Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026
Pflegegrad 1 wird bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten festgestellt. Dafür müssen bei der Begutachtung mindestens 12,5 und weniger als 27 Gesamtpunkte erreicht werden. Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen gibt es in Pflegegrad 1 noch nicht. Trotzdem stehen wichtige Leistungen zur Verfügung, die Selbstständigkeit erhalten und eine Verschlechterung möglichst vermeiden sollen.
Das Wichtigste in Kürze
- Punktbereich: 12,5 bis unter 27 Punkte.
- Kein Pflegegeld und keine reguläre ambulante Pflegesachleistung.
- Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich.
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
- Beratung und Pflegekurse können genutzt werden.
Wann liegt Pflegegrad 1 vor?
Entscheidend ist nicht das Alter und auch nicht eine Diagnose allein. Bewertet wird, wie selbstständig die Person in sechs Lebensbereichen ist. Bereits geringe Einschränkungen können ausreichen, wenn sie sich in der gewichteten Gesamtbewertung auf mindestens 12,5 Punkte summieren.
Typische Situationen können sein:
- unsicheres Treppensteigen
- Unterstützung bei einzelnen Tätigkeiten der Körperpflege
- regelmäßige Erinnerung an Medikamente
- beginnende Orientierungsprobleme
- Schwierigkeiten, den Tagesablauf selbst zu strukturieren
Ob Pflegegrad 1 erreicht wird, hängt immer von der gesamten Begutachtung ab.
Leistungen bei häuslicher Pflege 2026
| Leistung | Betrag beziehungsweise Umfang |
|---|---|
| Entlastungsbetrag | bis zu 131 Euro monatlich |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 Euro monatlich |
| Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 Euro je Maßnahme |
| Wohngruppenzuschlag | 224 Euro monatlich |
| Vollstationäre Pflege | 131 Euro monatlich |
Der Entlastungsbetrag wird nicht als frei verfügbares Geld ausgezahlt. Er dient der Erstattung anerkannter Leistungen. Welche Angebote anerkannt sind, richtet sich auch nach dem jeweiligen Landesrecht.
In Pflegegrad 1 besteht eine Besonderheit: Der Entlastungsbetrag kann auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen eines ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden, beispielsweise Unterstützung beim Duschen. In den Pflegegraden 2 bis 5 gelten dafür andere Regeln.
Weitere wichtige Hilfen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können Pflegeberatung nutzen. Ein Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit kann einmal je Halbjahr freiwillig abgerufen werden. Eine gesetzliche Pflicht zum Nachweis eines Beratungseinsatzes besteht in Pflegegrad 1 nicht.
Möglich sind außerdem:
- Pflegekurse für Angehörige
- technische Pflegehilfsmittel bei erfüllten Voraussetzungen
- digitale Pflegeanwendungen
- Zuschüsse für ambulant betreute Wohngruppen
- Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
Wohnraumanpassung früh nutzen
Gerade bei Pflegegrad 1 kann eine Anpassung der Wohnung helfen, Selbstständigkeit zu bewahren. Mögliche Maßnahmen sind:
- bodengleiche Dusche
- fest installierte Haltegriffe
- Beseitigung von Schwellen
- Verbreiterung von Türen
- geeigneter Treppenlift
Die Maßnahme sollte vor Beginn bei der Pflegekasse beantragt und deren Entscheidung abgewartet werden. Nicht jede Renovierung ist automatisch eine förderfähige Wohnumfeldverbesserung.
Häufige Fehler
- Pflegegrad 1 mit „keine Leistungen“ gleichsetzen.
- Entlastungsbetrag als monatliche Barauszahlung erwarten.
- Rechnungen nicht aufbewahren.
- nicht anerkannte Alltagshilfe beauftragen.
- Wohnungsumbau beginnen, bevor die Kostenübernahme geklärt ist.
- bei Verschlechterung keinen Höherstufungsantrag stellen.
Wann eine Höherstufung sinnvoll sein kann
Nimmt der Hilfebedarf dauerhaft zu, sollte eine erneute Begutachtung geprüft werden. Hinweise sind beispielsweise:
- tägliche Hilfe bei Körperpflege oder Ankleiden
- zunehmende Sturzgefahr
- regelmäßige Beaufsichtigung
- fehlende Orientierung
- umfangreiche Hilfe bei Medikamenten und Therapien
Ein Höherstufungsantrag kann auch zu einer erneuten Gesamtprüfung führen. Bereiten Sie ihn deshalb mit konkreten Alltagsbeispielen vor.
Häufige Fragen
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld ist grundsätzlich ab Pflegegrad 2 vorgesehen.
Wird der Entlastungsbetrag überwiesen?
In der Regel werden Kosten anerkannter Leistungen gegen Nachweis erstattet oder direkt abgerechnet.
Ist der Beratungseinsatz verpflichtend?
Nein. In Pflegegrad 1 kann er freiwillig einmal je Halbjahr genutzt werden.
Kann Pflegegrad 1 später erhöht werden?
Ja. Bei einer dauerhaften Verschlechterung kann eine Höherstufung beantragt werden.
Weiterlesen
- Entlastungsbetrag sinnvoll einsetzen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich
- Höherstufung des Pflegegrads beantragen
Quellen
Passende Themen
- Entlastungsbetrag: 131 Euro sinnvoll einsetzenWofür das Geld verwendet werden darf — und wofür nicht.
- Pflegegrad 2: Leistungen und VoraussetzungenAb hier gibt es Pflegegeld und Sachleistungen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Pflegegrad?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Im Krankenhaus oder Hospiz gelten verkürzte Fristen von einer Woche. Hält die Kasse die Frist nicht ein, stehen Ihnen 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung zu.
Kann ein Pflegegrad wieder herabgestuft werden?
Ja. Bei einer Wiederholungsbegutachtung prüft der Medizinische Dienst erneut. Eine Herabstufung ist nur zulässig, wenn sich die Selbstständigkeit tatsächlich verbessert hat. Dokumentieren Sie Verschlechterungen deshalb laufend.
Zählt Demenz genauso wie körperliche Einschränkung?
Ja. Seit 2017 bewerten die Module 2 und 3 kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen gleichwertig. Menschen mit Demenz erreichen häufig einen Pflegegrad, obwohl sie körperlich mobil sind.