Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
§ 15 SGB XI regelt, wie die Begutachtungsergebnisse zu einer Gesamtpunktzahl und einem Pflegegrad zusammengeführt werden. Dabei werden die Module unterschiedlich gewichtet.
Punktgrenzen
| Gesamtpunkte | Ergebnis |
|---|---|
| unter 12,5 | kein Pflegegrad |
| 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 |
| 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 |
| 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 |
| 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 |
| 90 bis 100 | Pflegegrad 5 |
Für Pflegegrad 5 gibt es zusätzlich eine besondere Bedarfskonstellation bei außergewöhnlich hohem Hilfebedarf, auch wenn 90 Punkte nicht erreicht werden.
So werden die Module gewichtet
- Mobilität: 10 Prozent
- kognitive/kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen: zusammen 15 Prozent; es zählt nur der höhere der beiden Werte
- Selbstversorgung: 40 Prozent
- krankheits- und therapiebedingte Anforderungen: 20 Prozent
- Alltagsgestaltung und soziale Kontakte: 15 Prozent
Die Einzelpunkte werden also nicht einfach addiert. Die Gewichtung erklärt, warum zwei Menschen mit ähnlichem Zeitaufwand unterschiedliche Pflegegrade erhalten können.
Gutachten nachvollziehen
Prüfen Sie nach dem Bescheid jede bewertete Aktivität. Wurde Hilfe übersehen? Ist statt „überwiegend selbstständig“ tatsächlich „überwiegend unselbstständig“ zutreffend? Stimmen Häufigkeiten bei Medikamenten, Therapien und nächtlicher Hilfe? Begründen Sie Abweichungen mit konkreten Beispielen und Unterlagen.
Häufige Fragen
Wie viele Punkte fehlen zum nächsten Pflegegrad?
Die Gesamtpunktzahl steht im Gutachten. Entscheidend ist aber, welche Einzelbewertungen sachlich falsch oder unvollständig sind – nicht nur die Differenz zur Grenze.
Kann ein Pflegegrad befristet sein?
Die Pflegekasse kann eine erneute Begutachtung empfehlen oder veranlassen. Ein Pflegegrad endet nicht allein durch ein im Gutachten genanntes Wiederholungsdatum; maßgeblich ist ein neuer Bescheid.
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Quellen
Passende Themen zu §15 SGB XI
- Das Punktesystem der Begutachtung erklärtVon 0 bis 100 Punkten zum Pflegegrad — mit Rechenbeispiel.
- Pflegegrad selbst berechnenSo schätzen Sie den Grad vor der Begutachtung realistisch ein.
Häufige Fragen
Wie viele Punkte fehlen zum nächsten Pflegegrad?
Die Gesamtpunktzahl steht im Gutachten. Entscheidend ist aber, welche Einzelbewertungen sachlich falsch oder unvollständig sind – nicht nur die Differenz zur Grenze.
Kann ein Pflegegrad befristet sein?
Die Pflegekasse kann eine erneute Begutachtung empfehlen oder veranlassen. Ein Pflegegrad endet nicht allein durch ein im Gutachten genanntes Wiederholungsdatum; maßgeblich ist ein neuer Bescheid.
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