Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026
Grundsicherung im Alter: Hilfe, wenn die Rente nicht reicht
Menschen, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen können, können Grundsicherung im Alter erhalten. Sie gehört zur Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Die Leistung ist kein Kredit und muss bei rechtmäßigem Bezug grundsätzlich nicht aus einer späteren Rente zurückgezahlt werden. Falsche oder nicht mitgeteilte Angaben können jedoch zu Rückforderungen führen.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Sozialrechtsberatung. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe Leistungen bewilligt werden, entscheidet die zuständige Stelle nach Prüfung des Einzelfalls.
Wer kann Grundsicherung erhalten?
Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- maßgebliche Altersgrenze erreicht
- notwendiger Lebensunterhalt ist nicht vollständig gedeckt
- einzusetzendes Einkommen und Vermögen reichen nicht aus
Auch bei dauerhafter voller Erwerbsminderung kann Grundsicherung nach dem vierten Kapitel des SGB XII infrage kommen. Dieser Artikel konzentriert sich auf die Grundsicherung wegen Alters.
Was umfasst die Leistung?
Der Bedarf kann sich zusammensetzen aus:
- maßgeblichem Regelbedarf
- angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
- bestimmten Mehrbedarfen
- Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung im Einzelfall
- einmaligen Bedarfen in gesetzlich geregelten Situationen
Für alleinstehende Erwachsene in einer eigenen Wohnung beträgt die Regelbedarfsstufe 1 im Jahr 2026 monatlich 563 Euro. Unterkunft und Heizung kommen nicht pauschal in dieser Summe hinzu, sondern werden nach den örtlichen Angemessenheitsregeln geprüft.
Vereinfachte Berechnung
anerkannter Gesamtbedarf minus anrechenbares Einkommen = möglicher Grundsicherungsanspruch
| Position | Betrag im Beispiel |
|---|---|
| Regelbedarf | 563 Euro |
| anerkannte Unterkunft und Heizung | 620 Euro |
| Gesamtbedarf | 1.183 Euro |
| anrechenbare Rente nach zulässigen Abzügen | 980 Euro |
| rechnerischer Anspruch | 203 Euro |
Das Beispiel ersetzt keinen Bescheid. Mehrbedarfe, Versicherungsbeiträge, Freibeträge und weitere Einnahmen können die Rechnung verändern.
Welches Vermögen bleibt geschützt?
Nicht jedes Vermögen muss verbraucht werden. Zum geschützten Vermögen können unter anderem gehören:
- kleinere Barbeträge und Geldwerte bis zum geltenden Schonbetrag
- angemessener Hausrat
- ein angemessenes Kraftfahrzeug
- bestimmte geförderte Altersvorsorge
- eine angemessene selbst bewohnte Immobilie
- Vermögen, dessen Einsatz eine besondere Härte wäre
Ob eine Immobilie angemessen ist, wird anhand mehrerer Merkmale geprüft und nicht nur anhand eines einzigen Quadratmeterwerts.
Antrag rechtzeitig stellen
Grundsicherung wird auf Antrag erbracht. Sie beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ein formloser, nachweisbarer Antrag kann daher wichtig sein, wenn Unterlagen noch fehlen.
Anschließend verlangt das Amt regelmäßig ein vollständiges Formular.
Typische Unterlagen
- Personalausweis oder Aufenthaltsnachweis
- Rentenbescheide
- Kontoauszüge
- Nachweise über weitere Einnahmen
- Mietvertrag und aktuelle Nebenkosten
- Heizkostenabrechnung
- Nachweise über Versicherungsbeiträge
- Vermögensübersicht
- Schwerbehindertenausweis oder Pflegegradbescheid
- Vollmacht oder Betreuerausweis, falls eine andere Person handelt
Grundsicherung und Pflegekosten
Grundsicherung deckt den notwendigen Lebensunterhalt. Reicht die Pflegeversicherung für notwendige Pflegekosten nicht aus, kann zusätzlich Hilfe zur Pflege zu prüfen sein. Beide Leistungen haben unterschiedliche Aufgaben und können beim Sozialamt koordiniert werden.
Werden Kinder herangezogen?
Bei der Grundsicherung werden Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern grundsätzlich nicht berücksichtigt, solange deren jährliches Gesamteinkommen nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Es gilt eine gesetzliche Vermutung, dass die Grenze nicht überschritten wird, sofern keine entsprechenden Anhaltspunkte bestehen.
Häufige Fragen
Muss ich mich schämen, Grundsicherung zu beantragen?
Nein. Es handelt sich um einen gesetzlichen Anspruch zur Sicherung des Existenzminimums.
Wird Grundsicherung rückwirkend gezahlt?
Sie ist an einen Antrag gebunden. Deshalb sollte der Antrag nicht wegen fehlender Einzelunterlagen hinausgezögert werden.
Muss ich mein Haus verkaufen?
Eine angemessene selbst bewohnte Immobilie kann geschützt sein. Größe, Wert, Bewohner, Wohnbedarf und weitere Umstände werden im Einzelfall geprüft.
Ist Wohngeld eine Alternative?
Wohngeld und Grundsicherung schließen sich für dieselben Bedarfszeiträume grundsätzlich aus. Welche Leistung vorrangig oder passender ist, sollte berechnet werden.
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Quellen
Passende Themen zu Grundsicherung im Alter
- Hilfe zur Pflege beim SozialamtAntrag, Vermögensgrenzen, Ablauf.
- Wohngeld bei PflegebedürftigkeitAuch im betreuten Wohnen möglich.
Häufige Fragen
Was tun, wenn Rente und Pflegegeld nicht reichen?
Dann kommt Hilfe zur Pflege beim Sozialamt infrage. Geprüft werden Einkommen und Vermögen oberhalb des Schonvermögens von 10.000 Euro pro Person.
Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?
Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro des einzelnen Kindes. Darunter fragt das Sozialamt die Kinder nicht heran.
Was lässt sich steuerlich absetzen?
Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung, der Pflege-Pauschbetrag für unentgeltliche Pflege sowie haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent der Lohnkosten.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Grundsicherung im Alter“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.