Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Ein stationäres Hospiz begleitet schwerstkranke Menschen mit begrenzter Lebenserwartung, wenn Krankenhausbehandlung nicht notwendig und eine Versorgung zu Hause nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Im Mittelpunkt stehen Lebensqualität, Symptomlinderung und persönliche Wünsche.
Voraussetzungen
Erforderlich ist eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung. Eine Ärztin oder ein Arzt bescheinigt die Hospiznotwendigkeit. Das Hospiz prüft Aufnahme und freien Platz; anschließend wird die Kostenübernahme bei Kranken- und Pflegeversicherung geklärt.
Typischer Ablauf:
- Kontakt zu behandelnder Praxis, Palliativdienst oder Sozialdienst
- ärztliche Hospizbescheinigung
- Anfrage und Vorgespräch beim Hospiz
- Antrag bei der Krankenkasse
- Abstimmung von Transport, Medikamenten und Unterlagen
Versorgung im Hospiz
Pflege, ärztliche Mitbehandlung, Schmerz- und Symptomkontrolle sowie psychosoziale und spirituelle Begleitung arbeiten zusammen. Angehörige werden einbezogen und können häufig übernachten. Tagesablauf und Besuch richten sich möglichst nach den Bedürfnissen des Gastes.
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung finanzieren zusammen 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Den Rest trägt das Hospiz, insbesondere über Spenden und Ehrenamt. Für den Hospizaufenthalt wird von gesetzlich Versicherten kein Eigenanteil erhoben.
Häufige Fragen
Ist ein Pflegegrad erforderlich?
Die Finanzierung bezieht die Pflegeversicherung ein, aber ein fehlender Pflegegrad sollte eine dringende Anfrage nicht verzögern. Hospiz und Kasse klären das Verfahren.
Kann man aus einem Hospiz wieder entlassen werden?
Ja, wenn sich Zustand und Versorgungswunsch verändern. Die weitere Versorgung wird gemeinsam geplant.
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Quellen
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Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Hospiz Aufnahme“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.