Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026
Schonvermögen: Was bei Sozialhilfe geschützt bleiben kann
Wer Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege beantragt, muss grundsätzlich verwertbares Vermögen einsetzen. Das bedeutet aber nicht, dass zuerst jeder Besitz verkauft werden muss. Bestimmte Vermögenswerte sind gesetzlich geschützt.
Der Begriff „Schonvermögen“ fasst mehrere Schutzregeln zusammen. Ob ein Gegenstand geschützt ist, hängt von der beantragten Leistung und den persönlichen Umständen ab.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Sozialrechtsberatung. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe Leistungen bewilligt werden, entscheidet die zuständige Stelle nach Prüfung des Einzelfalls.
Geldfreibetrag
Bei Sozialhilfe nach dem SGB XII bleiben kleinere Barbeträge und sonstige Geldwerte bis zum maßgeblichen Freibetrag geschützt. Für eine volljährige leistungsberechtigte Person beträgt dieser regelmäßig 10.000 Euro. Für weitere einzubeziehende Personen können zusätzliche Beträge gelten.
Konten, Bargeld, Sparguthaben und andere Geldwerte werden grundsätzlich zusammengerechnet. Der Freibetrag gilt nicht für jedes Konto einzeln.
Angemessener Hausrat
Gewöhnliche Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung und persönliche Gebrauchsgegenstände müssen regelmäßig nicht verwertet werden, soweit sie angemessen sind. Luxusgegenstände oder besonders wertvolle Sammlungen können anders bewertet werden.
Angemessenes Kraftfahrzeug
Ein angemessenes Kraftfahrzeug gehört nach § 90 SGB XII zum geschützten Vermögen. Die Angemessenheit richtet sich nicht allein nach einer starren Preisgrenze. Relevant können Wert, Alter, Zustand und die persönliche Notwendigkeit sein.
Ein behinderungsbedingt angepasstes Fahrzeug oder ein Auto, das für Arztbesuche und Pflegeversorgung unverzichtbar ist, sollte besonders begründet werden.
Selbst bewohnte Immobilie
Ein angemessenes Hausgrundstück kann geschützt sein, wenn es von der antragstellenden Person oder bestimmten nahen Personen bewohnt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Geprüft werden unter anderem:
- Zahl der Bewohner
- Wohnbedarf
- Pflegebedürftigkeit oder Behinderung
- Grundstücks- und Wohnfläche
- Zuschnitt und Ausstattung
- Wert der Immobilie
Zieht die Eigentümerin dauerhaft in ein Pflegeheim und bleibt keine geschützte Person im Haus, kann die Bewertung schwieriger werden. Verkauf, Vermietung, Darlehen oder dingliche Sicherung sind mögliche Themen. Vor einer Verfügung über die Immobilie ist individuelle Beratung ratsam.
Weitere geschützte Werte
Je nach Fall können geschützt sein:
- bestimmte staatlich geförderte Altersvorsorge
- Vermögen zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines geeigneten Hauses für einen pflegebedürftigen oder behinderten Menschen
- unentbehrliche Gegenstände für Beruf oder Ausbildung
- Familien- und Erbstücke bei besonderer Härte
- Vermögen, dessen Verwertung insgesamt eine besondere Härte wäre
Nicht jede private Altersvorsorge ist automatisch vollständig geschützt.
Schenkungen kurz vor dem Antrag
Vermögen sollte nicht vorschnell verschenkt oder übertragen werden, um Sozialhilfe zu erhalten. Schenkungsrückforderungsansprüche können auf das Sozialamt übergehen. Zudem können steuerliche, erbrechtliche und familiäre Folgen entstehen.
Eine frühere Schenkung muss im Antrag wahrheitsgemäß angegeben werden, wenn danach gefragt wird.
Unterschiedliche Systeme nicht vermischen
Die Vermögensregeln des SGB XII unterscheiden sich von denen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Auch Wohngeld, BAföG oder Eingliederungshilfe haben eigene Regeln. Zahlen aus einem anderen Leistungssystem dürfen daher nicht ungeprüft übertragen werden.
Vorbereitung für den Antrag
Erstellen Sie eine vollständige Liste:
- Giro-, Spar- und Tagesgeldkonten
- Bargeld
- Wertpapiere
- Versicherungen mit Rückkaufswert
- Fahrzeuge
- Immobilien und Grundstücke
- wertvolle Gegenstände
- Forderungen
- Schenkungen und Übertragungen
Kennzeichnen Sie bei jedem Wert, weshalb er möglicherweise geschützt ist, und fügen Sie Nachweise bei.
Häufige Fragen
Darf ich 10.000 Euro pro Konto behalten?
Nein. Der Geldfreibetrag bezieht sich grundsätzlich auf die Summe der berücksichtigten Geldwerte einer Person.
Muss der Ehepartner sein gesamtes Vermögen einsetzen?
Die sozialhilferechtliche Einsatzgemeinschaft und die Schutzvorschriften müssen individuell geprüft werden. Ein pauschaler vollständiger Zugriff ist nicht zulässig.
Ist ein Haus immer geschützt?
Nein. Es muss insbesondere selbst bewohnt und angemessen sein; bei dauerhafter Heimaufnahme ändern sich häufig die maßgeblichen Umstände.
Kann das Sozialamt ein Darlehen statt eines Verkaufs anbieten?
Ist Vermögen nicht sofort verwertbar oder wäre eine sofortige Verwertung problematisch, kann eine darlehensweise Leistung nach § 91 SGB XII infrage kommen.
Weiterlesen
- Hilfe zur Pflege beim Sozialamt
- Grundsicherung im Alter beantragen
- Elternunterhalt ab 100.000 Euro Einkommen
Quellen
Passende Themen
- Hilfe zur Pflege beim SozialamtAntrag, Vermögensgrenzen, Ablauf.
- Erbe und PflegekostenRückgriff des Sozialamts und Schenkungen.
Häufige Fragen
Was tun, wenn Rente und Pflegegeld nicht reichen?
Dann kommt Hilfe zur Pflege beim Sozialamt infrage. Geprüft werden Einkommen und Vermögen oberhalb des Schonvermögens von 10.000 Euro pro Person.
Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?
Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro des einzelnen Kindes. Darunter fragt das Sozialamt die Kinder nicht heran.
Was lässt sich steuerlich absetzen?
Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung, der Pflege-Pauschbetrag für unentgeltliche Pflege sowie haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent der Lohnkosten.