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Pflegegrad 5: Leistungen und Voraussetzungen

Höchster Grad mit besonderen Anforderungen an die Pflege.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Er beschreibt schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Grundsätzlich sind 90 bis 100 Gesamtpunkte erforderlich. Bei einer besonderen Bedarfskonstellation kann Pflegegrad 5 aus pflegefachlichen Gründen auch unterhalb von 90 Punkten festgestellt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Punktbereich grundsätzlich: 90 bis 100 Punkte.
  • Pflegegeld: 990 Euro monatlich.
  • Pflegesachleistung: bis zu 2.299 Euro monatlich.
  • Tages-/Nachtpflege: bis zu 2.085 Euro monatlich.
  • Vollstationäre Pflege: 2.096 Euro monatlich.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag: bis zu 3.539 Euro.

Was bedeutet „besondere Anforderungen“?

Pflegegrad 5 setzt nicht nur einen sehr hohen Unterstützungsbedarf voraus. Die Einschränkungen stellen besondere Anforderungen an die Versorgung. Das kann sich beispielsweise durch weitgehende Unselbstständigkeit in mehreren Modulen, komplexe Transfers, schwere kognitive Einschränkungen oder umfangreiche therapiebedingte Anforderungen zeigen.

Die besondere Bedarfskonstellation ist in den Begutachtungs-Richtlinien näher konkretisiert. Sie darf nicht allein aufgrund einer bestimmten Diagnose angenommen werden.

Leistungen 2026

LeistungPflegegrad 5
Pflegegeld990 Euro monatlich
Ambulante Pflegesachleistungbis zu 2.299 Euro monatlich
Tages-/Nachtpflegebis zu 2.085 Euro monatlich
Vollstationäre Pflege2.096 Euro monatlich
Entlastungsbetragbis zu 131 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 Euro monatlich
Wohnraumanpassungbis zu 4.180 Euro je Maßnahme
Gemeinsamer Jahresbetragbis zu 3.539 Euro jährlich

Auch bei Pflegegrad 5 deckt die Pflegeversicherung nicht automatisch sämtliche Versorgungskosten.

Komplexe häusliche Pflege planen

Eine sichere Versorgung kann mehrere Beteiligte benötigen:

  • Angehörige und andere Pflegepersonen
  • ambulanter Pflegedienst
  • spezialisierte Krankenpflege, wenn ärztlich verordnet und erforderlich
  • Therapie und ärztliche Versorgung
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • geeignete Hilfsmittel
  • Wohnraumanpassung
  • koordinierende Beratung

Erstellen Sie einen Plan für vorhersehbare Ausfälle. Klären Sie, wer Medikamente, Transfers, Ernährung, Körperpflege und notwendige Beobachtungen übernimmt.

Medizinisch komplexe oder invasive Maßnahmen gehören in qualifizierte Hände. Angehörige sollten nur Tätigkeiten übernehmen, für die sie angemessen angeleitet wurden und die sicher durchführbar sind.

Beratungseinsatz

Bei ausschließlichem Pflegegeld ist der Nachweis grundsätzlich halbjährlich erforderlich. Wie bei Pflegegrad 4 kann auf Wunsch vierteljährlich beraten werden.

Der erste Einsatz findet zu Hause statt. Bis einschließlich 31. März 2027 darf anschließend jede zweite Beratung per Video durchgeführt werden.

Pflegeperson entlasten

Ein sehr hoher Pflegebedarf kann körperlich und psychisch belasten. Warnzeichen sind:

  • dauerhafte Erschöpfung
  • Schlafmangel
  • Schmerzen
  • Gereiztheit
  • soziale Isolation
  • Angst vor jedem Ausfall
  • Fehler bei Medikamenten oder Transfers

Nutzen Sie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und professionelle Hilfe nicht erst in einer Krise. Der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro kann für beide Leistungsarten eingesetzt werden; seine konkrete Nutzung muss geplant und nachgewiesen werden.

Vollstationäre Versorgung

Wenn häusliche Pflege nicht mehr sicher oder dauerhaft tragfähig ist, kann ein Pflegeheim notwendig werden. Die Pflegeversicherung zahlt bei Pflegegrad 5 einen pauschalen Betrag von 2.096 Euro monatlich für pflegebedingte Aufwendungen. Weitere Kosten bleiben möglich.

Vergleichen Sie nicht nur Preise. Wichtig sind Personalausstattung, fachliche Schwerpunkte, Umgang mit besonderen Risiken, Erreichbarkeit, Besuchsmöglichkeiten und die individuelle Versorgung.

Häufige Fehler

  • höchste Leistung mit vollständiger Kostenübernahme verwechseln.
  • Pflegeperson dauerhaft ohne Vertretung einplanen.
  • medizinisch komplexe Aufgaben ohne Schulung übernehmen.
  • Hilfsmittel oder Wohnraumanpassung zu spät beantragen.
  • freiwillige vierteljährliche Beratung nicht zur Entlastungsplanung nutzen.
  • Verschlechterungen und besondere Anforderungen nicht dokumentieren.

Häufige Fragen

Gibt es einen Pflegegrad 6?

Nein. Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad.

Ist für Pflegegrad 5 immer Bettlägerigkeit erforderlich?

Nein. Entscheidend sind Gesamtpunkte und besondere Anforderungen, nicht ein einzelnes Merkmal.

Werden alle Pflegekosten übernommen?

Nein. Die Pflegeversicherung ist auch bei Pflegegrad 5 eine Teilkostenversicherung.

Kann Pflegegrad 5 unter 90 Punkten festgestellt werden?

Ja, bei einer eng definierten besonderen Bedarfskonstellation nach den Begutachtungs-Richtlinien.

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Quellen

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Häufige Fragen

Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Pflegegrad?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Im Krankenhaus oder Hospiz gelten verkürzte Fristen von einer Woche. Hält die Kasse die Frist nicht ein, stehen Ihnen 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung zu.

Kann ein Pflegegrad wieder herabgestuft werden?

Ja. Bei einer Wiederholungsbegutachtung prüft der Medizinische Dienst erneut. Eine Herabstufung ist nur zulässig, wenn sich die Selbstständigkeit tatsächlich verbessert hat. Dokumentieren Sie Verschlechterungen deshalb laufend.

Zählt Demenz genauso wie körperliche Einschränkung?

Ja. Seit 2017 bewerten die Module 2 und 3 kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen gleichwertig. Menschen mit Demenz erreichen häufig einen Pflegegrad, obwohl sie körperlich mobil sind.