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§43: Vollstationäre Pflege

Leistungsbeträge im Heim und der Leistungszuschlag.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Reicht häusliche oder teilstationäre Versorgung nicht mehr aus, können Pflegebedürftige vollstationäre Pflege nutzen. Die Pflegeversicherung zahlt einen pauschalen Betrag zu pflegebedingten Aufwendungen, Betreuung und medizinischer Behandlungspflege.

Leistungsbeträge 2026

PflegegradMonatlicher Kassenbetrag
1131 Euro Zuschuss
2805 Euro
31.319 Euro
41.855 Euro
52.096 Euro

Die Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung. Bewohnerinnen und Bewohner tragen zusätzlich:

  • den einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten
  • gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen

Der pflegebedingte Eigenanteil ist innerhalb einer Einrichtung für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Die Gesamtkosten können sich trotzdem zwischen Heimen deutlich unterscheiden.

Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer

Die Pflegekasse reduziert den pflegebedingten Eigenanteil nach § 43c:

  • 15 Prozent in den ersten zwölf Monaten
  • 30 Prozent ab dem 13. Monat
  • 50 Prozent ab dem 25. Monat
  • 75 Prozent ab dem 37. Monat

Der Zuschlag gilt nur für den pflegebedingten Eigenanteil, nicht für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten.

Vor Einzug prüfen

Lassen Sie sich sämtliche Kosten getrennt ausweisen. Fragen Sie nach Zusatzleistungen, möglichen Erhöhungen, Abwesenheitsregeln und Kündigung. Reichen Einkommen und Vermögen nicht, sollte früh Hilfe zur Pflege beim Sozialamt geprüft werden.

Häufige Fragen

Steigt der Eigenanteil bei einem höheren Pflegegrad?

Der einrichtungseinheitliche pflegebedingte Eigenanteil ist für Pflegegrad 2 bis 5 gleich. Andere Kostenbestandteile bleiben davon unberührt.

Wird der Leistungszuschlag beantragt?

Die Pflegekasse berücksichtigt ihn grundsätzlich in der Abrechnung. Prüfen Sie trotzdem Aufenthaltsmonate und Heimrechnung.

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Quellen

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Häufige Fragen

Welche Paragrafen sollte ich kennen?

§14 und §15 zur Pflegebedürftigkeit und Einstufung, §36 und §37 zu Sachleistung und Pflegegeld, §39 und §42 zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, §40 zu Hilfsmitteln und §7a zur Beratung.

Was besagt §14 SGB XI?

Er definiert Pflegebedürftigkeit als gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert – bewertet in sechs Lebensbereichen.

Welche Fristen gelten nach SGB XI?

25 Arbeitstage für die Entscheidung über einen Antrag, eine Woche bei Aufenthalt im Krankenhaus, Hospiz oder bei angekündigter Pflegezeit.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „§43 SGB XI“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.