Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Medizinische Rehabilitation soll Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vermeiden, mindern oder ausgleichen und die selbstständige Teilhabe stärken. Gerade bei älteren Menschen kann Reha auch sinnvoll sein, wenn bereits ein Pflegegrad besteht.
Reha-Bedarf konkret beschreiben
Eine erfolgreiche Verordnung beantwortet vier Fragen:
- Welche Aktivitäten sind beeinträchtigt?
- Welche realistischen Reha-Ziele bestehen?
- Ist die Person belastbar und motiviert genug?
- Warum reichen einzelne ambulante Behandlungen nicht aus?
Mögliche Formen sind ambulante, teilstationäre, stationäre oder mobile Rehabilitation. Eine geriatrische Reha verbindet mehrere Fachrichtungen und berücksichtigt Mehrfacherkrankungen. Bei geeigneter vertragsärztlicher Feststellung der geriatrischen Indikation prüft die Krankenkasse die medizinische Erforderlichkeit nicht erneut.
Antrag und Zuständigkeit
Sprechen Sie zuerst mit der behandelnden Praxis. Nach einem Krankenhausaufenthalt sollte der Sozialdienst eine Anschlussrehabilitation früh beantragen. Je nach Ziel kann Krankenkasse, Rentenversicherung oder ein anderer Rehabilitationsträger zuständig sein. Ein bei der falschen Stelle eingegangener Antrag darf nicht einfach liegen bleiben; Zuständigkeit und Weiterleitung sind gesetzlich geregelt.
Versicherte dürfen eine geeignete Einrichtung wünschen. Medizinische Eignung, persönliche Lebenssituation und Wirtschaftlichkeit werden berücksichtigt. Bei einer abweichenden Wahleinrichtung können unter Umständen angemessene Mehrkosten entstehen.
Zuzahlung und Ablehnung
Volljährige zahlen bei stationärer Reha grundsätzlich zehn Euro pro Tag. Je nach Reha-Art gelten zeitliche Begrenzungen; bei Anschlussrehabilitation werden bereits geleistete Krankenhauszuzahlungen berücksichtigt. Bei Ablehnung können Sie fristgerecht widersprechen und Reha-Ziele, Prognose und Eignung genauer belegen.
Häufige Fragen
Gilt „Reha vor Pflege“ auch bei Pflegegrad?
Ja. Ein Pflegegrad schließt Rehabilitation nicht aus. Ziel kann auch sein, Verschlechterung zu verhindern und Fähigkeiten zu erhalten.
Kann Reha zu Hause stattfinden?
Mobile Reha-Teams kommen infrage, wenn das vertraute Umfeld für das Reha-Ziel notwendig ist und die Voraussetzungen erfüllt sind.
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Quellen
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- Reha vor Pflege: Anspruch durchsetzenGeriatrische Reha verhindert oft Pflegebedürftigkeit.
- Nach dem OberschenkelhalsbruchDer häufigste Weg in die Pflegebedürftigkeit.
Häufige Fragen
Was regelt das SGB V für Pflegebedürftige?
Alle medizinischen Leistungen: häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Heilmittel, Reha, Fahrkosten und Entlassmanagement nach dem Krankenhaus.
Wie grenzt sich SGB V von SGB XI ab?
SGB V zahlt, was aus medizinischer Behandlung folgt – Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengabe. SGB XI zahlt, was aus Pflegebedürftigkeit folgt – Körperpflege, Betreuung, Hauswirtschaft.
Was ist die Genehmigungsfiktion?
Entscheidet die Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag – oder fünf Wochen mit Gutachten – gilt er nach §13 Abs. 3a SGB V als genehmigt.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Reha SGB V“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.