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Eigenanteil im Pflegeheim berechnen

EEE, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Der monatliche Eigenanteil im Pflegeheim besteht aus mehreren Kostenblöcken. Die Pflegekasse zahlt nicht die gesamte Rechnung, sondern einen nach Pflegegrad festgelegten Leistungsbetrag und zusätzlich einen zeitabhängigen Zuschlag.

Bestandteile der Heimrechnung

Gesamtheimentgelt − Kassenleistung nach Pflegegrad − Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer = persönlicher Zahlbetrag

Zum Zahlbetrag gehören regelmäßig:

  • einrichtungseinheitlicher pflegebedingter Eigenanteil
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Investitionskosten
  • gegebenenfalls Ausbildungskosten und vereinbarte Zusatzleistungen

Für Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die Pflegekasse 2026 monatlich 805, 1.319, 1.855 beziehungsweise 2.096 Euro. Innerhalb eines Heims ist der pflegebedingte Eigenanteil für diese Pflegegrade gleich.

Leistungszuschlag

Die Pflegekasse übernimmt vom pflegebedingten Eigenanteil:

  • 15 Prozent im ersten Aufenthaltsjahr
  • 30 Prozent im zweiten
  • 50 Prozent im dritten
  • 75 Prozent danach

Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden durch diesen Zuschlag nicht reduziert. Ein Pflegegradwechsel verändert die Kassenleistung, aber grundsätzlich nicht den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil.

Rechnung prüfen

Vergleichen Sie Vertrag, aktuelle Entgeltvereinbarung und Rechnung. Fragen Sie nach Beginn der angerechneten Aufenthaltszeit, angekündigten Erhöhungen und gesonderten Zusatzleistungen. Reichen Einkommen, Rente und verwertbares Vermögen nicht, kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt infrage kommen.

Häufige Fragen

Ist Pflegeheim in jeder Stadt gleich teuer?

Nein. Eigenanteile und Investitionskosten unterscheiden sich nach Einrichtung und Region.

Zählt frühere Kurzzeitpflege für den Zuschlag?

Der Leistungszuschlag knüpft an vollstationäre Langzeitpflege an. Lassen Sie die von der Kasse berücksichtigten Monate schriftlich bestätigen.

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Quellen

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Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Eigenanteil Pflegeheim“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.