Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026
Chroniker-Regelung: niedrigere Belastungsgrenze für Zuzahlungen
Gesetzlich Krankenversicherte müssen bestimmte Zuzahlungen höchstens bis zu ihrer jährlichen Belastungsgrenze tragen. Normalerweise beträgt diese zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch kranke Menschen in Dauerbehandlung kann sie auf ein Prozent sinken.
Die Regelung bedeutet nicht, dass jede Behandlung nur noch ein Prozent kostet. Sie begrenzt die Summe der berücksichtigungsfähigen gesetzlichen Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe sich eine Regelung im Einzelfall auswirkt, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab.
Wann gilt eine Erkrankung als schwerwiegend chronisch?
Nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses muss wegen derselben Krankheit grundsätzlich mindestens ein Jahr lang wenigstens einmal pro Quartal ärztliche Behandlung erfolgt sein. Zusätzlich muss mindestens eines der folgenden Merkmale erfüllt sein:
- Pflegegrad 3, 4 oder 5,
- Grad der Behinderung oder Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 60 beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent, soweit die Einstufung zumindest auch durch die betreffende Krankheit verursacht ist,
- eine kontinuierliche medizinische Versorgung ist erforderlich, weil ohne sie nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten wäre.
Die Krankenkasse prüft die Voraussetzungen. Eine chronische Diagnose allein führt nicht automatisch zur Ein-Prozent-Grenze.
Welche Rolle spielt der Pflegegrad?
Pflegegrad 3 bis 5 kann eines der zusätzlichen Kriterien erfüllen. Pflegegrad 1 oder 2 genügt für dieses Merkmal nicht. Die Regelung kann trotzdem greifen, wenn eines der anderen Kriterien erfüllt ist.
Was zählt zur Belastungsgrenze?
Berücksichtigt werden gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen, beispielsweise zu:
- Arznei- und Verbandmitteln,
- Heilmitteln,
- Hilfsmitteln,
- Krankenhausbehandlung,
- stationärer Rehabilitation,
- häuslicher Krankenpflege,
- bestimmten Fahrtkosten.
Nicht alles, was Versicherte selbst bezahlen, gilt als gesetzliche Zuzahlung. Regelmäßig nicht mitgerechnet werden etwa:
- Mehrkosten oberhalb eines Festbetrags,
- nicht verordnungsfähige oder ausgeschlossene Mittel,
- private Wunschleistungen,
- Eigenanteile für Gebrauchsgegenstände,
- Eigenanteile zum Zahnersatz,
- Kosten einer privaten Krankenversicherung.
Berechnung im Familienhaushalt
Für die Belastungsgrenze werden grundsätzlich Bruttoeinnahmen und Zuzahlungen der berücksichtigten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt zusammengerechnet. Gesetzliche Freibeträge mindern die Berechnungsgrundlage.
Beispiel: anrechenbare jährliche Haushaltseinnahmen nach Freibeträgen 24.000 Euro.
- normale Belastungsgrenze: 2 Prozent = 480 Euro,
- Chroniker-Grenze: 1 Prozent = 240 Euro.
Das Beispiel erklärt nur die Rechenweise. Welche Einnahmen und Freibeträge im Einzelfall gelten, berechnet die Krankenkasse.
So beantragen Sie die niedrigere Grenze
- Formular der Krankenkasse anfordern.
- Ärztliche Bescheinigung zur Dauerbehandlung einholen.
- Pflegegrad- oder GdB-Nachweis beifügen, soweit er als Kriterium dient.
- Einkommensnachweise des Haushalts einreichen.
- Zuzahlungsbelege sammeln oder Vorauszahlungsverfahren der Kasse prüfen.
- Bescheid und berechnete Grenze kontrollieren.
Die Krankenkasse kann in bestimmten Fällen auf einen jährlich neuen Nachweis der chronischen Erkrankung verzichten. Verlassen sollte man sich darauf erst nach einer entsprechenden Mitteilung.
Vorsorge- und DMP-Regeln beachten
Für bestimmte nach dem 1. April 1972 geborene Versicherte enthält § 62 SGB V besondere Vorgaben zu Gesundheitsuntersuchungen. Bei Teilnahme an einem für die Erkrankung bestehenden strukturierten Behandlungsprogramm kann die Ein-Prozent-Grenze gelten. Welche Regel im individuellen Fall greift, sollte direkt mit der Krankenkasse geklärt werden.
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Quellen
Passende Themen zu Chronikerregelung
- Zuzahlungsbefreiung bei der KrankenkasseBelastungsgrenze berechnen und Antrag stellen.
- Zuzahlungen bei Hilfsmitteln10 Prozent, Höchstgrenzen und Befreiung.
Häufige Fragen
Was tun, wenn Rente und Pflegegeld nicht reichen?
Dann kommt Hilfe zur Pflege beim Sozialamt infrage. Geprüft werden Einkommen und Vermögen oberhalb des Schonvermögens von 10.000 Euro pro Person.
Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?
Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro des einzelnen Kindes. Darunter fragt das Sozialamt die Kinder nicht heran.
Was lässt sich steuerlich absetzen?
Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung, der Pflege-Pauschbetrag für unentgeltliche Pflege sowie haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent der Lohnkosten.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Chronikerregelung“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.