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Heimplatz kündigen

Fristen bei Umzug, Verbesserung oder Todesfall.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Bewohnerinnen und Bewohner können einen Pflegeheimvertrag grundsätzlich spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende desselben Monats schriftlich kündigen. Gründe müssen nicht angegeben werden.

Besondere Kündigungsrechte

Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Vertragsverhältnisses kann grundsätzlich fristlos gekündigt werden. Wird die Vertragsausfertigung erst später ausgehändigt, beginnt die Zweiwochenfrist mit der Aushändigung. Bei einer Entgelterhöhung ist eine Kündigung zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem das höhere Entgelt verlangt wird.

Aus wichtigem Grund kann jederzeit ohne Frist gekündigt werden, wenn die Fortsetzung unzumutbar ist. Dokumentieren Sie den Grund und holen Sie bei Streit Beratung ein.

Kündigung sicher übermitteln

Das Schreiben sollte enthalten:

  • Name und Anschrift der Bewohnerin oder des Bewohners
  • Vertrags- und Zimmerangaben
  • gewünschtes Beendigungsdatum
  • Bitte um schriftliche Bestätigung und Schlussabrechnung
  • Anschrift für Rückzahlung und Schriftverkehr
  • Unterschrift der berechtigten Person

Senden Sie es so, dass der rechtzeitige Zugang nachweisbar ist. Eine bevollmächtigte Person sollte ihre Vertretungsmacht belegen.

Umzug vorbereiten

Klären Sie neuen Platz oder häusliche Versorgung, Medikamentenplan, Arztunterlagen, Hilfsmittel, Transport, Abmeldung und Rückgabe von Schlüsseln. Dokumentieren Sie Zimmerzustand und übergebene Gegenstände.

Das Heim darf seinerseits nur aus wichtigem Grund kündigen. Eine solche Kündigung muss schriftlich erfolgen und begründet sein.

Häufige Fragen

Muss nach dem Auszug bis Monatsende weitergezahlt werden?

Das WBVG begrenzt den Entgeltanspruch grundsätzlich auf die tatsächliche Leistungserbringung. Die Schlussabrechnung sollte im Einzelfall geprüft werden.

Gilt eine E-Mail als schriftliche Kündigung?

Die gesetzliche Schriftform verlangt grundsätzlich eine eigenhändig unterschriebene Erklärung. Nutzen Sie ein unterschriebenes Schreiben mit Zugangsnachweis.

Hinweis: Bei fristloser Kündigung, Zahlungsstreit oder Kündigung durch das Heim ist rechtliche Beratung empfehlenswert.

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Quellen

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Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Heimvertrag kündigen“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.