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Pflegegrad 3: Leistungen und Voraussetzungen

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026

Pflegegrad 3 steht für schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Er wird bei mindestens 47,5 und weniger als 70 Gesamtpunkten festgestellt. Häufig wird täglich Hilfe in mehreren Lebensbereichen benötigt – körperlich, kognitiv, psychisch oder beim Umgang mit Therapien.

Das Wichtigste in Kürze

  • Punktbereich: 47,5 bis unter 70 Punkte.
  • Pflegegeld: 599 Euro monatlich.
  • Pflegesachleistung: bis zu 1.497 Euro monatlich.
  • Tages-/Nachtpflege: bis zu 1.357 Euro monatlich.
  • Vollstationäre Pflege: 1.319 Euro monatlich.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag: bis zu 3.539 Euro.

Was bedeutet eine schwere Beeinträchtigung?

Pflegegrad 3 ist nicht an eine bestimmte Krankheit gebunden. Typisch ist ein regelmäßiger Hilfebedarf in mehreren Modulen, beispielsweise:

  • Unterstützung beim Umsetzen und Gehen
  • weitgehende Übernahme der Körperpflege
  • Anleitung beim Essen oder Ankleiden
  • fehlende zeitliche und örtliche Orientierung
  • häufige Verhaltensprobleme
  • umfangreiche Hilfe bei Medikamenten und Therapien
  • fehlende Fähigkeit, den Alltag selbst zu strukturieren

Maßgeblich bleibt die individuelle Begutachtung.

Leistungen 2026

LeistungPflegegrad 3
Pflegegeld599 Euro monatlich
Ambulante Pflegesachleistungbis zu 1.497 Euro monatlich
Tages-/Nachtpflegebis zu 1.357 Euro monatlich
Vollstationäre Pflege1.319 Euro monatlich
Entlastungsbetragbis zu 131 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 Euro monatlich
Wohnraumanpassungbis zu 4.180 Euro je Maßnahme
Gemeinsamer Jahresbetragbis zu 3.539 Euro jährlich

Tages- und Nachtpflege kann grundsätzlich zusätzlich zu Pflegegeld oder ambulanter Sachleistung genutzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Versorgung zu Hause planen

Bei Pflegegrad 3 ist eine Kombination verschiedener Hilfen häufig sinnvoll:

  • Angehörige übernehmen verlässliche Aufgaben.
  • Ein Pflegedienst unterstützt bei festgelegten Tätigkeiten.
  • Tagespflege entlastet an einzelnen Wochentagen.
  • Entlastungsangebote helfen bei Betreuung oder Haushalt.
  • Hilfsmittel und Wohnraumanpassung reduzieren Risiken.

Lassen Sie vor Vertragsabschluss einen verständlichen Kostenvoranschlag erstellen. So wird sichtbar, welcher Anteil der Sachleistung verbraucht wird und ob private Eigenkosten entstehen.

Beratungseinsatz

Bei ausschließlichem Pflegegeld ist der Beratungseinsatz grundsätzlich halbjährlich verpflichtend. Der erste Einsatz findet zu Hause statt; bis 31. März 2027 darf danach jede zweite Beratung per Video erfolgen.

Die Beratung sollte genutzt werden, um Belastungen, Hilfsmittelbedarf, Wohnumfeld und Entlastungsmöglichkeiten anzusprechen.

Pflegeperson absichern

Pflegt eine nicht erwerbsmäßige Pflegeperson mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage, und arbeitet sie grundsätzlich nicht mehr als 30 Stunden pro Woche, können unter weiteren Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Die konkrete Prüfung übernimmt die Pflegekasse.

Auch Unfall- und Arbeitslosenversicherung können relevant sein.

Wann Höherstufung prüfen?

Ein Höherstufungsantrag kann sinnvoll sein, wenn dauerhaft deutlich mehr Hilfe benötigt wird, zum Beispiel:

  • Transfers gelingen nicht mehr ohne umfangreiche Unterstützung.
  • Körperpflege muss weitgehend übernommen werden.
  • nächtliche Hilfen nehmen zu.
  • Gefahren werden nicht erkannt.
  • medizinische Maßnahmen können nicht mehr selbst bewältigt werden.

Vor dem Antrag sollten Veränderungen konkret dokumentiert werden.

Häufige Fragen

Kann Pflegegrad 3 nur bei körperlicher Pflege entstehen?

Nein. Auch kognitive, kommunikative und psychische Einschränkungen können wesentlich sein.

Werden Pflegegeld und Tagespflege verrechnet?

Tages- oder Nachtpflege kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich genutzt werden. Die individuelle Planung sollte mit der Pflegekasse geklärt werden.

Wie oft ist der Beratungseinsatz nötig?

Bei ausschließlichem Pflegegeld grundsätzlich einmal je Halbjahr.

Deckt die Pflegeversicherung alle Kosten?

Nein. Sie ist eine Teilkostenversicherung. Je nach Leistung können Eigenkosten entstehen.

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Quellen

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Kann Pflegegrad 3 nur bei körperlicher Pflege entstehen?

Nein. Auch kognitive, kommunikative und psychische Einschränkungen können wesentlich sein.

Werden Pflegegeld und Tagespflege verrechnet?

Tages- oder Nachtpflege kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich genutzt werden. Die individuelle Planung sollte mit der Pflegekasse geklärt werden.

Wie oft ist der Beratungseinsatz nötig?

Bei ausschließlichem Pflegegeld grundsätzlich einmal je Halbjahr.

Deckt die Pflegeversicherung alle Kosten?

Nein. Sie ist eine Teilkostenversicherung. Je nach Leistung können Eigenkosten entstehen.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Pflegegrad 3“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.

Fragen zu „Pflegegrad 3: Leistungen und Voraussetzungen“? Wir beraten Sie persönlich.

In einem kostenfreien Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein und sagen Ihnen, welcher Schritt jetzt wirklich hilft. Ihr Thema nehmen wir direkt mit in die Vorbereitung.

Kostenfrei und unverbindlich. Wir übergeben nur den Titel dieses Beitrags als Gesprächsanlass – keine Gesundheitsangaben.

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