Zum Inhalt springen

Die häufigsten Fehler bei der Begutachtung

Warum Beschönigen den Pflegegrad kostet.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026

Bei der Pflegebegutachtung möchten viele Menschen höflich, belastbar und möglichst selbstständig wirken. Genau das kann zu einer zu günstigen Darstellung der Alltagssituation führen. Der Gutachter kann jedoch nur berücksichtigen, was er beobachten, erfragen und anhand konkreter Angaben nachvollziehen kann.

Eine gute Vorbereitung bedeutet nicht, Einschränkungen zu übertreiben. Sie soll dafür sorgen, dass regelmäßig benötigte Hilfe vollständig, ehrlich und verständlich dargestellt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Maßgeblich ist der gewöhnliche Alltag, nicht nur der Tag des Besuchs.
  • Unterstützung durch Angehörige muss sichtbar gemacht werden.
  • Diagnosen allein reichen nicht; konkrete Auswirkungen sind entscheidend.
  • Auch Erinnerung, Anleitung und Beaufsichtigung können wichtig sein.
  • Gute und schlechte Tage sollten realistisch beschrieben werden.
  • Eine vertraute Pflegeperson kann fehlende Angaben ergänzen.

Fehler 1: Aus Höflichkeit alles beschönigen

Sätze wie „Es geht schon“ oder „Ich komme zurecht“ sind menschlich verständlich, aber oft ungenau. Wer nur deshalb zurechtkommt, weil ein Angehöriger täglich erinnert, vorbereitet oder kontrolliert, ist nicht vollständig selbstständig.

Besser: „Das Anziehen gelingt nur, wenn die Kleidung bereitgelegt und die Reihenfolge angesagt wird.“

Fehler 2: Einen ungewöhnlich guten Tag darstellen

Viele Erkrankungen schwanken. Am Begutachtungstag kann die Person wacher, beweglicher oder belastbarer sein als gewöhnlich. Erklären Sie deshalb:

  • wie häufig gute und schlechte Tage vorkommen
  • welche Hilfe an schlechten Tagen nötig ist
  • ob die Fähigkeiten im Tagesverlauf schwanken
  • welche Risiken ohne Unterstützung bestehen

Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen kann solche Schwankungen nachvollziehbar machen.

Fehler 3: Angehörigenhilfe nicht erwähnen

Wenn Angehörige täglich Medikamente stellen, Essen vorbereiten, an Körperpflege erinnern oder nachts nachsehen, kann das so selbstverständlich geworden sein, dass es im Gespräch vergessen wird.

Fragen Sie sich bei jeder Tätigkeit:

Was würde passieren, wenn heute niemand helfen würde?

Die Antwort zeigt häufig, ob echte Selbstständigkeit besteht oder ob die Handlung nur durch Unterstützung gelingt.

Fehler 4: Nur Diagnosen aufzählen

Ein Entlassungsbericht oder eine Diagnoseliste ist hilfreich, ersetzt aber keine Beschreibung des Alltags. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können sehr unterschiedliche Unterstützung benötigen.

Beschreiben Sie daher die Folgen:

  • Kann die Person sicher aufstehen?
  • Erkennt sie Gefahren?
  • Nimmt sie Medikamente richtig ein?
  • Kann sie eine Mahlzeit beginnen und beenden?
  • Findet sie nachts zur Toilette?

Fehler 5: Nur körperliche Hilfe nennen

Pflegebedürftigkeit kann auch durch kognitive oder psychische Einschränkungen entstehen. Dazu gehören beispielsweise fehlende Orientierung, Ängste, Antriebslosigkeit, nächtliche Unruhe oder die Unfähigkeit, mehrschrittige Handlungen zu planen.

Auch personelle Hilfe in Form von Erinnerung, Motivation, Anleitung oder Beaufsichtigung kann relevant sein.

Fehler 6: Hilfsmittel falsch einordnen

Ein Hilfsmittel kann Selbstständigkeit ermöglichen. Wer mit einem Rollator sicher allein läuft, kann bei diesem Kriterium selbstständig sein. Wenn zusätzlich eine Person sichern, lenken oder körperlich unterstützen muss, sollte das genau beschrieben werden.

Das Vorhandensein eines Hilfsmittels allein führt weder automatisch zu Punkten noch schließt es eine Beeinträchtigung aus.

