wie in Rauxel, Habinghorst, Ickern, Henrichenburg und Bövinghausen. Für Folgetermine per Video spielt es keine Rolle, in welchem Ortsteil Sie wohnen.
Halten Sie den Pflegegrad-Bescheid und Ihre Fragen bereit. Nach dem Termin erstellen wir den Nachweis über den Beratungseinsatz und übermitteln ihn an Ihre Pflegekasse; eine Kopie geht an Sie. Die Beratung erbringt Lukas-Medical Pflegedienste GmbH & Co. KG (IK 460520748) aus 45134 Essen. Fragen Sie den Termin online an oder rufen Sie unter 0201-89087898 an — wir melden uns an Werktagen zurück.