Dieser Beitrag wird gerade redaktionell geprüft
Bis der vollständige Text online ist, beantwortet unser digitaler Pflegeberater Ihre Frage zu „§15 SGB XI“ sofort – oder Sie sprechen direkt mit einer Pflegeberaterin.
Darum geht es
Punktwerte, Schwellen und Sonderregelungen. Wir ordnen das Thema in den Zusammenhang der Kategorie „SGB XI: Das Pflegeversicherungsgesetz“ ein und zeigen, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind.
Passende Themen
- Das Punktesystem der Begutachtung erklärtVon 0 bis 100 Punkten zum Pflegegrad — mit Rechenbeispiel.
- Pflegegrad selbst berechnenSo schätzen Sie den Grad vor der Begutachtung realistisch ein.
Häufige Fragen
Welche Paragrafen sollte ich kennen?
§14 und §15 zur Pflegebedürftigkeit und Einstufung, §36 und §37 zu Sachleistung und Pflegegeld, §39 und §42 zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, §40 zu Hilfsmitteln und §7a zur Beratung.
Was besagt §14 SGB XI?
Er definiert Pflegebedürftigkeit als gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert – bewertet in sechs Lebensbereichen.
Welche Fristen gelten nach SGB XI?
25 Arbeitstage für die Entscheidung über einen Antrag, eine Woche bei Aufenthalt im Krankenhaus, Hospiz oder bei angekündigter Pflegezeit.