Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Bei Pflegebedürftigkeit zählt Zeit. Das SGB XI enthält deshalb Bearbeitungs- und Begutachtungsfristen. Notieren Sie Antragseingang, Termine, Bescheidzugang und alle Nachfragen.
Reguläre und verkürzte Fristen
Die Pflegekasse muss über einen Antrag auf Pflegeleistungen grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.
Eine Begutachtung muss innerhalb von fünf Arbeitstagen erfolgen, wenn die antragstellende Person im Krankenhaus, in stationärer Rehabilitation, im Hospiz oder in ambulanter Palliativversorgung ist und die schnelle Feststellung zur Versorgung oder angekündigten Freistellung benötigt wird.
In häuslicher Umgebung gilt eine Bearbeitungsfrist von zehn Arbeitstagen, wenn eine Pflege- oder Familienpflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt oder vereinbart wurde. Schließt sich an Krankenhaus oder Reha unmittelbar Kurzzeitpflege an, gelten besondere Regeln für die abschließende Begutachtung.
Zahlung bei Fristüberschreitung
Werden die maßgeblichen Fristen von der Pflegekasse schuldhaft überschritten, sind grundsätzlich 70 Euro für jede begonnene Woche der Überschreitung zu zahlen. Die erste Zahlung muss nach Fristablauf spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen erfolgen.
Der Anspruch entfällt insbesondere, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Auch für bereits stationär versorgte Antragstellende gelten gesetzliche Ausnahmen. Verlangen Sie eine schriftliche Berechnung und Begründung.
Weitere wichtige Fristen
- Pflegeberatung: Angebot eines Termins innerhalb von zwei Wochen nach erstmaligem Leistungsantrag
- Widerspruch: regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe bei korrekter Rechtsbehelfsbelehrung
- Entlastungsbetrag: Rest aus dem Vorjahr grundsätzlich bis 30. Juni nutzen
- Kostenerstattungen: Rechnungen zeitnah einreichen; besondere Ausschlussfristen beachten
Häufige Fragen
Sind Arbeitstage dasselbe wie Kalendertage?
Nein. Wochenenden und gesetzliche Feiertage werden bei Arbeitstagefristen nicht mitgezählt.
Wird der Pflegegrad automatisch genehmigt, wenn die Frist verstreicht?
Nein. Die Fristüberschreitung kann eine Geldzahlung auslösen, ersetzt aber nicht die Sachentscheidung über den Pflegegrad.
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Quellen
Passende Themen zu Fristen SGB XI
- Fristen der Pflegekasse und was bei Verzug gilt25 Arbeitstage — und 70 Euro pro Woche Verzögerung.
- Eilverfahren: schneller zum PflegegradVerkürzte Fristen bei Krankenhaus und Hospiz.
Häufige Fragen
Sind Arbeitstage dasselbe wie Kalendertage?
Nein. Wochenenden und gesetzliche Feiertage werden bei Arbeitstagefristen nicht mitgezählt.
Wird der Pflegegrad automatisch genehmigt, wenn die Frist verstreicht?
Nein. Die Fristüberschreitung kann eine Geldzahlung auslösen, ersetzt aber nicht die Sachentscheidung über den Pflegegrad.
Ihr nächster Schritt
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- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.
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