Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – kurz SGB V – ist die wichtigste Rechtsgrundlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Es regelt, wer versichert ist, welche Leistungen die Krankenkassen erbringen und wie Versicherte ihre Rechte durchsetzen.
Wichtige Leistungsbereiche
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Ärztliche Versorgung | Haus- und Facharztbehandlung, Psychotherapie |
| Arznei- und Verbandmittel | verordnete Medikamente und Verbandstoffe |
| Heilmittel | Physiotherapie, Ergotherapie, Sprach- und Schlucktherapie |
| Hilfsmittel | Rollstuhl, Hörgerät, Inkontinenzhilfe |
| Häusliche Krankenpflege | Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung |
| Krankenhaus | stationäre Behandlung und Entlassmanagement |
| Rehabilitation | ambulante, stationäre, mobile oder geriatrische Reha |
| Fahrkosten | medizinisch notwendige Beförderung in geregelten Fällen |
Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Das bedeutet nicht, dass stets die billigste Lösung genügt. Entscheidend ist eine Versorgung, die den individuellen medizinischen Bedarf tatsächlich deckt.
So entsteht ein Leistungsanspruch
Je nach Leistung braucht es ärztliche Verordnung, Antrag, Kostenvoranschlag oder vorherige Genehmigung. Bei Sachleistungen rechnet der zugelassene Leistungserbringer direkt mit der Kasse ab. Wer ohne vorherige Klärung privat bestellt oder bezahlt, kann auf Kosten sitzen bleiben.
Ergeht ein ablehnender Bescheid, kann grundsätzlich innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist maßgeblich.
Abgrenzung zur Pflegeversicherung
Das SGB V behandelt Krankheit und medizinische Versorgung. Leistungen wegen dauerhafter Pflegebedürftigkeit stehen überwiegend im SGB XI. In der Praxis können beide Systeme gleichzeitig zuständig sein, etwa bei Behandlungspflege durch einen ambulanten Dienst.
Häufige Fragen
Gilt das SGB V auch für privat Versicherte?
Die Leistungsansprüche der privaten Krankenversicherung richten sich vorrangig nach Versicherungsvertrag und Tarif; einzelne gesetzliche Regelungen wirken dennoch übergreifend.
Wo bekomme ich Beratung?
Zuerst bei der Krankenkasse. Unabhängige Patientenberatung, Verbraucherberatung oder spezialisierte Sozialrechtsberatung kann zusätzlich helfen.
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Quellen
Passende Themen zu SGB V Überblick
- SGB V oder SGB XI: Wer zahlt was?Die Abgrenzung zwischen Kranken- und Pflegekasse in der Praxis.
- Zuständigkeiten: Pflegekasse, Krankenkasse, SozialamtWer zahlt was — die Abgrenzung in der Praxis.
Häufige Fragen
Gilt das SGB V auch für privat Versicherte?
Die Leistungsansprüche der privaten Krankenversicherung richten sich vorrangig nach Versicherungsvertrag und Tarif; einzelne gesetzliche Regelungen wirken dennoch übergreifend.
Wo bekomme ich Beratung?
Zuerst bei der Krankenkasse. Unabhängige Patientenberatung, Verbraucherberatung oder spezialisierte Sozialrechtsberatung kann zusätzlich helfen.
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