Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Der Begriff führt in die Irre
Eine einzelne Betreuungskraft kann nicht legal 24 Stunden täglich arbeiten oder ständig auf Abruf sein. Arbeitszeit, Bereitschaft, Ruhezeiten, Urlaub und Krankheit müssen berücksichtigt werden. Besteht rund um die Uhr Hilfebedarf, braucht es mehrere Personen und häufig ergänzend einen Pflegedienst.
Die Bezeichnungen „24-Stunden-Pflege“ oder „24-Stunden-Betreuung“ sind Werbebegriffe, keine eigene gesetzliche Pflegeleistung. Meist lebt eine Haushalts- und Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Das gemeinsame Wohnen bedeutet jedoch nicht, dass jede Stunde des Tages Freizeit ist oder unbezahlt bleiben darf.
Muss die Kraft nachts mit Einsätzen rechnen, die Person beobachten oder auf Zuruf bereitstehen, kann vergütungspflichtige Bereitschaftszeit vorliegen. Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt, dass der gesetzliche Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienst entsandter Betreuungskräfte gilt. Bereitschaft und tatsächliche Arbeitszeit müssen daher ehrlich geplant, dokumentiert und bezahlt werden.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto je Stunde. Je nach Arbeitgeber und Tätigkeit können günstigere Sonderregeln nicht einfach vorausgesetzt werden; möglicherweise gelten höhere Branchen- oder Tarifentgelte. Unterkunft und Verpflegung ersetzen den Mindestlohn nicht beliebig.
Bedarf vor der Vermittlung erfassen
Zählen Sie eine Woche lang auf, wann tatsächlich Hilfe benötigt wird. Unterscheiden Sie aktive Arbeit, planbare Pausen, Schlafenszeit und Zeiten, in denen die Kraft erreichbar bleiben soll. Besonders wichtig sind:
- Aufstehen, Zubettgehen und Toilettengänge,
- Hilfen beim Waschen, Anziehen und Essen,
- Einkaufen, Kochen, Reinigung und Wäsche,
- Begleitung außer Haus und soziale Betreuung,
- Transfers, Sturzrisiko und Weglauftendenz,
- nächtliche Unruhe, Inkontinenz oder Atemprobleme,
- Behandlungspflege und pflegerische Fachaufgaben.
Wenn nachts regelmäßig mehrere Einsätze, schwere Transfers oder ständige Beaufsichtigung nötig sind, reicht eine einzelne Betreuungskraft nicht. Dann braucht es Schichtlösungen, Angehörige, einen ambulanten Dienst, Tagespflege oder eine andere Wohn- und Versorgungsform. Ein seriöses Unternehmen sagt dies vor Vertragsabschluss.
Legale Modelle
Üblich sind direkte Anstellung im Privathaushalt, Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen oder eine tatsächlich selbstständige Tätigkeit. Jedes Modell hat eigene Pflichten. Bei Entsendung gehören unter anderem ein nachvollziehbarer Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsnachweis A1 zur Prüfung. Eine bloße Bezeichnung als „selbstständig“ schützt nicht vor Scheinselbstständigkeit.
Direkte Anstellung
Der Privathaushalt wird Arbeitgeber. Er schließt einen Arbeitsvertrag, meldet die Beschäftigung ordnungsgemäß an, führt Sozialabgaben und Lohnsteuer nach den geltenden Regeln ab, versichert Arbeitsunfälle und beachtet Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung und Arbeitsschutz. Bei EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern ist grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis erforderlich; bei Drittstaatsangehörigen muss ein passender Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis vorliegen.
Direkte Anstellung schafft klare Zuständigkeit, bringt aber Verwaltungs- und Arbeitgeberpflichten mit sich. Eine Lohnabrechnungsstelle oder fachkundige Beratung kann sinnvoll sein.
Entsendung
Bei einer echten Entsendung bleibt ein Unternehmen im Herkunftsland Arbeitgeber und erbringt seine Dienstleistung vorübergehend in Deutschland. Der deutsche Haushalt schließt meist zusätzlich einen Vermittlungs- oder Dienstleistungsvertrag. Prüfen Sie, wer Weisungen erteilt, Lohn zahlt, Ersatz organisiert und für Schäden haftet.
Die A1-Bescheinigung weist grundsätzlich nach, welchem Sozialversicherungssystem die Beschäftigte zugeordnet ist. Lassen Sie sich eine aktuelle, personenbezogene Ausfertigung zeigen. Sie beweist aber nicht, dass Arbeitszeit, Vergütung und Aufgaben insgesamt rechtskonform sind. Für die Arbeit in Deutschland gelten verbindliche Mindestarbeitsbedingungen.
Selbstständigkeit
Eine echte Selbstständige organisiert Tätigkeit, Preise, Zeiten und mehrere Kunden unternehmerisch selbst und trägt ein eigenes Risiko. Wohnt sie dauerhaft bei nur einer Familie, ist in deren Alltag eingegliedert und erhält umfassende Weisungen, spricht vieles gegen echte Selbstständigkeit. Ein Gewerbeschein oder Vertragstitel beseitigt das Risiko der Scheinselbstständigkeit nicht.
Bei Zweifeln ist eine sozialversicherungs- oder arbeitsrechtliche Prüfung sinnvoll. Nachforderungen können erheblich sein.
