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§37 SGB V: Häusliche Krankenpflege

Behandlungspflege, Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung.

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Darum geht es

Behandlungspflege, Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung. Wir ordnen das Thema in den Zusammenhang der Kategorie „SGB V: Leistungen der Krankenversicherung“ ein und zeigen, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind.

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Häufige Fragen

Was regelt das SGB V für Pflegebedürftige?

Alle medizinischen Leistungen: häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Heilmittel, Reha, Fahrkosten und Entlassmanagement nach dem Krankenhaus.

Wie grenzt sich SGB V von SGB XI ab?

SGB V zahlt, was aus medizinischer Behandlung folgt – Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengabe. SGB XI zahlt, was aus Pflegebedürftigkeit folgt – Körperpflege, Betreuung, Hauswirtschaft.

Was ist die Genehmigungsfiktion?

Entscheidet die Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag – oder fünf Wochen mit Gutachten – gilt er nach §13 Abs. 3a SGB V als genehmigt.