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§7a: Anspruch auf Pflegeberatung

Individuelle Beratung und Versorgungsplan – kostenfrei.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Versicherte mit Pflegebedarf haben Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch ihre Pflegekasse oder private Pflege-Pflichtversicherung. Sie soll nicht nur Leistungen aufzählen, sondern die Versorgung im konkreten Alltag planen und koordinieren.

Wann Beratung angeboten werden muss

Nach einem erstmaligen Antrag auf Pflegeleistungen soll die Pflegekasse von sich aus einen Beratungstermin anbieten, der innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung stattfindet. Alternativ kann sie einen Beratungsgutschein für eine unabhängige, neutrale Stelle ausgeben, der innerhalb dieser Frist eingelöst werden kann.

Ein Beratungsanspruch besteht auch, wenn bereits Leistungen bezogen werden oder ein Begutachtungsbedarf erklärt wird. Angehörige können mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person allein oder gemeinsam teilnehmen.

Inhalte der Beratung

Pflegeberaterinnen und -berater:

  • ermitteln Hilfebedarf und Ziele
  • erklären passende Leistungen und Anträge
  • informieren über regionale Dienste und Preise
  • helfen bei der Auswahl und Kombination von Leistungen
  • beziehen Reha, Prävention und Angehörigenentlastung ein
  • erstellen auf Wunsch oder bei Bedarf einen individuellen Versorgungsplan
  • begleiten die Umsetzung und passen den Plan an

Die Beratung kann zu Hause stattfinden. Bitten Sie um eine feste Ansprechperson und eine schriftliche Zusammenfassung mit Zuständigkeiten und nächsten Schritten.

Abgrenzung zum Beratungseinsatz

Die umfassende Pflegeberatung nach § 7a ist nicht dasselbe wie der regelmäßige Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 für Pflegegeldbeziehende. Beide Leistungen haben unterschiedliche Anlässe und können nebeneinander genutzt werden.

Häufige Fragen

Kostet die Pflegeberatung etwas?

Nein. Die gesetzliche Beratung wird von der Pflegeversicherung finanziert.

Muss ich die Beratung meiner Pflegekasse nutzen?

Nein. Ein Beratungsgutschein kann zu einer benannten unabhängigen Stelle führen; zusätzlich stehen Pflegestützpunkte und andere Beratungsangebote offen.

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Quellen

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Häufige Fragen

Welche Paragrafen sollte ich kennen?

§14 und §15 zur Pflegebedürftigkeit und Einstufung, §36 und §37 zu Sachleistung und Pflegegeld, §39 und §42 zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, §40 zu Hilfsmitteln und §7a zur Beratung.

Was besagt §14 SGB XI?

Er definiert Pflegebedürftigkeit als gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert – bewertet in sechs Lebensbereichen.

Welche Fristen gelten nach SGB XI?

25 Arbeitstage für die Entscheidung über einen Antrag, eine Woche bei Aufenthalt im Krankenhaus, Hospiz oder bei angekündigter Pflegezeit.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „§7a SGB XI“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.