Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026
Pflegegrad 4 bezeichnet schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Er wird bei mindestens 70 und weniger als 90 Gesamtpunkten festgestellt. Betroffene benötigen häufig umfassende Hilfe in mehreren Bereichen und eine verlässliche Organisation der Versorgung.
Das Wichtigste in Kürze
- Punktbereich: 70 bis unter 90 Punkte.
- Pflegegeld: 800 Euro monatlich.
- Pflegesachleistung: bis zu 1.859 Euro monatlich.
- Tages-/Nachtpflege: bis zu 1.685 Euro monatlich.
- Vollstationäre Pflege: 1.855 Euro monatlich.
- Freiwillig kann der Beratungseinsatz vierteljährlich abgerufen werden.
Welche Beeinträchtigungen können vorliegen?
Mögliche Situationen sind:
Welche Kombination der Leistungen in Ihrem Fall am meisten bringt, rechnen wir in einer kostenlosen Pflegeberatung gemeinsam durch.
- umfangreiche Hilfe bei Mobilität und Transfers
- weitgehende oder vollständige Übernahme der Selbstversorgung
- schwere kognitive Einschränkungen
- häufige Beaufsichtigung wegen Gefahren
- umfangreiche medizinische und therapeutische Anforderungen
- erhebliche Schwierigkeiten bei Tagesstruktur und Kommunikation
Nicht jede Person mit Pflegegrad 4 ist bettlägerig. Die Einstufung ergibt sich aus der gewichteten Gesamtsituation.
Leistungen 2026
| Leistung | Pflegegrad 4 |
|---|---|
| Pflegegeld | 800 Euro monatlich |
| Ambulante Pflegesachleistung | bis zu 1.859 Euro monatlich |
| Tages-/Nachtpflege | bis zu 1.685 Euro monatlich |
| Vollstationäre Pflege | 1.855 Euro monatlich |
| Entlastungsbetrag | bis zu 131 Euro monatlich |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 Euro monatlich |
| Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 Euro je Maßnahme |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | bis zu 3.539 Euro jährlich |
Die Beträge sind Höchst- oder Pauschalbeträge. Die tatsächliche Finanzierung hängt von der gewählten Leistung und den konkreten Kosten ab.
Häusliche Versorgung realistisch organisieren
Bei Pflegegrad 4 sollte die Versorgung nicht allein auf spontane Familienhilfe gestützt werden. Ein tragfähiger Plan kann umfassen:
- feste Aufgabenverteilung
- ambulanter Pflegedienst
- Tages- oder Nachtpflege
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Hilfsmittel und sichere Transfertechniken
- regelmäßige Entlastung der Hauptpflegeperson
- Notfallplan bei Ausfall
Pflegende Angehörige sollten Überlastungszeichen ernst nehmen. Professionelle Unterstützung ist kein Scheitern, sondern kann häusliche Pflege stabilisieren.
Beratungseinsatz und Beratungsrhythmus
Bei ausschließlichem Pflegegeld bleibt die gesetzliche Mindestpflicht grundsätzlich halbjährlich. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 können die Beratung auf Wunsch einmal je Vierteljahr abrufen.
Der erste Beratungseinsatz muss in der häuslichen Umgebung stattfinden. Bis 31. März 2027 kann danach jede zweite Beratung per Video erfolgen.
Pflegeheim und Eigenanteil
Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege einen pauschalen Leistungsbetrag von 1.855 Euro monatlich. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und ein verbleibender pflegebedingter Eigenanteil können zusätzlich anfallen.
Die Pflegeversicherung gewährt abhängig von der Aufenthaltsdauer Zuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil. Maßgeblich sind die konkrete Heimrechnung und die geltenden Voraussetzungen.
Höherstufung zu Pflegegrad 5
Eine Höherstufung sollte geprüft werden, wenn die Beeinträchtigungen dauerhaft weiter zunehmen und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung entstehen. Pflegegrad 5 beginnt grundsätzlich ab 90 Punkten. Eine besondere Bedarfskonstellation kann unter engen Voraussetzungen ebenfalls zu Pflegegrad 5 führen.
Häufige Fragen
Muss jemand mit Pflegegrad 4 rund um die Uhr gepflegt werden?
Der Pflegegrad legt keine feste Stundenzahl fest. Der tatsächliche Betreuungs- und Pflegebedarf ist individuell.
Ist der Beratungseinsatz vierteljährlich Pflicht?
Nein. Die Mindestpflicht bleibt bei ausschließlichem Pflegegeld grundsätzlich halbjährlich; vierteljährliche Beratung kann freiwillig genutzt werden.
Reicht der Heimbetrag für alle Kosten?
In der Regel nicht. Die Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung.
Kann Pflegegeld mit Pflegedienst kombiniert werden?
Ja, als Kombinationsleistung. Das Pflegegeld vermindert sich entsprechend dem verbrauchten Anteil der Sachleistung.
Weiterlesen
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Quellen
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Häufige Fragen
Muss jemand mit Pflegegrad 4 rund um die Uhr gepflegt werden?
Der Pflegegrad legt keine feste Stundenzahl fest. Der tatsächliche Betreuungs- und Pflegebedarf ist individuell.
Ist der Beratungseinsatz vierteljährlich Pflicht?
Nein. Die Mindestpflicht bleibt bei ausschließlichem Pflegegeld grundsätzlich halbjährlich; vierteljährliche Beratung kann freiwillig genutzt werden.
Reicht der Heimbetrag für alle Kosten?
In der Regel nicht. Die Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung.
Kann Pflegegeld mit Pflegedienst kombiniert werden?
Ja, als Kombinationsleistung. Das Pflegegeld vermindert sich entsprechend dem verbrauchten Anteil der Sachleistung.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Pflegegrad 4“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.
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