Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Schwer psychisch erkrankte Menschen können wegen Antriebsmangel, Angst, fehlender Struktur oder eingeschränkter Planung medizinische Leistungen oft nicht selbstständig nutzen. Soziotherapie hilft, Behandlungen anzunehmen, Termine einzuhalten und Fähigkeiten für den Alltag wieder aufzubauen.
Was Soziotherapie leistet
Die Fachkraft erstellt gemeinsam mit der behandelnden Person einen Betreuungsplan. Mögliche Inhalte sind:
- Motivation und strukturierende Gespräche
- Training von Planung und Belastbarkeit
- Koordination ärztlicher, therapeutischer und sozialer Hilfen
- Begleitung zu notwendigen Terminen
- Krisenbeobachtung und rechtzeitige Rückmeldung
Soziotherapie ersetzt weder Psychotherapie noch psychiatrische Behandlung oder allgemeine Alltagshilfe.
Voraussetzungen
Erforderlich sind eine schwere psychische Erkrankung und erhebliche Fähigkeitsstörungen, durch die notwendige medizinische Leistungen nicht selbstständig in Anspruch genommen werden können. Die Therapie soll Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen oder eine ansonsten notwendige, aber nicht ausführbare Krankenhausbehandlung ersetzen.
Verordnen dürfen die in der Richtlinie genannten fachärztlichen Gruppen sowie entsprechend berechtigte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Für die Abklärung können Probestunden verordnet werden. Insgesamt sind grundsätzlich bis zu 120 Stunden innerhalb eines Krankheitsfalls von höchstens drei Jahren möglich.
Die Krankenkasse prüft und genehmigt die Leistung. Bei einer Ablehnung sollten Diagnose, Fähigkeitsstörungen, Behandlungsziel und fehlende Alternativen konkret belegt werden.
Häufige Fragen
Kann die Hausarztpraxis Soziotherapie dauerhaft verordnen?
Die reguläre Verordnung ist bestimmten Fachgruppen vorbehalten. Eine hausärztliche Praxis kann unter den Richtlinienbedingungen zur fachlichen Abklärung überweisen.
Fällt eine Zuzahlung an?
Volljährige zahlen grundsätzlich zehn Prozent der täglichen Kosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, sofern keine Befreiung besteht.
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Quellen
Passende Themen zu Soziotherapie
- Depression im Alter erkennenOft verwechselt mit Demenz.
- Pflegegrad bei psychischer ErkrankungDepression, Sucht, Schizophrenie in der Begutachtung.
Häufige Fragen
Was regelt das SGB V für Pflegebedürftige?
Alle medizinischen Leistungen: häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Heilmittel, Reha, Fahrkosten und Entlassmanagement nach dem Krankenhaus.
Wie grenzt sich SGB V von SGB XI ab?
SGB V zahlt, was aus medizinischer Behandlung folgt – Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengabe. SGB XI zahlt, was aus Pflegebedürftigkeit folgt – Körperpflege, Betreuung, Hauswirtschaft.
Was ist die Genehmigungsfiktion?
Entscheidet die Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag – oder fünf Wochen mit Gutachten – gilt er nach §13 Abs. 3a SGB V als genehmigt.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Soziotherapie“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.