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Pflegegrad selbst berechnen

So schätzen Sie den Grad vor der Begutachtung realistisch ein.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026

Mit einem Pflegegrad-Rechner lässt sich vor einer Begutachtung grob einschätzen, welcher Pflegegrad möglich sein könnte. Dafür werden Fragen aus den sechs Begutachtungsmodulen beantwortet und nach gesetzlichen Regeln gewichtet. Das Ergebnis bleibt unverbindlich: Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse auf Grundlage eines Gutachtens fest.

Ein Rechner ist besonders hilfreich, wenn er nicht nur eine Zahl ausgibt, sondern zeigt, in welchen Lebensbereichen regelmäßig Hilfe benötigt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bewerten Sie den gewöhnlichen Alltag, nicht nur einen guten Tag.
  • Trennen Sie Hilfsmittelnutzung und personelle Hilfe.
  • Erfassen Sie Erinnerung, Anleitung, Beaufsichtigung und Übernahme.
  • Rechnen Sie Rohpunkte nicht einfach zusammen.
  • Von den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert.
  • Ein Online-Ergebnis ist weder Gutachten noch Leistungszusage.

Schritt 1: Die richtige Betrachtungsweise

Die zentrale Frage lautet nicht: Welche Krankheit liegt vor?

Sondern: Was kann die Person im Alltag selbstständig tun und wobei ist regelmäßig die Hilfe eines anderen Menschen notwendig?

Beziehen Sie sich auf einen längeren Zeitraum. Bei schwankenden Erkrankungen sollten gute und schlechte Tage berücksichtigt werden. Eine einzelne Ausnahmesituation darf die Einschätzung nicht bestimmen.

Schritt 2: Art der Hilfe unterscheiden

Je nach Kriterium kann die Unterstützung unterschiedlich aussehen:

  • Erinnerung: Die Person könnte die Handlung körperlich ausführen, beginnt sie aber nicht zuverlässig.
  • Vorbereitung: Gegenstände oder Kleidung müssen bereitgelegt werden.
  • Anleitung: Einzelne Schritte müssen erklärt oder vorgemacht werden.
  • Beaufsichtigung: Eine Person muss aus Sicherheitsgründen dabeibleiben.
  • Teilweise Übernahme: Bestimmte Handlungsschritte werden körperlich übernommen.
  • Vollständige Übernahme: Die Person kann die Tätigkeit nicht selbst ausführen.

Eine Handlung gilt nicht allein deshalb als selbstständig, weil die betroffene Person körperlich beteiligt ist.

Schritt 3: Alle sechs Module prüfen

Bewerten Sie nacheinander:

  1. Mobilität
  2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Vergessen Sie nicht, dass Modul 4 mit 40 Prozent besonders stark gewichtet wird. Modul 5 trägt 20 Prozent bei. Mobilität macht dagegen 10 Prozent aus.

Schritt 4: Rohpunkte in gewichtete Punkte umrechnen

Die Einzelpunkte eines Moduls werden addiert. Anschließend wird die Summe einem gesetzlich festgelegten Schwerebereich zugeordnet. Daraus ergibt sich der gewichtete Modulwert.

Beispiel Mobilität:

Rohpunkte im Modul 1Gewichtete Punkte
0 bis 10
2 bis 32,5
4 bis 55
6 bis 97,5
10 bis 1510

Ein zusätzlicher Rohpunkt führt deshalb nicht immer zu einem zusätzlichen Gesamtpunkt. Erst wenn eine Bereichsgrenze überschritten wird, ändert sich der gewichtete Modulwert.

Schritt 5: Besonderheit von Modul 2 und 3

Berechnen Sie kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen zunächst getrennt. Für die Gesamtpunktzahl zählt anschließend nur der höhere gewichtete Wert.

Beispiel:

  • Modul 2 ergibt gewichtet 7,5 Punkte.
  • Modul 3 ergibt gewichtet 11,25 Punkte.

