Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Gewalt kann durch Mitarbeitende, Mitbewohner, Angehörige oder andere Personen ausgehen. Sie kann offen oder schwer erkennbar sein. Auch Vernachlässigung, Demütigung, unerlaubte Einschränkung der Freiheit oder finanzieller Missbrauch gehören dazu.
Mögliche Warnzeichen
- ungeklärte Verletzungen oder wiederholte Stürze
- Angst vor bestimmten Personen
- plötzlicher Rückzug oder starke Unruhe
- schlechte Hygiene, Durst, Gewichtsverlust oder unbehandelte Schmerzen
- beleidigende, drohende oder infantilisierende Sprache
- Fixierung, Bettgitter oder sedierende Medikamente ohne tragfähige Grundlage
- verschwundenes Geld oder ungewöhnliche Kontobewegungen
Ein einzelnes Zeichen beweist noch keine Gewalt. Es muss aber ernst genommen und fachlich geklärt werden.
Bei akuter Gefahr
Bringen Sie die betroffene Person soweit gefahrlos möglich aus der Situation. Rufen Sie bei medizinischem Notfall 112 und bei unmittelbarer Gefahr oder Straftat die Polizei unter 110. Lassen Sie Verletzungen ärztlich untersuchen und dokumentieren.
Verdacht systematisch klären
Notieren Sie wörtliche Aussagen, Beobachtungen, Datum und Beteiligte. Fotografieren Sie Verletzungen nur mit Einwilligung beziehungsweise rechtlicher Befugnis und datenschutzsicher. Informieren Sie Heimleitung und – wenn diese beteiligt oder untätig ist – Heimaufsicht, Pflegekasse oder Medizinischen Dienst. Bei möglicher Straftat kommt eine Anzeige in Betracht.
Konfrontieren Sie eine verdächtigte Person nicht allein, wenn dadurch Gefahr oder Beweisverlust entstehen kann.
Häufige Fragen
Sind Bettgitter immer Gewalt?
Nein, aber freiheitsentziehende Maßnahmen benötigen eine rechtliche Grundlage, müssen erforderlich und verhältnismäßig sein und können eine gerichtliche Genehmigung erfordern.
Was, wenn die betroffene Person nicht sprechen kann?
Beobachtungen, Körpersprache, medizinische Befunde und vertraute Bezugspersonen sind besonders wichtig. Der Schutzbedarf bleibt bestehen.
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Quellen
Passende Themen zu Gewalt in der Pflege
- Heimaufsicht und AufsichtsbehördenWer kontrolliert und wie Sie sie einschalten.
- Freiheitsentziehende MaßnahmenBettgitter und Gurte nur mit Genehmigung.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Gewalt in der Pflege“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.