Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Leistungen werden regional vereinbart
Leistungskomplexe bündeln einzelne Pflegetätigkeiten, beispielsweise Unterstützung bei Körperpflege oder Ausscheidung. Bezeichnung, Inhalt, Punktwert und Preis unterscheiden sich nach Bundesland und Vertrag. Deshalb keine fremde Preisliste auf den eigenen Vertrag übertragen.
Kostenvoranschlag lesen
Er soll zeigen:
- gewählte Komplexe oder Zeitvergütung
- Häufigkeit der Einsätze
- Preis je Einsatz
- Fahrt- und Investitionskosten
- Kassenbudget
- voraussichtlichen Eigenanteil
Pflegebedürftige können zwischen Leistungskomplexen und vereinbarter Zeitvergütung wählen. Lassen Sie erklären, welche Tätigkeiten enthalten sind und was bei einem verkürzten oder ausgefallenen Einsatz berechnet wird.
Leistungsnachweis kontrollieren
Nur tatsächlich erbrachte Leistungen bestätigen. Keine Blankounterschrift. Abweichungen zeitnah schriftlich klären und Kopien der Abrechnung aufbewahren.
Häufige Fragen
Sind Leistungskomplexe bundesweit gleich?
Nein. Inhalte und Preise werden auf Landesebene vereinbart.
Kann Pflege nach Minuten abgerechnet werden?
Ambulante Dienste müssen auch Zeitvergütung anbieten; konkrete Konditionen stehen im Vertrag.
Was passiert, wenn das Sachleistungsbudget nicht reicht?
Der Mehrbetrag wird Eigenanteil oder der Plan wird angepasst. Kombination mit anderen Leistungen fachlich beraten lassen.
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