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Höherstufung des Pflegegrads beantragen

Wann sich ein neuer Antrag lohnt und wie er begründet wird.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026

Wenn die Selbstständigkeit dauerhaft abgenommen hat und regelmäßig mehr Hilfe benötigt wird, kann eine Höherstufung des Pflegegrads beantragt werden. Der Antrag geht an die zuständige Pflegekasse beziehungsweise bei privat Versicherten an die private Pflegeversicherung. Danach wird die Pflegebedürftigkeit grundsätzlich erneut umfassend begutachtet.

Eine neue Diagnose allein reicht nicht aus. Entscheidend ist, wie sich der Alltag seit der letzten Begutachtung verändert hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Höherstufung sollte bei einer dauerhaften Verschlechterung geprüft werden.
  • Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden.
  • Die erneute Begutachtung betrachtet die gesamte Pflegesituation.
  • Konkrete Veränderungen sind wichtiger als eine reine Diagnoseliste.
  • Eine Höherstufung ist nicht garantiert.
  • Bei einer Neubegutachtung kann auch festgestellt werden, dass der bisherige Pflegegrad weiter gilt.

Wann ist ein Antrag sinnvoll?

Typische Hinweise sind:

  • deutlich mehr Hilfe bei Körperpflege oder Ankleiden
  • Transfers oder Wege innerhalb der Wohnung gelingen nicht mehr allein
  • häufigere Stürze oder zunehmende Sturzgefahr
  • neue Orientierungs- oder Gedächtnisprobleme
  • regelmäßige Beaufsichtigung wegen fehlender Gefahrenerkennung
  • zunehmende nächtliche Unterstützung
  • Medikamente und Therapien können nicht mehr selbst organisiert werden
  • der Tagesablauf muss umfangreicher angeleitet werden

Eine vorübergehende Verschlechterung, beispielsweise während eines kurzfristigen Infekts, führt nicht automatisch zu einem höheren Pflegegrad. Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.

So stellen Sie den Antrag

Ein kurzer Antrag kann genügen:

Hiermit beantrage ich wegen einer dauerhaften Verschlechterung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten die erneute Begutachtung und Höherstufung meines Pflegegrades. Bitte bestätigen Sie den Eingang schriftlich.

Nennen Sie:

  • Name und Anschrift
  • Versichertennummer, soweit bekannt
  • bisherigen Pflegegrad
  • Datum
  • kurze Mitteilung, dass sich die Pflegesituation verschlechtert hat

Ausführliche Begründungen können anschließend vorbereitet werden. Bewahren Sie einen Nachweis über den Eingang auf.

Veränderungen konkret dokumentieren

Vergleichen Sie die Situation mit dem Zeitpunkt der letzten Begutachtung:

FrüherHeute
selbstständig geduschtUnterkörper und Abtrocknen werden übernommen
Medikamente nach ErinnerungMedikamente müssen gestellt und kontrolliert werden
nachts allein zur ToiletteBegleitung und Sicherung zweimal pro Nacht
Tagesablauf selbst geplantjeder Schritt muss angestoßen werden

Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen hilft, Häufigkeiten und schwankende Fähigkeiten nachvollziehbar darzustellen.

Die neue Begutachtung

Die Begutachtung beschränkt sich nicht nur auf die neu hinzugekommene Einschränkung. Die Selbstständigkeit wird erneut in den sechs Modulen bewertet. Halten Sie deshalb auch bereits bestehenden Hilfebedarf bereit.

Sinnvolle Unterlagen:

  • letztes Gutachten
  • aktueller Medikamentenplan
  • relevante neue Arzt- oder Entlassungsberichte
  • Pflegetagebuch
  • Übersicht vorhandener Hilfsmittel
  • konkrete Alltagsbeispiele

Eine vertraute Pflegeperson sollte nach Möglichkeit teilnehmen.

Mögliche Ergebnisse

Die Pflegekasse kann:

  • einen höheren Pflegegrad feststellen
  • den bisherigen Pflegegrad bestätigen
  • den Antrag ablehnen

Ergeht ein ablehnender Bescheid, prüfen Sie Gutachten und Rechtsbehelfsbelehrung. Ein Widerspruch sollte konkrete Bewertungsfehler und nicht nur allgemeine Unzufriedenheit benennen.

Häufige Fehler

  • nur eine neue Diagnose nennen
  • vorübergehende Probleme als dauerhaft darstellen
  • bisherige Hilfen nicht mehr erwähnen
  • nächtliche und kognitive Veränderungen vergessen
  • Pflegeperson nicht am Termin beteiligen
  • Antrag ohne Eingangsbeleg versenden
  • Bescheid prüfen, aber Gutachten nicht anfordern oder lesen

Häufige Fragen

Gibt es eine Mindestwartezeit?

Eine allgemeine feste Wartezeit ist nicht vorgesehen. Eine erneute Begutachtung sollte durch eine relevante, voraussichtlich dauerhafte Veränderung begründet sein.

Wird nur die Verschlechterung geprüft?

Nein. Die gesamte Pflegesituation kann neu bewertet werden.

Kann ich den Antrag zurücknehmen?

Ob und bis wann eine Rücknahme sinnvoll und möglich ist, sollte bei Unsicherheit individuell mit der Pflegekasse oder einer qualifizierten Beratung geklärt werden.

Beginnen höhere Leistungen rückwirkend?

Der Leistungsbeginn hängt von Antrag, Feststellung und gesetzlichen Voraussetzungen ab. Stellen Sie den Antrag deshalb zeitnah und lassen Sie den Eingang bestätigen.

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Quellen

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Häufige Fragen

Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Pflegegrad?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Im Krankenhaus oder Hospiz gelten verkürzte Fristen von einer Woche. Hält die Kasse die Frist nicht ein, stehen Ihnen 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung zu.

Kann ein Pflegegrad wieder herabgestuft werden?

Ja. Bei einer Wiederholungsbegutachtung prüft der Medizinische Dienst erneut. Eine Herabstufung ist nur zulässig, wenn sich die Selbstständigkeit tatsächlich verbessert hat. Dokumentieren Sie Verschlechterungen deshalb laufend.

Zählt Demenz genauso wie körperliche Einschränkung?

Ja. Seit 2017 bewerten die Module 2 und 3 kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen gleichwertig. Menschen mit Demenz erreichen häufig einen Pflegegrad, obwohl sie körperlich mobil sind.