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SAPV: spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Rund-um-die-Uhr-Team auf Verordnung.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, kurz SAPV, richtet sich an Menschen mit nicht heilbarer, fortschreitender, weit fortgeschrittener Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen.

Wann SAPV infrage kommt

Ein komplexes Symptomgeschehen kann etwa durch schwer kontrollierbare Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, neurologische Symptome oder wiederkehrende Krisen entstehen. Allgemeine hausärztliche, pflegerische und hospizliche Versorgung bleibt wichtig; SAPV ergänzt sie mit spezialisierter ärztlicher und pflegerischer Kompetenz.

Leistungen des Teams

  • palliativmedizinische und -pflegerische Beratung
  • koordinierte Teil- oder Vollversorgung
  • Hausbesuche und Krisenintervention
  • vorausschauende Bedarfsmedikation
  • Abstimmung mit Hausarzt, Pflegedienst, Hospizdienst und Apotheke
  • Rufbereitschaft nach regionalem Vertrag
  • Unterstützung der Angehörigen

Umfang und Erreichbarkeit werden individuell festgelegt. SAPV bedeutet nicht automatisch eine lückenlose Anwesenheit zu Hause.

Verordnung und Genehmigung

Verordnen dürfen Vertragsärztinnen und -ärzte sowie im Entlassmanagement Krankenhausärzte für einen begrenzten Übergang. Die Krankenkasse prüft die Verordnung. Nehmen Sie früh Kontakt zu einem regionalen SAPV-Team auf, damit Versorgung, Genehmigung und Medikamentenplan abgestimmt werden.

Häufige Fragen

Braucht man einen Pflegegrad?

Nein. SAPV ist eine Leistung der Krankenversicherung und richtet sich nach medizinischem Bedarf.

Ersetzt SAPV den ambulanten Hospizdienst?

Nein. Hospizdienste begleiten psychosozial und ehrenamtlich; SAPV übernimmt spezialisierte medizinische und pflegerische Aufgaben.

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Quellen

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Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „SAPV“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.