Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026
Auch privat Krankenversicherte müssen gegen das Pflegerisiko abgesichert sein. Dafür besteht die private Pflegepflichtversicherung. Sie ist nicht mit einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung zu verwechseln.
Der Pflichtschutz orientiert sich nach Art und Umfang an den gesetzlichen Pflegeleistungen. Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad werden deshalb nach denselben Grundsätzen beurteilt. Unterschiede zeigen sich vor allem in Organisation und Abrechnung.
Wer ist privat pflegepflichtversichert?
In der Regel schließen privat Krankenversicherte die Pflegepflichtversicherung bei ihrem privaten Krankenversicherer ab. Für bestimmte Personen, etwa Beihilfeberechtigte, kann ein anteiliger Versicherungsschutz gelten, weil Beihilfe und private Versicherung gemeinsam leisten.
Wer unsicher ist, sollte im Versicherungsschein nach den Begriffen „private Pflegepflichtversicherung“ oder „PPV“ suchen. Ein Tarif über zusätzliches Pflegetagegeld ist davon getrennt zu betrachten.
Welche Leistungen umfasst der Pflichtschutz?
Abhängig von Pflegegrad und Versorgungssituation kommen insbesondere in Betracht:
- Geldleistungen bei häuslicher Pflege,
- Erstattung ambulanter Pflegesachleistungen,
- Kombinationsleistungen,
- Entlastungsbetrag,
- Tages- und Nachtpflege,
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege,
- Pflegehilfsmittel,
- Zuschüsse für Wohnraumanpassungen,
- Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen,
- Leistungen bei vollstationärer Pflege,
- Beratung und soziale Sicherung nicht erwerbsmäßiger Pflegepersonen.
Ob eine konkrete Ausgabe erstattungsfähig ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den Nachweisen ab. Bei Beihilfeberechtigten müssen häufig zwei Kostenträger berücksichtigt werden.
Antrag und Begutachtung
Der Antrag geht an das private Versicherungsunternehmen. Dieses beauftragt gewöhnlich Medicproof mit der Begutachtung. Beurteilt wird, wie selbstständig die Person in zentralen Lebensbereichen ist.
Ein sinnvoller Ablauf:
- Antrag nachweisbar stellen.
- Datum dokumentieren.
- Pflegealltag und Hilfebedarf aufschreiben.
- Begutachtung vorbereiten.
- Gutachten und Leistungsmitteilung anfordern.
- Beginn, Pflegegrad und Leistungsart prüfen.
Kostenerstattung statt direkter Abrechnung
In der privaten Versicherung gilt häufig das Erstattungsprinzip: Versicherte erhalten eine Rechnung, reichen sie ein und bekommen den erstattungsfähigen Anteil zurück. Das kann Vorleistungen und eine saubere Belegführung erfordern.
Praktisch bewährt sich eine Ablage mit:
- Versicherungsschreiben,
- Beihilfebescheiden,
- Rechnungen und Zahlungsnachweisen,
- Leistungsabrechnungen,
- Verordnungen und Genehmigungen,
- Pflegegutachten,
- Schriftverkehr zu strittigen Positionen.
Vor größeren Ausgaben sollte geklärt werden, ob eine vorherige Zusage erforderlich ist.
Besonderheiten bei Beihilfe
Beamtinnen, Beamte und andere Beihilfeberechtigte erhalten häufig Leistungen anteilig von der Beihilfestelle und vom privaten Versicherer. Der genaue Bemessungssatz ist individuell. Rechnungen können deshalb bei beiden Stellen einzureichen sein.
Wichtig: Ein positiver Bescheid eines Kostenträgers ersetzt nicht automatisch die Prüfung des anderen. Fragen Sie vor kostenintensiven Maßnahmen nach:
- Welche Stelle übernimmt welchen Anteil?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Muss vorher genehmigt werden?
- Gibt es Höchstbeträge oder tarifliche Einschränkungen?
Wenn Leistungen abgelehnt oder gekürzt werden
Lesen Sie die Begründung und die im Schreiben genannten Fristen. Fordern Sie das Gutachten an und vergleichen Sie es mit dem tatsächlichen Hilfebedarf. Eine sachliche Einwendung sollte konkrete Fehler nennen: fehlende Unterstützung, falsche Häufigkeit, unzutreffender Selbstständigkeitsgrad oder übersehene Unterlagen.
Neben dem Versicherer kann die Ombudsstelle Private Kranken- und Pflegeversicherung eine außergerichtliche Anlaufstelle sein. Ob ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist, sollte bei Bedarf individuell rechtlich geprüft werden.
Häufige Fragen
Sind die Pflegegrade bei gesetzlich und privat Versicherten gleich?
Die gesetzlichen Kriterien der Pflegebedürftigkeit und die fünf Pflegegrade gelten grundsätzlich einheitlich.
Ist die private Pflegepflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung?
Nein. Auch sie deckt Pflegekosten nicht zwingend vollständig. Eigenanteile bleiben möglich.
Ist ein Pflegetagegeld automatisch enthalten?
Nein. Ein Pflegetagegeld gehört üblicherweise zu einem gesonderten Zusatzvertrag.
Wer erstellt das Pflegegutachten?
Bei privat Pflegepflichtversicherten wird regelmäßig Medicproof beauftragt.
Weiterlesen
- Begutachtung durch Medicproof
- Beihilfe für Beamte in der Pflege
- Formloser Antrag: Muster und Formulierung
Quellen
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Häufige Fragen
Sind die Pflegegrade bei gesetzlich und privat Versicherten gleich?
Die gesetzlichen Kriterien der Pflegebedürftigkeit und die fünf Pflegegrade gelten grundsätzlich einheitlich.
Ist die private Pflegepflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung?
Nein. Auch sie deckt Pflegekosten nicht zwingend vollständig. Eigenanteile bleiben möglich.
Ist ein Pflegetagegeld automatisch enthalten?
Nein. Ein Pflegetagegeld gehört üblicherweise zu einem gesonderten Zusatzvertrag.
Wer erstellt das Pflegegutachten?
Bei privat Pflegepflichtversicherten wird regelmäßig Medicproof beauftragt.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „private Pflegeversicherung“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.
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