Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Erst neue Versorgung sichern
Vor der Kündigung schriftlich bestätigen lassen, ab wann der neue Dienst welche Leistungen übernimmt. Besonders Behandlungspflege, Wochenenden, Medikamente und Schlüsselübergabe dürfen nicht offenbleiben.
Wechselplan
- Vertrag und Kündigungsregeln prüfen.
- Neuen Kostenvoranschlag und Starttermin festhalten.
- Pflegekasse sowie verordnende Praxis informieren.
- Dokumente, Verordnungen und Medikamentenplan mit Einwilligung übergeben.
- Schlüssel, Hilfsmittel und offene Rechnungen protokollieren.
- Letzten und ersten Einsatz bestätigen.
Pflegebedürftige können einen ambulanten Pflegevertrag nach § 120 SGB XI jederzeit ohne Frist kündigen. Praktisch sollte die Kündigung dennoch so terminiert werden, dass keine Lücke entsteht.
Welche Unterstützung Sie zu Hause wirklich brauchen, klären Sie am besten vorab in einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Häufige Fragen
Muss ein Kündigungsgrund genannt werden?
Nein, die pflegebedürftige Person kann jederzeit ohne Frist kündigen.
Darf der alte Dienst Daten weitergeben?
Nur im erforderlichen Umfang und mit passender Rechtsgrundlage beziehungsweise Einwilligung.
Was bei plötzlicher Kündigung durch den Dienst?
Sofort Pflegekasse, Beratungsstelle und mögliche Ersatzdienste kontaktieren; kritische medizinische Versorgung gesondert absichern.
Weiterlesen
- Pflegedienst finden und vergleichen
- Pflegevertrag: Fallstricke und Kündigung
- Versorgungsplan erstellen
Quellen
Passende Themen zu Pflegedienst wechseln
- Pflegevertrag: Fallstricke und KündigungKündigungsfristen, Zusatzkosten, Leistungsänderungen.
- Ambulanten Pflegedienst finden und vergleichenWorauf Sie im Erstgespräch achten sollten.
Häufige Fragen
Muss ein Kündigungsgrund genannt werden?
Nein, die pflegebedürftige Person kann jederzeit ohne Frist kündigen.
Darf der alte Dienst Daten weitergeben?
Nur im erforderlichen Umfang und mit passender Rechtsgrundlage beziehungsweise Einwilligung.
Was bei plötzlicher Kündigung durch den Dienst?
Sofort Pflegekasse, Beratungsstelle und mögliche Ersatzdienste kontaktieren; kritische medizinische Versorgung gesondert absichern.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Pflegedienst wechseln“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.
Fragen zu „Pflegedienst wechseln ohne Versorgungslücke“? Wir beraten Sie persönlich.
In einem kostenfreien Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein und sagen Ihnen, welcher Schritt jetzt wirklich hilft. Ihr Thema nehmen wir direkt mit in die Vorbereitung.
Kostenfrei und unverbindlich. Wir übergeben nur den Titel dieses Beitrags als Gesprächsanlass – keine Gesundheitsangaben.
