Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Vor der Entlassung
Das Krankenhaus muss den weiteren Versorgungsbedarf früh erkennen und die Anschlussversorgung mit Einwilligung koordinieren. Lassen Sie sich Entlassbrief, Medikamentenplan, Diagnosen, offene Befunde und Warnzeichen erklären.
Eine sichere Entlassung beginnt nicht erst an der Ausgangstür. Entscheidend ist, ob die Versorgung am tatsächlichen Zielort funktioniert: Kann die betroffene Person Treppen bewältigen, zur Toilette gehen, Medikamente richtig einnehmen und nachts Hilfe rufen? Sind Strom, Heizung, Lebensmittel und ein erreichbares Telefon vorhanden? Angehörige dürfen unterstützen, sollten aber nur Aufgaben übernehmen, die sie freiwillig, zeitlich und fachlich bewältigen können. Eine bloße Annahme, die Familie werde „das schon machen“, ersetzt keinen belastbaren Plan.
Bitten Sie möglichst früh um ein Gespräch mit dem ärztlichen Team, der Pflege und bei Bedarf dem Sozialdienst. Wenn die betroffene Person einverstanden ist, sollte eine Vertrauensperson teilnehmen und Notizen machen. Fragen Sie nicht nur nach der Diagnose, sondern nach den konkreten Folgen für den Alltag:
- Welche Beschwerden sind nach dem Eingriff oder der Erkrankung noch normal?
- Welche Veränderung ist ein Warnzeichen und wen sollen wir dann anrufen?
- Welche Medikamente sind neu, geändert oder abgesetzt worden?
- Welche Wunde, Sonde, Drainage oder welcher Katheter muss wie versorgt werden?
- Welche Belastungen, Bewegungen, Speisen oder Getränke sind vorübergehend zu vermeiden?
- Welche Befunde stehen noch aus und wer teilt sie mit?
- Wann müssen Hausarzt, Facharzt, Therapie oder Klinikambulanz übernehmen?
Im Entlassmanagement können Krankenhäuser bestimmte Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege für eine kurze Übergangszeit verordnen. Nach den aktuellen Patienteninformationen des Bundes sind bei bestimmten Leistungen Verordnungen für bis zu sieben Tage nach der Entlassung möglich. Diese Überbrückung löst jedoch nicht die längerfristige Versorgung: Termine und Folgeverordnungen müssen rechtzeitig organisiert werden.
Der Unterlagen- und Versorgungscheck
Legen Sie eine Entlassmappe an. Darin gehören der vorläufige oder endgültige Entlassbrief, der aktuelle Medikationsplan, Rezepte und Verordnungen, Kontaktdaten, Termine, Pflege- und Wundpläne sowie Hinweise zu Ernährung und Bewegung. Prüfen Sie, ob Name, Geburtsdatum und Medikamentendosierungen stimmen. Unklare Abkürzungen sollten vor der Heimfahrt erklärt werden.
Beim Medikamentenabgleich werden drei Fragen besonders häufig übersehen: Welche bisherigen Mittel entfallen? Ab wann gilt die neue Dosierung? Für wie viele Tage reicht der vorhandene Vorrat? Vergleichen Sie den neuen Plan mit allen Packungen zu Hause. Nehmen Sie ein Präparat nicht doppelt ein, nur weil Handelsname oder Verpackung anders aussehen. Bei Unsicherheit helfen Krankenhaus, weiterbehandelnde Praxis oder Apotheke.
Hilfsmittel müssen nicht nur verordnet, sondern am Einsatzort verfügbar und passend sein. Ein Pflegebett ohne Aufbau, ein Rollator in der falschen Höhe oder Sauerstoff ohne verständliche Einweisung schafft keine Sicherheit. Lassen Sie sich Bedienung, Reinigung, Verbrauchsmaterial und Störungsnummer erklären. Bei einem hohen Sturzrisiko sollten Wege, Beleuchtung, Teppichkanten und der Zugang zur Toilette vor der Rückkehr geprüft werden.
72-Stunden-Checkliste
- Vor Heimfahrt: Medikamente und Rezepte, Hilfsmittel, Transport, Schlüssel und erreichbare Unterstützung sichern.
- Am ersten Tag: Medikamentenplan mit vorhandenen Packungen abgleichen, Essen und Trinken ermöglichen, sichere Wege prüfen.
- Bis Tag drei: Hausarzt, Pflegedienst und Therapien bestätigen, Wunden und Beschwerden kontrollieren, fehlende Verordnungen klären.
