Stand: Juli 2026
Worum geht es beim Termin?
Der Medizinische Dienst bewertet nicht allein Diagnosen oder die Zahl der täglichen Pflegeminuten. Entscheidend ist, wie selbstständig die Person ihren Alltag bewältigen kann und wobei regelmäßig personelle Hilfe erforderlich ist.
Die sechs bewerteten Bereiche haben unterschiedliche Gewichte:
- Mobilität: 10 Prozent
- kognitive Fähigkeiten oder Verhaltensweisen: zusammen 15 Prozent; der höhere Wert zählt
- Selbstversorgung: 40 Prozent
- Umgang mit Krankheit und Therapie: 20 Prozent
- Alltagsgestaltung und soziale Kontakte: 15 Prozent
Zwei Wochen vorher: Pflegetagebuch führen
Notieren Sie konkrete Situationen statt allgemeiner Aussagen.
Weniger hilfreich:
Meine Mutter braucht viel Hilfe.
Besser:
An fünf von sieben Tagen muss ich sie morgens vollständig zum Waschen anleiten, Kleidung bereitlegen und beim Schließen von Knöpfen helfen. Ohne Erinnerung würde sie die Körperpflege auslassen.
Erfassen Sie auch:
- nächtliche Unruhe und Hilfe
- Erinnern, Anleiten und Beaufsichtigen
- Angst, Abwehr oder Orientierungsschwierigkeiten
- Medikamentengabe, Injektionen und Arzttermine
- Sturzgefahr und notwendige Begleitung
- Hilfe bei Essen, Trinken und Toilettengängen
Diese Unterlagen gehören bereit
- Personalausweis und Versichertendaten
- Medikamentenplan
- aktuelle Arzt-, Klinik- und Rehaberichte
- Therapiepläne und Verordnungen
- Liste aller Hilfsmittel
- Pflegetagebuch
- Kontaktdaten von Pflegedienst und Pflegepersonen
- vorhandene Vollmacht, falls erforderlich
Markieren Sie relevante Stellen. Eine unsortierte Dokumentenmappe hilft im kurzen Gespräch wenig.
Beim Termin
Die wichtigste Pflegeperson sollte teilnehmen. Sie kennt häufig Belastungen, die die pflegebedürftige Person selbst nicht wahrnimmt oder aus Scham verschweigt.
Beachten Sie:
- Alltag ehrlich schildern, weder beschönigen noch übertreiben
- gute und schlechte Tage mit Häufigkeit beschreiben
- nicht vorschnell sagen: „Das geht schon“
- erklären, was ohne Hilfe passieren würde
- Pausen machen und bei unklaren Fragen nachfragen
- wichtige ausgelassene Punkte am Ende ergänzen
Es geht nicht darum, eine Prüfung zu „bestehen“. Es geht um ein realistisches Bild.
Nach dem Termin
Schreiben Sie direkt auf:
- Dauer und Art der Begutachtung
- anwesende Personen
- besprochene Einschränkungen
- gezeigte Unterlagen
- auffällige Missverständnisse
Nach dem Bescheid vergleichen Sie diese Notizen mit dem Gutachten. Fehlende oder falsch bewertete Hilfen können Grundlage eines Widerspruchs sein.
Häufige Fragen
Muss die Wohnung besonders aufgeräumt sein?
Nein. Veränderungen, die den echten Hilfebedarf unsichtbar machen, sind nicht sinnvoll. Die Situation sollte sicher, aber realistisch sein.
Soll die pflegebedürftige Person Tätigkeiten vorführen?
Sie muss sich nicht gefährden. Weisen Sie bei Sturz- oder Verletzungsgefahr klar darauf hin.
Zählen Demenz oder Depression?
Ja. Kognitive und psychische Einschränkungen sind Teil des Begutachtungsinstruments, wenn sie die Selbstständigkeit regelmäßig beeinträchtigen.
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Quellen
Passende Themen
- Pflegetagebuch führen: Anleitung und Vorlage14 Tage dokumentieren, korrekt eingestuft werden.
- Die häufigsten Fehler bei der BegutachtungWarum Beschönigen den Pflegegrad kostet.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Pflegegrad?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Im Krankenhaus oder Hospiz gelten verkürzte Fristen von einer Woche. Hält die Kasse die Frist nicht ein, stehen Ihnen 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung zu.
Kann ein Pflegegrad wieder herabgestuft werden?
Ja. Bei einer Wiederholungsbegutachtung prüft der Medizinische Dienst erneut. Eine Herabstufung ist nur zulässig, wenn sich die Selbstständigkeit tatsächlich verbessert hat. Dokumentieren Sie Verschlechterungen deshalb laufend.
Zählt Demenz genauso wie körperliche Einschränkung?
Ja. Seit 2017 bewerten die Module 2 und 3 kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen gleichwertig. Menschen mit Demenz erreichen häufig einen Pflegegrad, obwohl sie körperlich mobil sind.