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Krankengeld und Pflege von Angehörigen

§45 SGB V: Freistellung bei Erkrankung eines Kindes und mehr.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Wer wegen der Pflege eines erwachsenen Angehörigen nicht arbeiten kann, erhält nicht automatisch normales Krankengeld. Je nach Situation gelten unterschiedliche Leistungen.

Eigenes Krankengeld

Sind Beschäftigte selbst arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitgeber in der Regel zunächst bis zu sechs Wochen Entgelt fort. Danach kann Krankengeld der Krankenkasse folgen. Es beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts, begrenzt durch die gesetzlichen Höchstwerte. Wegen derselben Krankheit ist der Anspruch einschließlich Entgeltfortzahlung grundsätzlich auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.

Eine lückenlose ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist wichtig. Eigene Überlastungsbeschwerden müssen medizinisch beurteilt werden; Pflegearbeit allein ist keine Arbeitsunfähigkeit.

Akute Pflegesituation: Pflegeunterstützungsgeld

Muss die Versorgung eines nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation kurzfristig organisiert oder sichergestellt werden, dürfen Beschäftigte der Arbeit bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben. Besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden.

Der Anspruch gilt je pflegebedürftiger Person für insgesamt bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr, auch wenn mehrere Angehörige sich die Zeit teilen. Zuständig ist die Pflegekasse oder private Pflege-Pflichtversicherung der pflegebedürftigen Person. Antrag und ärztliche Bescheinigung sind unverzüglich einzureichen.

Begleitung im Krankenhaus

Begleitet eine nahestehende Person einen Menschen mit Behinderung während einer stationären Krankenhausbehandlung und ist die Mitaufnahme medizinisch notwendig, kann unter gesetzlichen Voraussetzungen Krankengeld für den Verdienstausfall bestehen.

Häufige Fragen

Ist Pflegeunterstützungsgeld dasselbe wie Pflegegeld?

Nein. Pflegeunterstützungsgeld ersetzt kurzfristig Arbeitsentgelt; Pflegegeld ist eine laufende Leistung an die pflegebedürftige Person bei häuslicher Pflege.

Kann Pflegeunterstützungsgeld geplant für Urlaub der Pflegeperson genutzt werden?

Nein. Es setzt eine akut aufgetretene Pflegesituation voraus. Für planbare Entlastung kommen andere Leistungen infrage.

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Quellen

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Häufige Fragen

Ist Pflegeunterstützungsgeld dasselbe wie Pflegegeld?

Nein. Pflegeunterstützungsgeld ersetzt kurzfristig Arbeitsentgelt; Pflegegeld ist eine laufende Leistung an die pflegebedürftige Person bei häuslicher Pflege.

Kann Pflegeunterstützungsgeld geplant für Urlaub der Pflegeperson genutzt werden?

Nein. Es setzt eine akut aufgetretene Pflegesituation voraus. Für planbare Entlastung kommen andere Leistungen infrage.

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