Gesamtkosten berechnen
Zum Angebot können Vergütung, Vermittlungsgebühr, Sozialabgaben, Reise, Unterkunft, Verpflegung, Feiertage und Ersatz bei Urlaub oder Krankheit gehören. Vergleichen Sie keine Lockpreise, sondern schriftliche Gesamtkosten und tatsächlich vereinbarte Arbeitsstunden. Deutscher Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für ausländische Beschäftigte; vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten sind mitzudenken.
Fordern Sie vor Abschluss eine Beispielrechnung für einen normalen Monat, einen Feiertagsmonat und den Wechsel der Betreuungskraft. Die Rechnung sollte mindestens ausweisen:
- Bruttolohn beziehungsweise Dienstleistungspreis,
- Vermittlungs- und Verwaltungsgebühren,
- Arbeitgeberabgaben oder sonstige Beiträge,
- Reise- und Wechselkosten,
- Zuschläge und vergütete Bereitschaft,
- Unterkunft, Verpflegung, Telefon und Internet,
- Ersatz bei Urlaub, Krankheit oder Kündigung,
- Kosten eines ergänzenden Pflegedienstes.
Pflegegeld kann frei für die Sicherung der Pflege eingesetzt werden. Pflegesachleistungen finanzieren dagegen zugelassene ambulante Pflegeleistungen und werden nicht einfach als Bargeld an eine Betreuungskraft ausgezahlt. Entlastungsbetrag, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege können nur im Rahmen ihrer jeweiligen Voraussetzungen eingesetzt werden. Lassen Sie den Finanzierungsmix von Pflegekasse oder Pflegeberatung prüfen.
Aufgaben klar abgrenzen
Haushalt, Begleitung und Hilfen im Alltag können vereinbart werden. Medizinische Behandlungspflege wie Injektionen oder komplexe Wundversorgung gehört in qualifizierte und gegebenenfalls verordnete Hände. Transfers, Nachtbedarf und Demenzverhalten müssen vor Vertragsschluss realistisch beschrieben werden.
Die Betreuungskraft braucht eine verständliche Aufgabenbeschreibung in einer Sprache, die sie beherrscht. Körperbezogene Hilfen können je nach Modell und Fähigkeiten vereinbart werden, müssen aber sicher durchführbar sein. Ein Transfer ohne Hilfsmittel oder zweite Person gefährdet beide Seiten.
Injektionen, Medikamentenmanagement, komplexe Wundversorgung, Katheter- oder Trachealkanülenpflege sind keine gewöhnlichen Haushaltstätigkeiten. Dafür werden Qualifikation, ärztliche Verordnung und klare Zuständigkeit benötigt. Ein ambulanter Pflegedienst kann die Betreuung ergänzen.
Vertrag und Arbeitsalltag prüfen
Unterschreiben Sie nicht nur einen Vermittlungsvertrag. Lassen Sie sich alle beteiligten Verträge, Arbeitgeberdaten und Nachweise vorlegen. Wichtig sind Leistungsumfang, Arbeitszeit, Ruhezeit, Vergütung, Vertragsdauer, Kündigung, Haftung, Ersatzkraft und Beschwerdeweg. Mündliche Zusagen gehören schriftlich bestätigt.
Die Betreuungskraft braucht ein abschließbares, angemessenes Zimmer, Zugang zu Bad, Verpflegung, Internet oder Telefon sowie echte Freizeit, in der sie den Haushalt verlassen kann. Pass oder andere Originaldokumente bleiben bei der Beschäftigten. Respekt, Privatsphäre und Schutz vor Übergriffen sind unverzichtbar.
Führen Sie einen realistischen Wochenplan und dokumentieren Sie zusätzliche Einsätze. Wenn der Bedarf dauerhaft steigt, muss der Plan angepasst werden. Dauerhafte Überlastung ist ein Sicherheitsrisiko für beide Seiten.
Warnzeichen bei Angeboten
Seien Sie vorsichtig bei Aussagen wie „legal rund um die Uhr durch eine Person“, extrem niedrigen Pauschalpreisen, unklarer Arbeitgeberrolle oder fehlender A1-Bescheinigung. Weitere Warnzeichen sind Barzahlung ohne Nachweis, unübersetzte Verträge, keine Ersatzregelung, pauschal unbegrenzte Nachtbereitschaft und Druck zur sofortigen Unterschrift.
Dieser Artikel bietet Orientierung und ersetzt keine individuelle arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Beratung. Bei unklaren Vertragsketten sollte vor Abschluss fachkundiger Rat eingeholt werden.
Häufige Fragen
Kann eine Person nachts ständig verfügbar sein?
Nein, nicht zusätzlich zu einem vollen Arbeitstag. Nacht- und Bereitschaftszeiten müssen legal geplant und vergütet werden.
Bezahlt die Pflegekasse die Betreuungskraft?
Es gibt keine eigene pauschale „24-Stunden-Leistung“. Pflegegeld und weitere passende Leistungen können zur Finanzierung beitragen.
Woran erkennt man ein gutes Angebot?
An klaren Arbeitgeberrollen, Arbeitszeiten, Aufgaben, Vertretung, Gesamtkosten, Kündigungsregeln und überprüfbaren Nachweisen.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Je nach Beschäftigung können höhere Vorgaben gelten.
Ist die Unterkunft Teil des Lohns?
Unterkunft und Verpflegung können vertraglich eine Rolle spielen, ersetzen aber den gesetzlichen Vergütungsanspruch nicht beliebig. Die konkrete Abrechnung sollte fachkundig geprüft werden.
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Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „24 Stunden Pflege Kosten“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.