Fehler 7: Nächtlichen Hilfebedarf vergessen

Nächtliche Unterstützung wird leicht übersehen. Notieren Sie beispielsweise:

  • Hilfe beim Toilettengang
  • Umlagern
  • Beruhigen bei Angst oder Desorientierung
  • Kontrolle medizinischer Maßnahmen
  • Verhindern gefährlicher Situationen

Wichtig sind Häufigkeit und Art der notwendigen personellen Hilfe.

Fehler 8: Medikamente und Therapien nur allgemein erwähnen

Die Aussage „Es werden viele Medikamente genommen“ reicht nicht. Entscheidend ist, ob die Person:

  • Medikamente selbst richtig stellen kann
  • Einnahmezeiten einhält
  • Dosierungen versteht
  • notwendige Messungen durchführt
  • Termine selbst organisiert
  • Hilfsmittel oder Therapien sicher anwendet

Fehler 9: Die Pflegeperson nimmt nicht am Gespräch teil

Die betroffene Person kann Einschränkungen anders wahrnehmen, sich nicht erinnern oder sich schämen. Eine vertraute Pflegeperson sollte nach Möglichkeit teilnehmen und sachlich ergänzen.

Das Gespräch sollte nicht über den Kopf der pflegebedürftigen Person hinweg geführt werden. Sinnvoll ist, vorher gemeinsam festzulegen, welche Beobachtungen wichtig sind.

Fehler 10: Das Gutachten nach dem Bescheid nicht prüfen

Der Bescheid allein zeigt häufig nicht, wie einzelne Kriterien bewertet wurden. Prüfen Sie deshalb auch das Gutachten. Achten Sie darauf:

  • Sind alle Einschränkungen enthalten?
  • Wurde die Art der Hilfe richtig beschrieben?
  • Stimmen Häufigkeiten und Modulbewertungen?
  • Wurden Angaben der Pflegeperson berücksichtigt?

Bei Abweichungen gelten die Fristen der Rechtsbehelfsbelehrung. Eine Begründung sollte konkrete Fehler benennen.

Checkliste für den Begutachtungstag

  • Ausweis und vorhandene Unterlagen bereitlegen.
  • Medikamentenplan und relevante Berichte ordnen.
  • Pflegetagebuch bereithalten.
  • Hilfsmittel nicht verstecken.
  • Pflegeperson einplanen.
  • gewöhnlichen Alltag beschreiben.
  • schlechte Tage und Schwankungen erklären.
  • keine Tätigkeit extra einüben.
  • bei Unklarheiten nachfragen.
  • nach dem Termin eigene Notizen anfertigen.

Häufige Fragen

Soll ich am Begutachtungstag ungepflegt erscheinen?

Nein. Stellen Sie die Situation weder schlechter noch besser dar. Erklären Sie, welche Hilfe für Körperpflege und Ankleiden tatsächlich notwendig war.

Muss ich jede Diagnose belegen?

Relevante medizinische Unterlagen können helfen. Entscheidend bleibt der konkrete Unterstützungsbedarf im Alltag.

Darf ein Angehöriger antworten?

Die betroffene Person soll einbezogen werden. Eine vertraute Person darf ergänzen, besonders wenn Erinnerung, Kommunikation oder Krankheitseinsicht eingeschränkt sind.

Was mache ich, wenn eine Tätigkeit heute zufällig gelingt?

Erklären Sie, wie die Tätigkeit gewöhnlich gelingt, welche Schwankungen bestehen und wie häufig Hilfe erforderlich ist.

Weiterlesen

Quellen

Passende Themen

Häufige Fragen

Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Pflegegrad?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Im Krankenhaus oder Hospiz gelten verkürzte Fristen von einer Woche. Hält die Kasse die Frist nicht ein, stehen Ihnen 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung zu.

Kann ein Pflegegrad wieder herabgestuft werden?

Ja. Bei einer Wiederholungsbegutachtung prüft der Medizinische Dienst erneut. Eine Herabstufung ist nur zulässig, wenn sich die Selbstständigkeit tatsächlich verbessert hat. Dokumentieren Sie Verschlechterungen deshalb laufend.

Zählt Demenz genauso wie körperliche Einschränkung?

Ja. Seit 2017 bewerten die Module 2 und 3 kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen gleichwertig. Menschen mit Demenz erreichen häufig einen Pflegegrad, obwohl sie körperlich mobil sind.