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Beratung bei Heimübergang

Kostenvergleich, Heimauswahl und Antragstellung begleitet.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Übergang als Projekt planen

Pflegeberatung hilft, Bedarf, Wünsche, Finanzierung und Termine zusammenzuführen. Zuerst klären, ob der Heimübergang dauerhaft, als Kurzzeitpflege oder zur Überbrückung gedacht ist.

Beratungsthemen

  • Standort, Pflegefachlichkeit und besondere Konzepte
  • aktueller Pflegegrad und mögliche Höherstufung
  • Heimkosten, Leistungszuschlag und Sozialhilfe
  • Heimvertrag und Zusatzleistungen
  • Medikamenten- und Hilfsmittelübergabe
  • Vollmacht, Patientenverfügung und Ansprechpartner
  • Wohnungs-, Dienst- und Lieferverträge

Besichtigungen möglichst mit einer einheitlichen Checkliste durchführen. Ein freier Platz allein sagt nichts über Eignung aus.

Übergabe konkret vorbereiten

Legen Sie fest, wer Aufnahmeunterlagen, Medikamentenplan, Hilfsmittel, Kleidung und persönliche Gegenstände mitbringt. Das Heim sollte über wichtige Gewohnheiten, Kommunikation, Ernährung, Mobilität und Risiken informiert werden. Lassen Sie sich Ansprechpartner und erste Pflegeplanung nennen. Nach dem Einzug hilft ein früher Auswertungstermin: Was funktioniert, welche Fragen sind offen und welche Vereinbarungen müssen angepasst werden?

Häufige Fragen

Findet die Pflegeberatung einen Heimplatz?

Sie kann suchen und koordinieren helfen, aber keinen freien passenden Platz garantieren.

Muss der Pflegegrad vorher erhöht werden?

Nicht zwingend. Bei deutlich verändertem Bedarf sollte eine Höherstufung geprüft werden.

Wer erklärt die Eigenanteile?

Pflegeberatung, Einrichtung und gegebenenfalls Sozialamt sollten eine schriftliche Gesamtrechnung erläutern.

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Quellen

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Häufige Fragen

Ist die Beratung wirklich kostenfrei?

Ja. Der Anspruch nach §7a SGB XI wird von der Pflegekasse finanziert. Für Sie entstehen keine Kosten, auch nicht bei mehreren Terminen.

Was ist die Pflichtberatung nach §37.3?

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen: bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich, also zweimal im Jahr. Ohne Nachweis kürzt die Kasse das Pflegegeld.

Geht Beratung auch digital?

Ja. Video- und Telefonberatung sind gleichwertig anerkannt und meist deutlich schneller terminierbar. Unterlagen lassen sich am Bildschirm gemeinsam durchgehen.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Beratung Pflegeheim“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.