In die Gesamtrechnung gehen 11,25 Punkte ein, nicht 18,75.

Schritt 6: Gesamtpunkte einordnen

PunkteMögliche Einordnung
unter 12,5kein Pflegegrad
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3
70 bis unter 90Pflegegrad 4
90 bis 100Pflegegrad 5

Das Ergebnis sollte als Bereich betrachtet werden. Liegt die eigene Berechnung knapp an einer Grenze, können einzelne fachliche Bewertungen den Ausschlag geben.

Warum Selbstberechnung und Gutachten abweichen können

  • Kriterien wurden anders verstanden.
  • Hilfe findet regelmäßig statt, wurde aber als bloße Vorsicht bewertet.
  • Häufigkeiten wurden falsch eingeschätzt.
  • Hilfsmittel und personelle Hilfe wurden verwechselt.
  • Schwankungen wurden nicht angemessen berücksichtigt.
  • Medizinische Anforderungen sind nicht dauerhaft oder nicht regelmäßig.
  • Rohpunkte wurden statt gewichteter Punkte addiert.
  • Bei Kindern wurde nicht mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen.

So nutzen Sie das Ergebnis sinnvoll

Verwenden Sie den Rechner nicht als Beweis für einen bestimmten Pflegegrad. Nutzen Sie ihn als Vorbereitung:

  • Auffällige Lebensbereiche markieren.
  • Konkrete Alltagsbeispiele ergänzen.
  • Art und Häufigkeit der Hilfe notieren.
  • Fragen für die Beratung oder Begutachtung sammeln.
  • Ergebnis und Pflegetagebuch gemeinsam betrachten.

Datenschutz beim Online-Rechner

Für eine unverbindliche Berechnung werden keine Namen, Versicherungsnummern oder Diagnosen benötigt. Die Antworten sollten möglichst lokal im Browser verarbeitet werden. Sie dürfen nicht ungefragt an Analyse- oder Werbedienste übermittelt werden.

Wenn ein Ergebnis gespeichert oder an eine Beratungsstelle versandt wird, muss die Website vorher klar erklären, welche Daten verarbeitet werden.

Häufige Fragen

Kann ein Rechner einen Pflegegrad garantieren?

Nein. Er bietet nur eine Orientierung. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse.

Muss ich Diagnosen eingeben?

Für die Berechnung ist der konkrete Hilfebedarf wichtiger. Personenbezogene Diagnosen sollten in einem allgemeinen Rechner nicht abgefragt werden.

Warum zählt Mobilität nur 10 Prozent?

Der Gesetzgeber betrachtet Pflegebedürftigkeit umfassend. Selbstversorgung, Therapieanforderungen sowie kognitive und alltägliche Fähigkeiten werden deshalb ebenfalls stark berücksichtigt.

Soll ich bei Unsicherheit die schlechtere Antwort wählen?

Nein. Wählen Sie die Antwort, die den gewöhnlichen Alltag am besten beschreibt, und dokumentieren Sie Schwankungen.

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Quellen

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Häufige Fragen

Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Pflegegrad?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Im Krankenhaus oder Hospiz gelten verkürzte Fristen von einer Woche. Hält die Kasse die Frist nicht ein, stehen Ihnen 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung zu.

Kann ein Pflegegrad wieder herabgestuft werden?

Ja. Bei einer Wiederholungsbegutachtung prüft der Medizinische Dienst erneut. Eine Herabstufung ist nur zulässig, wenn sich die Selbstständigkeit tatsächlich verbessert hat. Dokumentieren Sie Verschlechterungen deshalb laufend.

Zählt Demenz genauso wie körperliche Einschränkung?

Ja. Seit 2017 bewerten die Module 2 und 3 kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen gleichwertig. Menschen mit Demenz erreichen häufig einen Pflegegrad, obwohl sie körperlich mobil sind.