Finanzen, Sozialhilfe und Steuern
Wenn Leistungen nicht reichen: Sozialhilfe, Unterhalt, Zuzahlungsbefreiung und Steuervorteile im Zusammenspiel.
Alle 18 Themen
- Was Pflege wirklich kostetRealistische Rechnung für zu Hause und Heim.
- Hilfe zur Pflege beim SozialamtAntrag, Vermögensgrenzen, Ablauf.
- Schonvermögen und FreibeträgeWas Sie behalten dürfen.
- Elternunterhalt ab 100.000 Euro EinkommenWer zahlen muss und wie gerechnet wird.
- Grundsicherung im Alter beantragenWenn Rente und Vermögen nicht reichen.
- Wohngeld bei PflegebedürftigkeitAuch im betreuten Wohnen möglich.
- Zuzahlungsbefreiung bei der KrankenkasseBelastungsgrenze berechnen und Antrag stellen.
- Chroniker-Regelung: 1 Prozent statt 2Voraussetzungen und Nachweise.
- Pflegekosten in der SteuererklärungAußergewöhnliche Belastungen richtig ansetzen.
- Pflege-Pauschbetrag für Angehörige600 bis 1.800 Euro ohne Einzelnachweis.
- Behinderten-PauschbetragGestaffelt nach Grad der Behinderung.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen20 Prozent der Kosten direkt von der Steuer.
- Pflegezusatzversicherung: lohnt sich das?Pflegetagegeld, Pflegekosten- und Rentenpolice.
- Pflege-Bahr: staatlich geförderte ZusatzversicherungFörderung, Grenzen, Alternativen.
- Beihilfe für Beamte in der PflegeZusammenspiel mit privater Pflegepflichtversicherung.
- Private PflegepflichtversicherungUnterschiede zur gesetzlichen Kasse.
- Begutachtung durch MedicproofDer MD-Pendant für Privatversicherte.
- Pflegebudget planen: BeispielrechnungenDrei Haushalte, drei Finanzierungswege.
Downloads zu Finanzierung
Vorlagen und Checklisten zum Ausdrucken – kostenfrei und ohne Anmeldung.
Vorlage · 2 Seiten · PDF
Rechenblatt Eigenanteil
Heimkosten, Zuschüsse und Ihre tatsächliche monatliche Belastung.
Checkliste · 3 Seiten · PDF
Steuer-Checkliste Pflege
Welche Belege Sie sammeln und wo sie in die Steuererklärung gehören.
Häufige Fragen zu Finanzierung
Was tun, wenn Rente und Pflegegeld nicht reichen?
Dann kommt Hilfe zur Pflege beim Sozialamt infrage. Geprüft werden Einkommen und Vermögen oberhalb des Schonvermögens von 10.000 Euro pro Person.
Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?
Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro des einzelnen Kindes. Darunter fragt das Sozialamt die Kinder nicht heran.
Was lässt sich steuerlich absetzen?
Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung, der Pflege-Pauschbetrag für unentgeltliche Pflege sowie haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent der Lohnkosten.
Weitere Antworten im vollständigen FAQ.
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