Zum Inhalt springen

Pflegedienst wechseln ohne Versorgungslücke

Übergabe organisieren, Fristen einhalten.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Erst neue Versorgung sichern

Vor der Kündigung schriftlich bestätigen lassen, ab wann der neue Dienst welche Leistungen übernimmt. Besonders Behandlungspflege, Wochenenden, Medikamente und Schlüsselübergabe dürfen nicht offenbleiben.

Wechselplan

  1. Vertrag und Kündigungsregeln prüfen.
  2. Neuen Kostenvoranschlag und Starttermin festhalten.
  3. Pflegekasse sowie verordnende Praxis informieren.
  4. Dokumente, Verordnungen und Medikamentenplan mit Einwilligung übergeben.
  5. Schlüssel, Hilfsmittel und offene Rechnungen protokollieren.
  6. Letzten und ersten Einsatz bestätigen.

Pflegebedürftige können einen ambulanten Pflegevertrag nach § 120 SGB XI jederzeit ohne Frist kündigen. Praktisch sollte die Kündigung dennoch so terminiert werden, dass keine Lücke entsteht.

Häufige Fragen

Muss ein Kündigungsgrund genannt werden?

Nein, die pflegebedürftige Person kann jederzeit ohne Frist kündigen.

Darf der alte Dienst Daten weitergeben?

Nur im erforderlichen Umfang und mit passender Rechtsgrundlage beziehungsweise Einwilligung.

Was bei plötzlicher Kündigung durch den Dienst?

Sofort Pflegekasse, Beratungsstelle und mögliche Ersatzdienste kontaktieren; kritische medizinische Versorgung gesondert absichern.

Weiterlesen

Quellen

Passende Themen