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Palliativpflege zu Hause

Würdevolle Versorgung in der letzten Lebensphase.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Palliativversorgung soll bei einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung Beschwerden lindern, Lebensqualität erhalten und selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Sie kann frühzeitig neben krankheitsbezogener Behandlung beginnen.

Bausteine zu Hause

  • Haus- oder Facharztpraxis für Therapie und Verordnungen
  • ambulanter Pflegedienst für Pflege und Behandlungspflege
  • spezialisierte ambulante Palliativversorgung bei komplexem Bedarf
  • ambulanter Hospizdienst für psychosoziale und ehrenamtliche Begleitung
  • Apotheke und Hilfsmittelversorgung
  • Pflegeberatung und Entlastungsangebote

Ein Pflegegrad ist für manche Pflegeleistungen wichtig, aber keine Voraussetzung für jede palliative Krankenversicherungsleistung.

Vorausschauender Versorgungsplan

Besprechen und dokumentieren Sie:

  • wichtigste Behandlungsziele und Patientenwillen
  • Vorgehen bei Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst oder Unruhe
  • erreichbare Rufnummern tagsüber, nachts und am Wochenende
  • Bedarfsmedikation und sichere Aufbewahrung
  • Wunschort der Versorgung
  • Grenzen einer Krankenhauseinweisung
  • Unterstützung und Pausen für Angehörige

Neue starke Atemnot, nicht beherrschbare Schmerzen, schwere Blutung oder Bewusstseinsveränderung benötigen sofort fachliche Hilfe. Nutzen Sie vereinbarte Palliativnummern oder im Notfall 112.

Häufige Fragen

Bedeutet palliativ, dass keine Behandlung mehr erfolgt?

Nein. Die Behandlung richtet sich auf Beschwerden, Lebensqualität und persönliche Ziele; hilfreiche krankheitsbezogene Therapien können fortgesetzt werden.

Was macht ein ambulanter Hospizdienst?

Geschulte Ehrenamtliche begleiten, hören zu und entlasten. Ärztliche und pflegerische Leistungen erbringen andere Dienste.

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Quellen

Passende Themen zu Palliativpflege zu Hause

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Palliativpflege zu Hause“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.