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Heimvertrag prüfen

Entgelte, Kündigung, Abwesenheitszeiten.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Der Heimvertrag verbindet Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz schützt Bewohnerinnen und Bewohner durch Informations-, Vertrags- und Kündigungsregeln.

Vor Unterschrift verlangen

Die Einrichtung muss rechtzeitig verständliche vorvertragliche Informationen geben. Prüfen Sie:

  • Lage, Ausstattung und Barrierefreiheit
  • Pflege- und Betreuungsangebot
  • Gesamtentgelt und einzelne Kostenbestandteile
  • Ergebnisse von Qualitätsprüfungen
  • Ausschlüsse bei verändertem Pflegebedarf
  • Regeln zu Abwesenheit, Haftung und Kündigung

Der Vertrag muss Leistungen und Entgelt transparent beschreiben. Mündliche Zusagen sollten schriftlich aufgenommen werden.

Kritische Vertragsstellen

  • Zusatzleistungen: Nur ausdrücklich gewünschte, klar bepreiste Extras vereinbaren.
  • Leistungsanpassung: Steigt der Pflegebedarf, muss die Einrichtung ihre Leistungen grundsätzlich anpassen. Vertragliche Ausschlüsse sind nur begrenzt möglich und müssen vorab deutlich erklärt werden.
  • Entgelterhöhung: Sie braucht eine nachvollziehbare schriftliche Begründung und gesetzliche Ankündigung. Prüfen Sie Anlass, Berechnung und Wirksamkeitszeitpunkt.
  • Abwesenheit: Der Vertrag muss erklären, welche ersparten Aufwendungen bei Krankenhaus oder Urlaub abgezogen werden.
  • Kaution und Haftung: Unzulässige Pauschalen oder weitreichende Haftungsausschlüsse sollten geprüft werden.

Nicht unter Zeitdruck unterschreiben

Nehmen Sie Vertrag und Anlagen mit. Vergleichen Sie vorvertragliche Information, Preisblatt und Vertrag. Bei unklaren Klauseln helfen Verbraucherberatung oder eine auf Heimrecht spezialisierte Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss ein Angehöriger den Vertrag mit unterschreiben?

Nur wenn er selbst Vertragspartner oder wirksam bevollmächtigt ist. Unterschreiben Angehörige als eigene Schuldner, können persönliche Zahlungspflichten entstehen.

Darf das Heim bei höherem Pflegegrad kündigen?

Nur unter den engen Voraussetzungen des WBVG. Ein pauschales Kündigungsrecht besteht nicht.

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Quellen

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Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Heimvertrag“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.