Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Was schriftlich geregelt sein muss
Art, Inhalt und Umfang der Leistungen sowie vereinbarte Vergütung müssen verständlich beschrieben sein. Vor Vertragsschluss und bei wesentlichen Änderungen ist über voraussichtliche Kosten zu informieren.
Prüfen Sie zusätzlich:
- Einsatzzeiten und Zeitfenster
- Fahrt- und Investitionskosten
- Absage- und Ausfallregeln
- Schlüsselverwaltung
- Dokumentation und Datenschutz
- Preisanpassungen
- Haftung und Beschwerdeweg
- lange Kündigungsfrist des Dienstes
Blankounterschriften und pauschale Einzugsermächtigungen ohne nachvollziehbare Abrechnung vermeiden.
Kündigungsrechte
Die pflegebedürftige Person kann nach § 120 SGB XI jederzeit ohne Frist kündigen. Für den Pflegedienst sollte vertraglich eine ausreichend lange Frist vereinbart sein. Eine kurzfristige Kündigung kann die Versorgung gefährden.
Häufige Fragen
Muss der Vertrag vor dem ersten Einsatz vorliegen?
Der Pflegevertrag ist spätestens mit Beginn des ersten Einsatzes relevant; eine schriftliche Ausfertigung sollte vorab geprüft werden.
Darf der Dienst Preise erhöhen?
Nur auf vertraglicher und vergütungsrechtlicher Grundlage sowie mit transparenter Information.
Endet der Vertrag im Krankenhaus?
Üblicherweise sollte er ruhen; die Regelung muss im Vertrag stehen.
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