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SGB V im Überblick

Struktur des Gesetzes und die relevanten Paragrafen für Pflege.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – kurz SGB V – ist die wichtigste Rechtsgrundlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Es regelt, wer versichert ist, welche Leistungen die Krankenkassen erbringen und wie Versicherte ihre Rechte durchsetzen.

Wichtige Leistungsbereiche

BereichBeispiele
Ärztliche VersorgungHaus- und Facharztbehandlung, Psychotherapie
Arznei- und Verbandmittelverordnete Medikamente und Verbandstoffe
HeilmittelPhysiotherapie, Ergotherapie, Sprach- und Schlucktherapie
HilfsmittelRollstuhl, Hörgerät, Inkontinenzhilfe
Häusliche KrankenpflegeMedikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung
Krankenhausstationäre Behandlung und Entlassmanagement
Rehabilitationambulante, stationäre, mobile oder geriatrische Reha
Fahrkostenmedizinisch notwendige Beförderung in geregelten Fällen

Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Das bedeutet nicht, dass stets die billigste Lösung genügt. Entscheidend ist eine Versorgung, die den individuellen medizinischen Bedarf tatsächlich deckt.

So entsteht ein Leistungsanspruch

Je nach Leistung braucht es ärztliche Verordnung, Antrag, Kostenvoranschlag oder vorherige Genehmigung. Bei Sachleistungen rechnet der zugelassene Leistungserbringer direkt mit der Kasse ab. Wer ohne vorherige Klärung privat bestellt oder bezahlt, kann auf Kosten sitzen bleiben.

Ergeht ein ablehnender Bescheid, kann grundsätzlich innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist maßgeblich.

Abgrenzung zur Pflegeversicherung

Das SGB V behandelt Krankheit und medizinische Versorgung. Leistungen wegen dauerhafter Pflegebedürftigkeit stehen überwiegend im SGB XI. In der Praxis können beide Systeme gleichzeitig zuständig sein, etwa bei Behandlungspflege durch einen ambulanten Dienst.

Häufige Fragen

Gilt das SGB V auch für privat Versicherte?

Die Leistungsansprüche der privaten Krankenversicherung richten sich vorrangig nach Versicherungsvertrag und Tarif; einzelne gesetzliche Regelungen wirken dennoch übergreifend.

Wo bekomme ich Beratung?

Zuerst bei der Krankenkasse. Unabhängige Patientenberatung, Verbraucherberatung oder spezialisierte Sozialrechtsberatung kann zusätzlich helfen.

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Quellen

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Wo bekomme ich Beratung?

Zuerst bei der Krankenkasse. Unabhängige Patientenberatung, Verbraucherberatung oder spezialisierte Sozialrechtsberatung kann zusätzlich helfen.

Ihr nächster Schritt

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