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Pflegegrad 2: Leistungen und Voraussetzungen

Ab hier gibt es Pflegegeld und Sachleistungen.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026

Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Er wird bei mindestens 27 und weniger als 47,5 Gesamtpunkten festgestellt. Ab Pflegegrad 2 bestehen erstmals Ansprüche auf Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen sowie weitere umfangreiche Pflegeleistungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Punktbereich: 27 bis unter 47,5 Punkte.
  • Pflegegeld: 347 Euro monatlich.
  • Pflegesachleistung: bis zu 796 Euro monatlich.
  • Tages- oder Nachtpflege: bis zu 721 Euro monatlich.
  • Vollstationäre Pflege: 805 Euro monatlich.
  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich.

Wann wird Pflegegrad 2 festgestellt?

Pflegegrad 2 kann vorliegen, wenn regelmäßig personelle Hilfe benötigt wird, die Beeinträchtigungen aber noch nicht den Umfang von Pflegegrad 3 erreichen. Beispiele sind tägliche Unterstützung bei Teilen der Körperpflege, regelmäßige Anleitung wegen kognitiver Einschränkungen oder Hilfe beim Umgang mit Medikamenten.

Eine Diagnose führt nicht automatisch zu Pflegegrad 2. Entscheidend ist die gewichtete Bewertung der sechs Begutachtungsmodule.

Leistungen 2026 im Überblick

LeistungPflegegrad 2
Pflegegeld347 Euro monatlich
Ambulante Pflegesachleistungbis zu 796 Euro monatlich
Tages-/Nachtpflegebis zu 721 Euro monatlich
Vollstationäre Pflege805 Euro monatlich
Entlastungsbetragbis zu 131 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 Euro monatlich
Wohnraumanpassungbis zu 4.180 Euro je Maßnahme
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebis zu 3.539 Euro

Der gemeinsame Jahresbetrag steht insgesamt für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Eine doppelte Ausschöpfung von jeweils 3.539 Euro ist nicht möglich.

Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination

Pflegegeld kommt in Betracht, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird, beispielsweise durch Angehörige. Ambulante Pflegesachleistung wird genutzt, wenn ein zugelassener Pflege- oder Betreuungsdienst abrechnet.

Beide Leistungen können kombiniert werden. Wird beispielsweise ein Teil der Sachleistung verbraucht, vermindert sich das Pflegegeld im gleichen prozentualen Verhältnis. Die Beträge werden nicht einfach vollständig addiert.

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 2 grundsätzlich einmal je Halbjahr einen Beratungseinsatz nachweisen. Der erste Einsatz findet in der häuslichen Umgebung statt. Bis einschließlich 31. März 2027 kann danach jede zweite Beratung auf Wunsch per Videokonferenz erfolgen.

Bei Kombinationsleistung besteht diese Nachweispflicht nicht automatisch. Eine freiwillige Beratung kann dennoch sinnvoll sein.

Weitere Möglichkeiten

Je nach Voraussetzungen kommen zusätzlich infrage:

  • Pflegekurse
  • soziale Absicherung der Pflegeperson
  • digitale Pflegeanwendungen
  • Wohngruppenzuschlag
  • Anschubfinanzierung einer ambulant betreuten Wohngruppe
  • Pflegezeit und Familienpflegezeit
  • Umwandlungsanspruch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

Die Anerkennung einzelner Angebote kann landesabhängig sein.

Häufige Fehler

  • Pflegegeld und volle Sachleistung vollständig zusammenrechnen.
  • Beratungseinsatz bei ausschließlichem Pflegegeld vergessen.
  • Entlastungsbetrag als Bargeld erwarten.
  • gemeinsamen Jahresbetrag doppelt einplanen.
  • Leistungen eines nicht zugelassenen Anbieters beauftragen.
  • steigenden Hilfebedarf nicht dokumentieren.

Häufige Fragen

Wird Pflegegeld rückwirkend gezahlt?

Leistungen setzen einen Antrag voraus. Der konkrete Beginn hängt von Antrag, Voraussetzungen und Entscheidung der Pflegekasse ab.

Kann ein Pflegedienst zusätzlich kommen?

Ja. Pflegegeld und Sachleistung können als Kombinationsleistung verbunden werden.

Ist Pflegegrad 2 bei Demenz möglich?

Ja. Kognitive und psychische Beeinträchtigungen werden ebenso berücksichtigt wie körperliche Einschränkungen.

Muss ich Belege für Pflegegeld einreichen?

Pflegegeld ist nicht an einzelne Rechnungen gebunden. Die häusliche Pflege muss jedoch sichergestellt sein und bei ausschließlichem Pflegegeld ist der Beratungseinsatz nachzuweisen.

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Quellen

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Häufige Fragen

Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Pflegegrad?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Im Krankenhaus oder Hospiz gelten verkürzte Fristen von einer Woche. Hält die Kasse die Frist nicht ein, stehen Ihnen 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung zu.

Kann ein Pflegegrad wieder herabgestuft werden?

Ja. Bei einer Wiederholungsbegutachtung prüft der Medizinische Dienst erneut. Eine Herabstufung ist nur zulässig, wenn sich die Selbstständigkeit tatsächlich verbessert hat. Dokumentieren Sie Verschlechterungen deshalb laufend.

Zählt Demenz genauso wie körperliche Einschränkung?

Ja. Seit 2017 bewerten die Module 2 und 3 kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen gleichwertig. Menschen mit Demenz erreichen häufig einen Pflegegrad, obwohl sie körperlich mobil sind.