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§36: Pflegesachleistung

Ambulanter Pflegedienst statt Geldleistung.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können für die häusliche Pflege einen zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst nutzen. Die Pflegekasse rechnet bis zum monatlichen Höchstbetrag direkt mit dem Dienst ab.

Höchstbeträge 2026

PflegegradPflegesachleistung pro Monat
1kein eigener Sachleistungsbetrag
2796 Euro
31.497 Euro
41.859 Euro
52.299 Euro

Enthalten sein können körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. Behandlungspflege wie Wundversorgung oder Injektionen wird bei medizinischer Notwendigkeit getrennt über die Krankenkasse abgerechnet.

Welche Kombination der Leistungen in Ihrem Fall am meisten bringt, rechnen wir in einer kostenlosen Pflegeberatung gemeinsam durch.

Vor Vertragsschluss rechnen

Lassen Sie sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Leistungen, Häufigkeit, Einzelpreisen, Kassenanteil und privatem Eigenanteil geben. Preise und Leistungskomplexe unterscheiden sich nach Bundesland und Vertrag.

Wird der Höchstbetrag nicht vollständig genutzt, kann anteiliges Pflegegeld als Kombinationsleistung gezahlt werden. Der Prozentsatz der verbrauchten Sachleistung mindert das Pflegegeld im gleichen Verhältnis.

Bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags können unter Voraussetzungen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Dieser Umwandlungsanspruch wirkt sich wie genutzte Sachleistung auf das anteilige Pflegegeld aus.

Häufige Fragen

Kann ich einen nicht verbrauchten Betrag ansparen?

Nein. Nicht genutzte Pflegesachleistung wird grundsätzlich nicht in den nächsten Monat übertragen.

Darf der Dienst mehr als den Höchstbetrag berechnen?

Ja, wenn mehr Leistungen vereinbart werden. Die darüber hinausgehenden Kosten tragen Pflegebedürftige privat; sie müssen vorher transparent ausgewiesen sein.

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Quellen

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Häufige Fragen

Kann ich einen nicht verbrauchten Betrag ansparen?

Nein. Nicht genutzte Pflegesachleistung wird grundsätzlich nicht in den nächsten Monat übertragen.

Darf der Dienst mehr als den Höchstbetrag berechnen?

Ja, wenn mehr Leistungen vereinbart werden. Die darüber hinausgehenden Kosten tragen Pflegebedürftige privat; sie müssen vorher transparent ausgewiesen sein.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „§36 SGB XI“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.

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