SGB XI: Das Pflegeversicherungsgesetz
Die zentralen Paragrafen der Pflegeversicherung – von der Definition der Pflegebedürftigkeit bis zu Einzelansprüchen, in Klartext übersetzt.
Alle 13 Themen
- SGB XI im ÜberblickAufbau des Gesetzes und die Paragrafen, die Ihr Geld betreffen.
- §14: Was Pflegebedürftigkeit bedeutetDie gesetzliche Definition und ihre sechs Lebensbereiche.
- §15: Wie Pflegegrade zugeordnet werdenPunktwerte, Schwellen und Sonderregelungen.
- §36: PflegesachleistungAmbulanter Pflegedienst statt Geldleistung.
- §37: Pflegegeld und BeratungseinsatzAnspruch, Höhe und die Pflichtberatung nach Absatz 3.
- §39: VerhinderungspflegeErsatzpflege bei Urlaub, Krankheit oder Auszeit.
- §42: KurzzeitpflegeVollstationär auf Zeit – Anspruch und Budget.
- §40: Pflegehilfsmittel und WohnumfeldVerbrauchsprodukte, Pflegebett und Umbauzuschuss.
- §45: Pflegekurse für AngehörigeKostenfreie Schulung – auch bei Ihnen zu Hause.
- §45b: Entlastungsbetrag131 Euro monatlich – wofür sie eingesetzt werden dürfen.
- §7a: Anspruch auf PflegeberatungIndividuelle Beratung und Versorgungsplan – kostenfrei.
- §43: Vollstationäre PflegeLeistungsbeträge im Heim und der Leistungszuschlag.
- Fristen im SGB XI25 Arbeitstage, Eilfälle und Ihr Anspruch auf Entschädigung.
Downloads zu SGB XI
Vorlagen und Checklisten zum Ausdrucken – kostenfrei und ohne Anmeldung.
PDF · 2 Seiten · PDF
Paragrafen-Spickzettel
SGB V und SGB XI: die 15 Paragrafen, die im Pflegealltag zählen.
Häufige Fragen zu SGB XI
Welche Paragrafen sollte ich kennen?
§14 und §15 zur Pflegebedürftigkeit und Einstufung, §36 und §37 zu Sachleistung und Pflegegeld, §39 und §42 zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, §40 zu Hilfsmitteln und §7a zur Beratung.
Was besagt §14 SGB XI?
Er definiert Pflegebedürftigkeit als gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert – bewertet in sechs Lebensbereichen.
Welche Fristen gelten nach SGB XI?
25 Arbeitstage für die Entscheidung über einen Antrag, eine Woche bei Aufenthalt im Krankenhaus, Hospiz oder bei angekündigter Pflegezeit.
Weitere Antworten im vollständigen FAQ.
Der Pflege-Brief
Alle zwei Wochen: neue Regelungen, Fristen und ein konkreter Tipp für den Pflegealltag. Kein Marketing, jederzeit abbestellbar.
Double-Opt-in, keine Weitergabe an Dritte, Abmeldung mit einem Klick.