Krankenhäuser können im Entlassmanagement bestimmte Leistungen für einen begrenzten Zeitraum verordnen. Reicht die Versorgung zu Hause nicht, kommen Reha, Kurzzeitpflege oder unter Voraussetzungen Übergangspflege im Krankenhaus infrage.
Tag 0: sicher ankommen
Planen Sie die Heimfahrt so, dass Medikamente, Schlüssel und eine unterstützende Person gleichzeitig ankommen. Kontrollieren Sie noch am selben Tag Kreislauf, Schmerzen, Atmung, Ausscheidung und Trinkmenge entsprechend dem Entlassplan. Richten Sie keine Tabletten nach Gedächtnis, sondern nach dem aktuellen Plan. Telefonnummern für Rückfragen gehören sichtbar neben das Telefon.
Tag 1: Übergaben schließen
Melden Sie sich bei der hausärztlichen Praxis und nennen Sie Entlassdatum, Hauptdiagnose, neue Medikamente und dringende Kontrolltermine. Übermitteln Sie den Entlassbrief datenschutzkonform. Prüfen Sie, ob der Pflegedienst tatsächlich starten kann und alle Verordnungen erhalten hat. Bei Wunden, Insulin, Infusionen, Sauerstoff oder anderen zeitkritischen Maßnahmen darf keine Versorgungslücke entstehen.
Tag 2 und 3: Verlauf beobachten
Notieren Sie Beschwerden, Temperatur, Schmerzen, Trinkmenge oder andere vereinbarte Werte. Veränderungen lassen sich so besser einordnen. Prüfen Sie außerdem, ob Essen, Körperpflege, Schlaf, Toilettengang und Mobilität zu Hause gelingen. Wenn die Belastung deutlich größer ist als erwartet, sollten Praxis, Pflegedienst, Krankenkasse oder Pflegeberatung früh nachsteuern.
Wenn die Versorgung noch nicht steht
Fehlt eine unverzichtbare Leistung, wenden Sie sich zuerst an die im Entlassplan genannte Kontaktstelle und den Sozialdienst der Klinik. Informieren Sie parallel die Krankenkasse, wenn eine Verordnung oder Genehmigung betroffen ist. Dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner und Ergebnis. Bei einem benötigten Pflegedienst können mehrere zugelassene Anbieter angefragt werden; die Übergangslösung muss medizinisch vertretbar sein.
Eine Entlassung nach Hause ist nicht automatisch die beste oder einzige Möglichkeit. Je nach Bedarf kommen Anschlussrehabilitation, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Unterstützung oder unter gesetzlichen Voraussetzungen eine Übergangspflege im Krankenhaus infrage. Die Auswahl richtet sich nach medizinischem Bedarf, Rehabilitationsfähigkeit, Wohnsituation und verfügbaren Plätzen. Wer sich überfordert fühlt, sollte das vor der Entlassung klar sagen.
Sofort reagieren
Bei schwerer Atemnot, Brustschmerz, Bewusstseinsstörung, neuer Lähmung oder starker Blutung 112. Für andere neue Beschwerden gilt der Entlassplan beziehungsweise die angegebene Kontaktstelle.
Auch anhaltendes Erbrechen, starke neue Schmerzen, hohes Fieber, eine rasch zunehmende Schwellung, Verwirrtheit oder eine nicht funktionierende lebenswichtige Versorgung benötigen eine schnelle medizinische Einschätzung. Außerhalb der Praxiszeiten ist bei dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Problemen in Deutschland der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 erreichbar. Die Nummer 112 ist für akute Lebensgefahr bestimmt.
Dieser Artikel hilft bei der Organisation, ersetzt aber keine individuelle medizinische Anweisung. Der Entlassplan und die Vorgaben der behandelnden Fachpersonen gehen vor.
Häufige Fragen
Darf das Krankenhaus ohne Versorgungsplan entlassen?
Ein notwendiges Entlassmanagement gehört zur Krankenhausbehandlung. Probleme sofort beim Stations- oder Sozialdienst ansprechen.
Wer prüft neue Medikamente?
Krankenhaus und weiterbehandelnde Praxis; zusätzlich kann die Apotheke beim Abgleich unterstützen.
Was, wenn kein Pflegedienst verfügbar ist?
Frühzeitig Krankenhaussozialdienst und Krankenkasse informieren und sichere Alternativen prüfen.
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Quellen
Passende Themen zu Entlassmanagement Krankenhaus
- Übergangspflege im KrankenhausBis zu zehn Tage nach §39e SGB V.
- Reha vor Pflege: Anspruch durchsetzenGeriatrische Reha verhindert oft Pflegebedürftigkeit.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Entlassmanagement Krankenhaus“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.