Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Reicht häusliche oder teilstationäre Versorgung nicht mehr aus, können Pflegebedürftige vollstationäre Pflege nutzen. Die Pflegeversicherung zahlt einen pauschalen Betrag zu pflegebedingten Aufwendungen, Betreuung und medizinischer Behandlungspflege.
Leistungsbeträge 2026
| Pflegegrad | Monatlicher Kassenbetrag |
|---|---|
| 1 | 131 Euro Zuschuss |
| 2 | 805 Euro |
| 3 | 1.319 Euro |
| 4 | 1.855 Euro |
| 5 | 2.096 Euro |
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung. Bewohnerinnen und Bewohner tragen zusätzlich:
- den einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil
- Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
- gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen
Der pflegebedingte Eigenanteil ist innerhalb einer Einrichtung für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Die Gesamtkosten können sich trotzdem zwischen Heimen deutlich unterscheiden.
Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer
Die Pflegekasse reduziert den pflegebedingten Eigenanteil nach § 43c:
- 15 Prozent in den ersten zwölf Monaten
- 30 Prozent ab dem 13. Monat
- 50 Prozent ab dem 25. Monat
- 75 Prozent ab dem 37. Monat
Der Zuschlag gilt nur für den pflegebedingten Eigenanteil, nicht für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten.
Vor Einzug prüfen
Lassen Sie sich sämtliche Kosten getrennt ausweisen. Fragen Sie nach Zusatzleistungen, möglichen Erhöhungen, Abwesenheitsregeln und Kündigung. Reichen Einkommen und Vermögen nicht, sollte früh Hilfe zur Pflege beim Sozialamt geprüft werden.
Häufige Fragen
Steigt der Eigenanteil bei einem höheren Pflegegrad?
Der einrichtungseinheitliche pflegebedingte Eigenanteil ist für Pflegegrad 2 bis 5 gleich. Andere Kostenbestandteile bleiben davon unberührt.
Wird der Leistungszuschlag beantragt?
Die Pflegekasse berücksichtigt ihn grundsätzlich in der Abrechnung. Prüfen Sie trotzdem Aufenthaltsmonate und Heimrechnung.
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Quellen
Passende Themen zu §43 SGB XI
- Vollstationäre Pflege: Leistungen und AblaufWas die Pflegekasse zahlt und was Sie tragen.
- Leistungszuschlag im PflegeheimWie der Eigenanteil mit der Wohndauer sinkt.
Häufige Fragen
Welche Paragrafen sollte ich kennen?
§14 und §15 zur Pflegebedürftigkeit und Einstufung, §36 und §37 zu Sachleistung und Pflegegeld, §39 und §42 zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, §40 zu Hilfsmitteln und §7a zur Beratung.
Was besagt §14 SGB XI?
Er definiert Pflegebedürftigkeit als gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert – bewertet in sechs Lebensbereichen.
Welche Fristen gelten nach SGB XI?
25 Arbeitstage für die Entscheidung über einen Antrag, eine Woche bei Aufenthalt im Krankenhaus, Hospiz oder bei angekündigter Pflegezeit.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „§43 SGB XI“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.