Zum Inhalt springen

§39: Verhinderungspflege

Ersatzpflege bei Urlaub, Krankheit oder Auszeit.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Ist die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit, Terminen oder aus anderen Gründen verhindert, kann ab Pflegegrad 2 Ersatzpflege finanziert werden. Seit Juli 2025 gibt es keine sechsmonatige Vorpflegezeit mehr.

Gemeinsamer Jahresbetrag

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen 2026 zusammen bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung. Pflegebedürftige entscheiden, wie sie das Budget auf beide Leistungen verteilen. Jeder für eine Leistungsart verwendete Euro verringert den verbleibenden Betrag der anderen.

Verhinderungspflege ist für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr möglich. Während dieser Zeit wird ein zuvor bezogenes volles oder anteiliges Pflegegeld grundsätzlich zur Hälfte weitergezahlt.

Wer darf vertreten?

Ersatzpflege können Pflegedienst, Einzelpflegekraft, Freunde, Nachbarn oder Angehörige übernehmen. Bei nicht erwerbsmäßiger Ersatzpflege durch Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder Personen im selben Haushalt ist die Erstattung grundsätzlich auf das Zweifache des monatlichen Pflegegelds begrenzt.

Nachgewiesene notwendige Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden – insgesamt jedoch höchstens bis zum verfügbaren gemeinsamen Jahresbetrag.

Stundenweise Ersatzpflege

Ist die Hauptpflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert, wird die Ersatzpflege üblicherweise als stundenweise behandelt. Das Pflegegeld wird dann nicht gekürzt und die Tage werden nicht auf die Acht-Wochen-Grenze angerechnet; die Kosten mindern dennoch das Jahresbudget. Maßgeblich ist die Abwesenheitsdauer der Pflegeperson, nicht nur die Einsatzzeit der Vertretung.

Häufige Fragen

Muss Verhinderungspflege vorher beantragt werden?

Eine vorherige Genehmigung ist nicht in jedem Fall zwingend, aber dringend sinnvoll. Klären Sie Anspruch, Budget und Nachweise vorab.

Kann die Ersatzperson bar bezahlt werden?

Nur mit nachvollziehbarem Beleg. Dokumentieren Sie Datum, Zeitraum, Leistung, Betrag und Unterschriften; beachten Sie steuer- und arbeitsrechtliche Grenzen.

Weiterlesen

Quellen

Passende Themen zu §39 SGB XI

Häufige Fragen

Welche Paragrafen sollte ich kennen?

§14 und §15 zur Pflegebedürftigkeit und Einstufung, §36 und §37 zu Sachleistung und Pflegegeld, §39 und §42 zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, §40 zu Hilfsmitteln und §7a zur Beratung.

Was besagt §14 SGB XI?

Er definiert Pflegebedürftigkeit als gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert – bewertet in sechs Lebensbereichen.

Welche Fristen gelten nach SGB XI?

25 Arbeitstage für die Entscheidung über einen Antrag, eine Woche bei Aufenthalt im Krankenhaus, Hospiz oder bei angekündigter Pflegezeit.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „§39 SGB XI“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.