Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Die Heimaufsicht schützt Bewohnerinnen und Bewohner und überwacht Einrichtungen nach dem jeweiligen Landesrecht. Name und organisatorische Zuordnung unterscheiden sich: Wohn- und Betreuungsaufsicht, Heimaufsicht oder Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen sind übliche Bezeichnungen.
Was die Behörde prüft
Je nach Landesgesetz kontrolliert sie unter anderem:
- Schutz, Würde und Selbstbestimmung
- personelle und bauliche Anforderungen
- Mitwirkung der Bewohner
- Umgang mit Beschwerden und Gewalt
- freiheitsentziehende Maßnahmen
- Verträge, Information und Dokumentation
Sie kann beraten, Unterlagen anfordern, Prüfungen durchführen, Mängelbeseitigung anordnen und bei schweren Verstößen weitere Maßnahmen ergreifen.
Abgrenzung zum Medizinischen Dienst
Medizinischer Dienst und PKV-Prüfdienst prüfen Pflegequalität nach SGB XI im Auftrag der Pflegekassen. Die Heimaufsicht handelt nach Landesordnungsrecht. Zuständigkeiten überschneiden sich teilweise; Behörden können Informationen austauschen. Eine Beschwerde darf an mehrere passende Stellen gerichtet werden.
Gute Beschwerdeunterlagen
Nennen Sie Einrichtung, Wohnbereich, betroffene Situation, genaue Daten, bisherige Klärungsversuche und gewünschte Schutzmaßnahme. Fügen Sie Kopien relevanter Unterlagen bei. Machen Sie deutlich, wenn eine unangekündigte Prüfung nötig erscheint oder Repressalien befürchtet werden.
Anonyme Hinweise sind möglich, können die Sachaufklärung aber erschweren. Fragen Sie vorab, wie Ihre Identität geschützt werden kann.
Häufige Fragen
Wo finde ich die zuständige Heimaufsicht?
Über Stadt, Landkreis oder Landesministerium; auch Pflegekasse und Pflegestützpunkt können die Kontaktdaten nennen.
Entscheidet die Heimaufsicht über Pflegegeld?
Nein. Leistungsbescheide erlässt die Pflegekasse. Die Heimaufsicht überwacht die Einrichtung.
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Quellen
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- Beschwerde im Pflegeheim richtig anbringenVom Gespräch bis zur Heimaufsicht.
- Gewalt in der Pflege erkennen und handelnAnzeichen, Ansprechpartner, Sofortmaßnahmen.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Heimaufsicht“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.